Wir müssen abwägen – aber wie sollen wir abwägen? Fragen der Moral in einer pandemischen Corona-Krise.[1]

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                                                        Übersicht


Die globale Covid-19 Krise wirft unter anderem drei moralische Fragen auf:

(1) Wen sollen wir unter Bedingungen der Triage behandeln? – Denjenigen Patienten, bei dem die beste Aussicht auf Erfolg der Behandlung besteht.

(2) Wie soll der Konflikt zwischen allgemeinem Gesundheitsschutz und ökonomischen Erfordernissen entschieden werden? – Der Vorrang des allgemeinen Gesundheitsschutzes hat seine Grenze dort, wo das individuelle Recht verletzt wird, sich durch eigene Arbeit über Wasser zu halten.

(3) Wie soll der Konflikt zwischen allgemeinem Gesundheitsschutz und individuellen Freiheitsrechten entschieden werden? – Der allgemeine Gesundheitsschutz soll Vorrang haben, aber er hat seine Grenze dort, wo die Einschränkung der Freiheit die Einheit von Gesundheit und Freiheit verletzt.

Das Argument für die These in (1) lautet: Eine Triage-Situation ist ein moralisches Dilemma, in dem die gleichberechtigten moralische Rechte von Patientinnen auf medizinische Behandlung nicht alle erfüllt werden können. Deshalb ist der einzige gerechtfertigte Unterschied in der Behandlung zweier Patientinnen die unterschiedliche Erfolgsaussicht. Das Argument lautet nicht, dass man möglichst viele retten soll. Denn individuelle moralische Rechte können nicht zu einem Recht der größeren Zahl aggregiert werden.

Das Argument für die These in (2) lautet: Ein allgemeiner Gesundheitsschutz soll Vorrang haben, weil jeder durch Sars-CoV-2 gefährdet ist und jeder andere gefährdet. Covid-19 ist ein kollektives Übel. Deshalb ist es ein Gebot der Fairness, dazu beitragen, dass dieses Übel durch Maßnahmen für einen allgemeinen Gesundheitsschutz eingehegt wird.

Dieses Argument gilt auch für die These in (3). Der Konflikt zwischen allgemeinem Gesundheitsschutz und ökonomischen Erfordernissen ist richtig verstanden der Konflikt zwischen allgemeinem Gesundheitsschutz und dem moralischen Recht auf individuelle Subsistenz durch eigene Arbeit. Dieses Recht kann auch in Sozialstaaten nur vorübergehend durch sozialstaatliche Leistungen ersetzt werden. Deshalb muss der allgemeine Gesundheitsschutz auf Dauer durch Konzentration auf Risikogruppen erreicht werden.

Ein zusätzliche Argument für die These in (3) lautet: Gesundheit ist eine Bedingung für individuelle Freiheit. Das ist ein rechtfertigender Grund dafür, dass man von seinen individuellen Freiheitsrechten einen Gebrauch machen muss, der die Fähigkeit des Gesundheitswesens zu einem allgemeinen Gesundheitsschutz nicht beeinträchtigt.
Doch auch positive Freiheit ist ein integraler Bestandteil für das Gesundsein von Personen. Denn positive Freiheit ist auch eine Weise, das Gesundsein zu erleben. Dieses Erleben gehört wesentlich zum Gesundsein. Wenn die positive Freiheit zu stark eingeschränkt wird, wird die Einheit von Gesundsein und Freiheit beschädigt