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Übersicht
I. Leitende Frage und grobe Antwort:
1. Gegeben bestimmte Eigenschaften der nicht-idealen Welt, was sollte daraus für die politische Philosophie folgen?
2. Die politische Philosophie sollte realistisch sein = Sie sollte diese Eigenschaften beachten mit dem Ziel, ihre normativen Ansprüche zu präzisieren, sie ggf. besser zu begründen und die Aussicht auf eine faktische Beachtung dieser Ansprüche in der nicht-idealen Welt zu erhöhen.
3. Der Kontrast zum Realismus ist ein lamentierender Idealismus des gültigen Sollens (z.B. G.A. Cohen, europäische Frühsozialisten).
II. Begriffe
5. Gegenstand der politischen Philosophie ist die Politik.
Politik ist der Prozess („politics“) und das Produkt („policies“) des Entscheidens, das verbindlich für Mitglieder und Betroffene eines Kollektivs („polity“) ist.
6. Politik ist rechtlich verfasst: Das Entscheiden erfolgt auch in rechtlichen Bahnen mit Regeln erster und zweiter Stufe (Regeln für die Regelsetzung; cf. H.L.A Hart.)
7. Zur Rechtsförmigkeit von Politik gehört Zwang. Es gibt nur Recht, wenn es auch eine anordnende Macht gibt, die die Einhaltung von Regeln erster und zweiter Stufe erzwingen kann.
Politik ist deshalb immer auch Machtausübung (= das faktische Moment im Gegenstand der Politik).
8. Zur Rechtsförmigkeit von Politik gehören auch deontische Verhältnisse von Rechten und Pflichten. Solche Verhältnisse sind keine reinen Kräfte-/Machtverhältnisse.
Politik fällt deshalb nicht mit Machtausübung zusammen (= das normative Moment im Gegenstand der Politik).
9. Eine zentrale Aufgabe der politischen Philosophie ist: Was sind Bedingungen für legitime Herrschaft (Zwangsausübung) von Menschen über Menschen?
10. Die nicht-ideale Welt ist die Welt, in der (wir) Menschen typischerweise leben.
III. Einige Kennzeichen der nicht-idealen Welt
11. Die Bereitschaft, auch begründeten Geboten zu folgen, ist nur partiell gegeben (= partielle Folgebereitschaft).
Beispiel: Gebot umweltschonenden Konsumentenverhaltens; menschenrechtliches Gebot zu temporärem Asylschutz; Gebot der Steuerehrlichkeit.
12. Wir sind in prinzipiengeleiteten Praktiken engagiert, deren stillschweigende Voraussetzungen/Präsuppositionen wir oft nicht überschauen
(= kognitive Undurchsichtigkeit).
Beispiel: Das Prinzip der freien Religionsausübung präsupponiert augenscheinlich ein bestimmtes Religionsverständnis: Religion als heilsbringende Rückbindung einer einzelnen Person an Gott ohne theokratische Weltambition.
Solche präsupponierten Verständnisse werden oft erst in Konflikten um Prinzipien sichtbar.
13. Argumente und Theorien können nicht-intendierte und unerwünschte Nebenwirkungen haben, bestimmte Politiken/rechtlichen Regelungen zu legitimieren (= nicht-beabsichtigte Legitimationswirkung).
Beispiel: Das Argument der Geburtsrecht-Lotterie (gegen den Staatsbürgerstatus kraft Geburtsort) und die Legitimierung des Kaufs und Verkaufs von Staatsbürgerschaften an reiche Personen in der EU.
14. Menschen haben ungleiche Macht, die Übersetzung von generellen normativen Prinzipien in spezifisches, auch rechtlich bindendes Verhalten zu beeinflussen (= ungleiche Machtverteilung).
Beispiel: Kollektive Verantwortung, schweren Übeln (wie z.B. Notlagen von Flüchtlingen) abzuhelfen. Wer die Lasten dieser Verantwortung konkret trägt, wird durch Entscheide bestimmt, auf die bestimmte Teile des Kollektivs weniger Einfluss haben als andere.
III. Kontrastierung der favorisierten Auffassung von politischer Philosophie
15. Die Politikphilosophin A mit realistischem Sinn ist eine Mitspielerin in der politischen Welt.
Der lamentierende Politikphilosoph B ist ein Beobachter der politischen Welt.
16. Das Beispiel der Flat-Tax.
17. B ist darauf festgelegt:
(i) nicht zu kritisieren, sondern nur zu klagen,
(ii) es politisch Handelnden freizustellen, ob sie aus seinen Werturteilen praktische Konsequenzen ziehen,
(iii) seine Urteile expressiv als Bekundungen begründeter Wünsche oder Pro-Einstellungen aufzufassen und nicht als Gründe für Handlungsaufforderungen an Dritte.
18. A ist darauf festgelegt:
(i) Kritik an politischen Verhältnissen zu üben oder diese zu verteidigen,
(ii) nicht „Take it, or leave it“ zu den politisch Handelnden zu sagen;
(iii) ihre normativen Urteile nicht nur als expressive, sondern auch als regulative Sprechhandlungen aufzufassen = als praktische Stellungnahmen dazu, was politisch getan werden soll und unterlassen werden soll.
IV. Konsequenzen für die politische Philosophie
19. Die partielle Folgebereitschaft gegenüber begründeten Prinzipien berücksichtigen heißt zu beachten, dass sie die Triftigkeit dieser Prinzipien beeinträchtigen kann (z.B. weil die Ausfallbürgschaften der Folgebereiten ein unfair großes Ausmaß annehmen).
20. Die partielle Folgebereitschaft von A muss nicht Ausdruck schlechter Einstellungen von A sein. Sie kann auch andere Ursachen haben, z.B. fehlende Sichtbarkeit der Folgebereitschaft anderer (B, C).
Beispiel: Kooperative Beiträge zu Kollektivgütern.
Die politische Philosophie mit realistischem Sinn bemüht sich auch um die Identifikation von Hindernissen genereller Folgebereitschaft, die nicht in schlechten Einstellungen liegen.
21. Die kognitive Undurchsichtigkeit von präsupponierten Verständnissen beachten heißt u.a., dass praktisch wirksame politische Urteil mit einem epistemischen Vorbehalt zu belegen, auch wenn das zu Grunde liegende Prinzip begründet erscheint.
Soziales Vertrauen und Misstrauen werden als mögliche epistemische Indikatoren für Konsens und Dissens bei den Präsuppositionen angesehen und nicht bloß als Toleranz und Vorurteil.
22. Die nicht-intendierte Legitimationswirkungen beachten heißt u.a. den selektiven Zugriff auf Theorien und Argumente durch Ideologien (z.B. durch die neoliberale Ideologie der „open-borders“) im Blick zu halten und dazu abwehrend Stellung zu nehmen.
23. Die ungleiche Macht bei der Übersetzung von Prinzipien in konkreten inhaltlichen Entscheiden („policies“) beachten heißt u.a., die Legitimität der Prinzipien auch danach zu beurteilen, wem wie sehr praktisch die konkreten Umsetzungen oder ihre Folgen zugemutet werden.
Dazu ist es auch nötig, die grobkörnige Typologie von Akteuren nach Einzelpersonen und Kollektiven zu ersetzen durch eine Typologie mit Akteuren, die unterschiedliche Macht haben.
V. Schlussbetrachtung
24. Offene Frage: Wie kann man verhindern, dass die normative Politikphilosophin als Mitspielerin abkippt in die falsche Rolle der Fürstenberaterin?
Zusammenfassung von
Zwischen opportunistischer Anpassung und kontemplativer Klage? Politische Philosophie in einer nicht-idealen Welt
Die Welt der Politik richtet sich selten nach dem, was sein soll gemäß normativen Theorien der Gerechtigkeit, des Gemeinwohls usw. Die Welt ist nicht ideal. Wer das bloß beklagt, droht nur noch zu lamentieren. Wer die schlechten Realitäten einfach hinnimmt, wird schnell zum Mitläufer. Eine politische Philosophie ohne Lamento und Konformismus sollte mit realistischem Sinn betrieben werden. So beachtet man Eigenschaften der nicht-idealen Welt wie:
(1) die nur beschränkte Folgebereitschaft gegenüber begründeten Prinzipien,
(2) eine Undurchsichtigkeit unserer sozialen Praktiken,
(3) nicht-beabsichtigte Legitimationswirkungen einer Theorie,
(4) die ungleiche Macht bei der Anwendung von Prinzipien.
Das bedeutet konstruktiv unter anderem,
(1’) sich in der Theorie um Realisierungsbedingungen für das Gesollte zu kümmern;
(2’) ein Misstrauen gegenüber einem scheinbaren Konsens über Prinzipien zu kultivieren;
(3’) Abstraktionen nicht nur als theoretische Heuristiken, sondern auch als etwas politisch Wirksames zu beachten, und
(4’) sich ideologiekritisch für Anwendungsfragen zu interessieren.
Stichwörter
politische Philosophie – nicht-ideale Theorie – realistischer Sinn – Urzustand – Sollen impliziert Können.