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Übersicht
I. Leitende Fragestellung:
1. Kollektivgüter sind etwas, das gut für alle zusammen ist. Sie gehören zu einer legitimen sozialen Ordnung, die eine gute Gesellschaft ermöglicht.
a) Was ist das Verhältnis von Kollektivgütern zum Kapitalismus?
b) Was sind ermöglichende Bedingungen für eine gelingende Kollektivgutpraxis (=für die Bereitstellung und Bewahrung von Kollektivgütern)?
II. Begriffe und Terminologie
2. Beispiele für Kollektivgüter:
– technische Artefakte und Systeme wie Brücken und gefahrensenkende Verkehrsleitsysteme
– natürliche Ressourcen wie Böden und biophysikalische Systeme wie eine intakte Erdatmosphäre
– soziale Praktiken wie eine Seuchenprävention oder ein steuerfinanzierter Kältebus für Obdachlose
– Institutionen wie ein steuerfinanziertes Gesundheitswesen nach dem Bedarfsprinzip oder ein funktionierender Finanzmarkt.
3. Begriff des Kollektivgutes:„x ist ein Kollektivgut für An , An+1“ bedeutet so viel wie
(1) x ist für An und An+1 zugänglich, wenn x für An oder für An+1 zugänglich ist. (Nicht-Ausschließbarkeit vom Konsum.)
(2) x hört nicht auf, für An gut zu sein und zugänglich zu sein, wenn x auch für An+1 gut und zugänglich ist und umgekehrt. (Nicht-Rivalität des Konsums.)
(3) x ist geeignet, ein Bedürfnis, einen Wunsch, einen Anspruch, eine normative Erwartung von An, An+1 zu erfüllen.
x ist in diesem Sinn von „geeignet“ gut für An, An+1.
4. Kapitalismus = Tätigkeit der Investition von Geld auf Märkten, um mehr Geld zu machen.
Märkte sind preisbildende Wettbewerbe um Tauschgelegenheiten. (M.Weber)
Das Investieren erfolgt in der rechtlichen Form von freien Verträgen.
Verträge können auch zum Gegenstand eines investierenden Umgangs werden.
5. „Jenseits des Kapitalismus“ kann heißen (a) „verschieden vom“ und „alternativ zum“ Kapitalismus.
6. Grenzen sind Unterbrecher von Übergängen, z.B. von Kausalketten oder von sinnhaften Anschlüssen.
III. Thesen:
7. Abweichungsthese: Die Kollektivgutpraxis weicht vom Schematismus des kapitalistischen Wirtschaftens ab.
Denn für sie ist eine Wir-Perspektive nötig. Die Wir-Perspektive ist im kapitalistischen Wirtschaften aber nicht vorgesehen. Denn es gibt im Wettbewerb des Marktes keine Prämie für den, der sich am kollektiv Guten orientiert.
Das erklärt das beobachtbare Koordinationsversagen von Marktteilnehmern zur Bewahrung eines Kollektivgutes wie z.B. eines funktionierenden Finanzmarktes.
8. Unter besonderen Bedingungen kann ein Kollektivgut, z.B. ein technischer Standard, durch einen individuellen Marktteilnehmer (= Hegemon, temporärer Monopolist) bereitgestellt werden.
9. Die Wir-Perspektive besteht nicht nur in der Orientierung an dem, was als Kollektivgut anerkannt ist. Sie ist auch konstitutiv für die (deliberative) Suche nach dem kollektiv Guten.
10. These vom sozialen Grenzregime:
Eine Politik der Grenzen gehört zu den ermöglichenden Bedingungen für eine gelingende Kollektivgutpraxis. (siehe die „Bloomington School“ um Elinor Ostrom.)
Die Politik der Grenzen bedeutet auch Grenzziehungen. Denn die Kollektivgutpraxis braucht sichtbare Reziprozität. Sichtbare Reziprozität benötigt sichtbare Zurechenbarkeit.
Vermutung: Eine polyarchische Ordnung von Zuständigkeiten, Zugängen und Verantwortlichkeiten macht sichtbare Zurechenbarkeit wahrscheinlicher.
11. Beispiele für Grenzen zur Vermeidung von kollektiven Übeln:
Begrenzungen von Größen, z.B. leverage ratio (Verhältnis von Eigenkapital zur Bilanzsumme); von Rollen, z.B. bei Rating-Agenturen; Mindestgrenze bei Laufzeiten von Krediten.
12. Die Politik der Grenze bedeutet auch die Aufhebung von Grenzen, z.B. von Grenzen der Zurechnung von negativen Nebeneffekten (= negativen Externalitäten).
Beispiel des ökologischen Produktionsprinzips „Von der Wiege bis zur Wiege“ – „cradle to cradle“ (M. Braungart/W. McDonough).