Lutz Wingert
Einleitung
Die Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners lautet der Titel eines Buches, das seit 1998 dreizehn Auflagen erhielt. Der publizierende Carl Auer Verlag, eine einschlägige Adresse des postmodernen Sozialkonstruktivismus, verspricht, dass das Buch unter anderem die „Folgen des Wahrheitsterrorismus“ behandele.[1] Ich kann nicht sagen, ob solche Meinungen über Wahrheit heute hierzulande in akademischen und medialen Milieus noch eine Mehrheitsmeinung darstellen. Man spricht vielleicht etwas leiser von „Wahrheitsregimen“[2], ohne jedoch zu beachten, was der 2016 verstorbene syrische Philosoph und Gegner der Assad-Diktatur, was Sadik J. Al-Azm über Wahrheitsregime feststellte: „Ich kann nur allen Interessierten versichern, dass heute beispielsweise in der arabischen Welt jedes Informationsministerium über sein eigenes Wahrheitsregime und über seine eigenen Mechanismen und Verfahren verfügt zur Festlegung von Wahrheit und Irrtum. Jedem dieser Wahrheitsregime zufolge wird manchen Dingen einfach nicht erlaubt, wahr zu sein, während anderen Dingen schlichtweg nicht erlaubt wird, falsch zu sein.“ [3] Allerdings gibt es seit einiger Zeit entgegengesetzten Parolen: „Follow the science!“ fordern viel beachtete Klimaschützerinnen. Und Teilnehmerinnen der „Märsche für die Wissenschaft“ halten Transparente mit der Aufschrift hoch: „Fakten sind keine Meinung.“
Die These von der Autor-Indifferenz von Wahrheiten und Richtigkeiten
Fakten sind – unter anderem – das, was in wahren Urteilen wiedergegeben wird. Wer ausruft: „Fakten sind keine Meinung!“ will sagen, dass nicht alle Aussagen, eben die wahren Aussagen nicht ins Belieben gestellt werden dürfen; und „Take or leave it!“ (Ernst Tugendhat)[4] gilt auch nicht für alle sozialen Normen. – Ich teile diese Sicht. Aber man sollte es sich mit bestimmten anderen Sichtweisen nicht zu einfach machen. Das ist ein Gebot der geistigen Redlichkeit. Geistige oder intellektuelle Redlichkeit ist ein wichtiger Bestandteil einer demokratieaffinen Leitkultur. Sie zu praktizieren sollte nicht ins Belieben gestellt werden.
Bei einem spanischen Pädagogen (Juan de Mairena) heißt es treffend: „Die Wahrheit ist die Wahrheit, [gleichgültig, LW], ob Agamemnon sie sagt oder sein Schweinehirt. – Agamemnon: Einverstanden. – Der Schweinehirt: Da hab‘ ich meine Zweifel.“ Agamemnon hat einen sehr wichtigen Punkt. Aber er verschenkt ihn, wenn er den Zweifel des Schweinehirtens nicht entkräften kann. – Doch der Reihe nach. Wenn Agamemnon sagt, die Wahrheit sei die Wahrheit, unabhängig davon, wer sie aussagt, dann meint er genauer besehen Folgendes:
Die Wahrheitsbedingungen für ein Urteil (statement) von S oder für eine Überzeugung von S sind unabhängig von der Autorin S des Urteils oder dem Subjekt S der Überzeugung.
Das sei abkürzend die Autor-Indifferenz von Wahrheiten genannt.[5] Ob die Aussage:
Radioaktives Cäsium in den Böden von natürlichem Weideland ist chemisch immobil wahr ist,
hängt nicht davon ab, ob ein Geologe, eine Physikerin oder ein Chemiker das meinen. Die Wahrheit hängt davon ab, ob es sich bei dem Weideland um mineralische Lehmböden handelt, die das Cäsium binden, oder um saure Böden, die das Cäsium nicht binden.[6] Ob das Gebot:
Eltern, Lehrerinnen, Erwachsene sollen Heranwachsende zur Mündigkeit erziehen
wahr oder genauer: ob es richtig ist, hängt nicht davon ab, ob Eltern, Lehrerinnen etc. das Gebot für richtig halten. Die Richtigkeit des Gebots einer Erziehung zur Mündigkeit hängt davon ab, ob die Befolgung dieses Gebots zu etwas beiträgt – nämlich beiträgt zu der Chance, dass die Heranwachsenden gleichermaßen ein zufriedenes Leben in Anerkennung sozialer Rücksichtnahme führen.
Es könnte sich bei Ihnen jetzt ein Zweifel regen. Sie könnten einwenden: Die These von der Autor-Indifferenz von Wahrheiten gilt nicht für solche Urteile wie
p: Ich lasse geistig nach oder
q: Ich bin Agamemnon.
Zugegeben: Die Wahrheit solcher Urteile hängt davon ab, wer mit „ich“ gemeint“ ist. Aber das bedeutet nicht, dass die Wahrheit dieser Urteile von ihrem Autor abhängt. Wenn „ich“ auf Wingert referiert, dann ist das Urteil p wohl wahr:
p: Ich lasse geistig nach.
Aber dass p wahr ist, hängt nicht davon ab, dass ich, Wingert, p behaupte. Denn
p‘: Wingert lässt geistig nach
ist ebenso wahr. Das Wort „ich“ ist ein Personalpronomen. Das Wort „Wingert“ ist ein Eigenname. Beides, das Personalpronomen und der Eigenname, sind sogenannte grammatische Subjektausdrücke, hier grammatische Subjektausdrücke in behauptend verwendeten Sätzen. Diese Ausdrücke haben ein Referenzobjekt. Man muss aber unterscheiden zwischen einerseits dem Referenzobjekt eines grammatischen Subjektausdrucks in einem Behauptungssatz und andererseits dem Autor der Behauptung, also demjenigen, der diesen Satz behauptend verwendet. Die These von der Autor-Indifferenz der Wahrheit bezieht sich auf den Autor einer Behauptung oder eines Urteils, nicht auf das Referenzobjekt des grammatischen Subjektausdrucks „ich“ oder „Wingert“.[7]
Wer sich nicht damit zufrieden gibt, könnte einwenden: Aber „ich“ referiert doch auf den Autor der Behauptung bzw. des Urteils, auf den Sprecher!:
p: Ich lasse geistig nach.
Ja, das ist richtig. Die Wahrheit dieses Urteils hängt davon ab, dass mit „ich“ Wingert gemeint ist. Aber daraus folgt nicht, dass die Wahrheit des Urteils davon abhängt, wer das behauptet, sondern auf wen „ ich“ referiert. Man erkennt diesen Unterschied, wenn man ein zweites Beispiel heranzieht:
q: Ich bin Agamemnon.
Man ergänze dieses Urteil durch:
q‘: Du bist Agamemnon.
Die Wahrheit von q‘ hängt zwar ebenfalls davon ab, dass auf Agamemnon referiert wird, jetzt mit dem Personalpronomen „du“. Aber das Urteil
q‘. Du bist Agamemnon
hängt in seiner Wahrheit ersichtlich nicht davon ab, dass der Schweinehirt das sagt. Entsprechend gilt: Die Wahrheit von q hängt von Agamemnon nur unter der Beschreibung von Agamemnon als dem Referenzobjekt des grammatischen Subjektausdrucks „ich“ ab, nicht von Agamemnon als dem Autor oder dem Behauptenden von q.
Warum man die These von der Autor-Indifferenz nicht preisgeben sollte
Soweit eine Erläuterung zu der These, dass Wahrheiten und Richtigkeiten gegenüber den behauptenden oder urteilenden Subjekten indifferent sind. – Warum aber sollte man diese These nicht preisgeben? – Weil man dann nicht mehr zwischen Wahr-Sein und Für-wahr-Halten, zwischen Richtig-Sein und Für-richtig-Halten unterscheiden kann[8]. Man muss aber diesen Unterschied machen. Warum?
Urteile über eine Sache sollen darstellen, wie es sich mit der Sache in gewissen Hinsichten tatsächlich verhält. Das ist die Aufgabe der Tatsachendarstellung. Ein Urteil oder eine Behauptung mit wahrheitsfähigem Gehalt können danach beurteilt oder gemessen werden, ob sie diese Aufgabe erfüllen. Die Tatsachendarstellung ist der Maßstab, der an sie angelegt werden kann.
Nun kann etwas nicht sein eigener Maßstab sein. Denn nur im Falle der Verschiedenheit von Maßstab und Gegenstand des Maßstabes ist es ausgeschlossen, dass ein darstellender Gehalt den Beurteilungsmaßstab der Tatsachendarstellung allein durch sein bloßes Gegeben-Sein erfüllt.[9] Die Tatsache der Darstellung (oder des Behauptens von etwas oder des Überzeugt-Seins von etwas) und die darzustellende Tatsache dürfen nicht zusammenfallen. Die Speisekarte im Restaurant soll darstellen, was die Küche tatsächlich liefert. Aber wir wären je nach dem Ausmaß unseres Hungers verwundert oder verärgert, wenn der Kellner uns nur eine Kopie der Speisekarte brächte; wenn also die darzustellenden Küchentatsachen nichts anderes als die Tatsachen ihrer Darstellung wären.
Soziale Normen, zumindest gewisse moralische Normen wie menschenrechtliche Normen sollen vorgeben, wie man sich und leidensfähige Kreaturen behandeln soll oder muss. Du musst es unterlassen, einen Igel als Fußball zu benutzen. Das bedeutet nicht bloß: Ich will, dass Du einen Igel nicht als Fußball benutzt. Es bedeutet auch nicht bloß wie im Fall von Konventionen „Wir wollen das nicht“. Es bedeutet: Niemand darf das tun. Zumindest gewisse moralische Normen, ausgedrückt in Imperativsätzen, sind Verhaltensgebote, die keine bloßen Willensbekundungen eines Auffordernden sind. Dass man etwas moralisch tun soll oder untelrassen soll, fällt nicht zusammen damit, dass jemand das will.
Gibt man den Unterschied zwischen Für-wahr-Halten und Wahr-Sein, Für-richtig-Halten und Richtig-Sein auf, dann hat das einige schlechte Konsequenzen hat. Zwei dieser Konsequenzen seien genannt:
1. Man kann in der Konsequenz nicht mehr zwischen zwei Dingen unterscheiden: nämlich zwischen einem bloßen Wandel von geteilten Meinungen, also einem Konsens einerseits und der erkenntnisstiftenden Revision eines Konsensus andererseits.
Dass Epilepsie eine Störung des Hirnstoffwechsels und keine Besessenheit durch Dämonen ist,[10] bedeutet nicht bloß eine Meinungsänderung, sondern eine begrüßenswerte Verbesserung. Dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind und auch nicht so behandelt werden sollten, ist ebenfalls eine Verbesserung durch die Korrektur eines Irrtums. Dass Ungläubige vor Gericht als testierfähig anerkannt werden sollen, hielt der englische Philosoph John Locke im 17. Jahrhundert für falsch.[11] Ungläubige, so Locke, hätten im Fall einer Falschaussage oder gar eines Meineides keine Furcht vor Gottes Strafe. Locke irrte, weil die Existenz eines Gewissens nicht von Gottesfurcht und der Furcht vor göttlichen Sanktionen bei Meineid abhängt. Dass der erwachsene männliche menschliche Organismus nicht als Modellorganismus für Medikamentenstudien taugt, und Frauen und Kindern nicht einfach Abwandlungen dieses Modells sind, ist nicht bloß ein sich abzeichnender Meinungswandel, sondern eine Erkenntnis. Sie hat in Zürich zur Einrichtung eines Lehrstuhles für gender medicine geführt. Man kann all das nicht mehr sinnvoll behaupten, wenn man die Autor-Indifferenz von Wahrheiten und Richtigkeiten zurückweist und den Unterschied zwischen Wahr-Sein und Für-wahr-Halten einebnet. [12]
2. Eine zweite Konsequenz dieser Zurückweisung sind fatal ermäßigte Preise für Behauptungen. Man erkennt diese schlechte Konsequenz, wenn man eine Bürde oder Begründungslast beachtet. Ich meine damit das, was man sich damit aufbürdet, wenn man anerkennt, dass Wahrheiten oder Richtigkeiten nicht einfach von derjenigen abhängen, die sie geltend macht. Wer beansprucht, eine Wahrheit über eine Sache, zum Beispiel über ein Molekül der Amid-Gruppe wie Lidocain zu kennen[13]; oder wer die Richtigkeit einer sozialen Norm wie des Gebots einer Erziehung zur Mündigkeit beansprucht, der kann nicht einfach ignorieren, wenn Andere die Wahrheit oder Richtigkeit bestreiten. Denn Wahrheiten oder Richtigkeiten sind öffentlich oder intersubjektiv zugänglich, also von Anderen ebenfalls erkennbar, wenn sie denn überhaupt erkennbar sind. Ein Wissensmonopol für Erleuchtete gibt es nicht. Denn die Erleuchtete wären dann Schiedsrichterin in eigener Sache, so dass die Unterscheidung zwischen Wahr-Sein und ihrem Für-wahr-Halten sinnlos werden würde. Jede Autorität, auch im Bereich des Wissens, muss aber eine verdiente Autorität sein, die Anfechtungen auf der Grundlage dieser Unterscheidung übersteht. Der Dissens mit Anderen ist meistens ein zwingender Anlass zu prüfen, ob man selbst falsch liegt. (Das bedeutet aber nicht, dass man falsch liegt, nur weil Andere einem nicht zustimmen!) „Sag ich mal!“ oder „Das ist eben meine Meinung!“ oder „So sehe ich/so sehen wir eben die Dinge!“ sind Bekundungen, die nicht glatt durchgehen, wenn man beansprucht, mit einer Aussage oder einer normativen Aufforderung richtig zu liegen. Man denke an die Aussage:
Das Risiko einer gravierenden Nebenfolge durch eine Impfung mit einem mnRA-Impfstoff ist um ein Vielfaches kleiner als das Risiko einer erstmaligen Erkrankung an dem Covid-19-Virus.
Und man stelle sich vor, der Verfechter dieser Aussage, der Vorsitzende des Robert Koch- Instituts in Berlin würde hinzufügen: „Sag ich mal!“ Oder: „Das ist eben meine Meinung!“ Er würde mindestens Verwirrung auslösen, weil man sich fragen muss, ob ihm klar ist, worauf er sich mit seiner Aussage über den Impfstoff eingelassen hat.
Denn wer die Wahrheit über eine Sache oder die Richtigkeit einer Norm ohne Wenn und Aber zu kennen beansprucht, erhebt einen Wissensanspruch. Er oder sie riskiert damit die Rückfrage: Woher weißt Du das? Was lässt Dich so sicher sein? Was sagst Du zu Belegen für das Gegenteil? Er oder sie muss Rede und Antwort stehen. Diese Verantwortlichkeit ist ein nicht geringer Preis für einen Wissensanspruch. Die eigene Verantwortlichkeit für seine Behauptungen, Aufforderungen und Wertungen ist die Kehrseite der Öffentlichkeit erkennbarer Wahrheiten. – Mit anonymisierten Behauptungen im Internet entzieht man sich übrigens dieser Verantwortlichkeit. Deshalb ist – beiläufig angezeigt – eine praktische Konsequenz aus dem Gesagten, dass Klarnamen eine notwendige Bedingung für Äußerungen auch in sozialen Medien sind, vorausgesetzt die sozialen Medien liegen im Einzugsbereich demokratischer Rechtsstaaten. (Mit dieser Voraussetzung ist hinreichend gewährleistet, dass Meinungsäußerungen nicht einfach unterdrückt werden.)
Wenn man den Unterschied zwischen Wahr-Sein und Für-wahr-Halten einebnet, dann fallen die Preise für Behauptungen sehr tief. Es macht dann keinen Sinn mehr, wahrheitsfähige Behauptungen von Bekundungen subjektiver Sichtweisen und Befindlichkeiten abzugrenzen. Diese Abgrenzung wird bisweilen freimütig, meist aber versteckt in autoritären Verengungen von Debatten geschliffen. Selbst-ernannte Repräsentanten von beleidigten oder diskriminierten Gruppen instrumentalisieren oft die Schwierigkeiten, diese Abgrenzung konkret vorzunehmen, um eine Cancel-Culture zu etablieren.
Verschiedene Bedeutungen von „relativ“ mit Blick auf die These von der Autor-
Indifferenz von Wahrheiten und Richtigkeiten
Bevor ich nun auf den Zweifel des Schweinehirten zurückkomme, möchte ich ein Missverständnis meiner bisherigen Überlegungen ausräumen. Das Missverständnis hat mit dem Unterschied zwischen absolut und relativ zu tun. Seine kurze Diskussion wird mich dazu bringen, verschiedene Bedeutungen von „ist relativ“ zu unterscheiden.
Ich habe für die Beachtung des Unterschiedes zwischen Wahr-Sein und Für-wahr-Halten argumentiert. Damit ist aber nicht der Anspruch auf „absolute Wahrheit“ im Sinne einer allumfassenden Wahrheit verbunden. Ich sprach mit Bedacht von Wahrheiten über spezifizierte Sujets, von Wahrheiten über Impfstoffe, Betäubungsmittel, Epilepsie bzw. von Falschheiten zum Beispiel über männliche Modellorganismen; und ich sprach mit Bedacht von Richtigkeiten in Hinsicht auf Regeln zum Beispiel für die Testierfähigkeit vor Gericht oder für die Erziehung. Es geht nicht um DIE Wahrheit im Sinne einer allumfassenden wahren „final theory“, wie sie dem Nobelpreisträger für Physik, Steven Weinberg vorschwebte.[14]
Auch geht es nicht um absolute Wahrheit, wenn mit „absolut“ einfach das Gegenteil von „relativ“ gemeint ist, also absolut = nicht- relativ oder irrelativ. Denn die Wahrheitsbedingungen von Aussagen und die Richtigkeitsbedingungen von Normen sind relativ zu, das heißt abhängig von der Bedeutung der Aussagen und der Begriffe in den Normen. Die Wahrheit der Aussage:
Ein pendelnder Körper eines mathematischen Pendels hat beim Durchlauf durch den tiefsten Punkt stets die gleiche Geschwindigkeit
hängt davon ab, was „Geschwindigkeit bedeutet“. Sie ist wahr, wenn Geschwindigkeit so viel wie Schnelligkeit oder Tempo („speed“) meint. Sie ist falsch, wenn „Geschwindigkeit“ so viel „gerichtetes Tempo“ („velocity“) bedeutet. (Die Aussage ist dann falsch, weil der pendelnde Körper seine Richtung beim Durchlauf durch den tiefsten Punkt ändert.)[15] Die Norm:
Jeder Mensch soll Herr seiner selbst sein
ist richtig, wenn „Herr seiner selbst sein“ so viel bedeutet wie „über sich selbst bestimmen“. Die Norm ist falsch, wenn „Herr seiner selbst sein“ so viel bedeutet wie „Eigentümer seiner selbst sein“. (Denn die Verfügungsberechtigung über sich selbst ist nicht die Verfügungsberechtigung über ein Eigentum.)
Es gibt allerdings einen Sinn von „absolut“ im Zusammenhang mit Wahrheiten, den ich nicht so leicht dementieren kann. Ich hatte behauptet, dass Wahrheiten und Richtigkeiten nicht einfach abhängen von dem, der sie behauptet bzw. zu kennen beansprucht. Das meinte ja Agamemnon, wenn er der These zustimmte, die Wahrheit sei die Wahrheit, gleichgültig wer sie sage. „Nicht einfach abhängen von dem“, der sie behauptet, besagt aber nichts anderes als „nicht relativ zu der Autorin der Behauptung“ zu sein.
Der Zweifel des Schweinehirtens an der These von der Autor-Indifferenz von Wahrheiten
und Richtigkeiten: Macht bestimmt sehr wohl, wessen Ansprüche auf Wahrheit und
Richtigkeit anerkannt werden
Wahrheiten und Falschheiten kommen Urteilen zu. Richtig und falsch sind Eigenschaften unter anderem von sozialen Normen. Doch Urteile und soziale Normen existieren nicht abgespalten von Menschen, die sie aufstellen und geltend machen können, so wie Lebewesen in der Tiefsee bei den Mangan-Knollen unabhängig von uns existieren. Weil Urteile und soziale Normen wesensmäßig in Beziehungen zu Menschen stehen, die sie geltend machen können, hat der Schweinehirt zu Recht seinen Zweifel; also den Zweifel daran, ob es wirklich gleichgültig ist, ob jemand mit Autorität bzw. Macht wie Agamemnon oder ob ein Schweinehirt ein Wissen darüber beansprucht, was wahr und richtig ist. Ob ein Urteil oder eine Norm als wahr bzw. richtig gelten dürfen, hängt sehr wohl davon ab, wer das Urteil aufstellt oder wer zur Befolgung der Norm auffordert. Wenn man hier soziale Unterschiede ausblendet, wird der Anti-Relativismus dogmatisch.
Es ist ja ein Unterschied, ob der Vorsitzende des Robert Koch Instituts die Risikobeurteilung eines Covid-19-Impfstoffes aufstellt oder ob das der Pförtner am Firmensitz von BioNTech in Mainz tut. Ebenso macht es einen gewichtigen Unterschied, ob Menschenrechte unter den Vorbehalt von unanfechtbaren Scharia-Gelehrten gestellt werden[16], oder ob ihre Auslegung von jedem erwachsenen Menschen vor Gerichten angefochten werden können.
Das tun aktuell der peruanische Bauer Saúl Luciano Lliuya vor dem Oberlandesgericht Hamm gegen den Energiekonzern RWE und indonesische Bäuerinnen vor einem schweizerischen Gericht gegen den Zementhersteller Holcim. In beiden Fällen geht es darum, dass das Menschenrecht auf Subsistenz durch die Beklagten infolge von deren Emissionen und dem damit mitausgelösten Klimawandel verletzt wird.[17] Unter den Klägerinnen in der Schweiz ist die Gemüsebäuerin und Pensionswirtin Asmania (42 Jahre) von der Insel Saúl vor Indonesien. Der Klagegrund: Durch den Anstieg des Meeresspiegels sind die Insel und damit das bewirtschaftbare Land um 11% geschrumpft. Häufige Überschwemmungen verursachen Schäden bei den überfluteten Häusern, lassen Bäume durch das salzige Meereswasser absterben und versalzen das Brunnenwasser, das auch für den Anbau von Pflanzen benötigt wird. Die Kläger sehen diese Geschehnisse als kausale Folge des Klimawandels. Sie beschuldigen Holcim zu diesem Klimawandel kausal unter anderem durch seine weltweite Zementproduktion beigetragen zu haben.
Es fällt durchaus ins Gewicht, ob Unterschiede dabei gemacht werden, wessen Zweifel und Einsprüche zählen. Der englische Wissenschaftssoziologe Brian Wayne hat einen Fall untersucht, bei dem in den Wissenschaften solche Unterschiede gemacht wurden. [18]
Als 1986 nach dem Kernkraftwerk-Unglück im ukrainischen Tschernobyl eine radioaktive Wolke auch nach Westeuropa trieb, machten sich unter anderen Schafzüchter im englischen Hochland von Umbrien Sorgen um ihre wirtschaftliche Zukunft angesichts des radioaktiven Fallouts. Sie befürchteten eine dauerhafte Kontaminierung ihres Weidelandes und damit einen Zusammenbruch ihrer Existenzgrundlage: der Schafzucht. Die amtlichen Experten beruhigten sie mit der Aussage:
Radioaktives Cäsium in den Böden von natürlichem Weideland ist chemisch immobil
Tatsächlich wanderte das radioaktive Cäsium aber doch in die Pflanzenwurzeln und damit in die Nahrungskette ein. Die Experten hatten sich getäuscht. Genauer: Ihre Modelluntersuchungen hatten die radioaktive Cäsiumverteilung in mineralischen Lehmböden des englischen Flachlandes zum Gegenstand. Die amtlich bestellten Geologinnen, Pflanzenwissenschaftler und Physiker hatten so den Unterschied zwischen den mineralischen Lehmböden des Flachlandes einerseits und den säurehaltigen sowie stark organischen Böden des Hochlandes andererseits vernachlässigt. Dieser Unterschied lief aber darauf hinaus, dass die Bindungskapazität der mineralischen Lehmböden in Bezug auf Cäsium nicht für die sauren Böden des Hochlandes galten, mithin dass das radioaktive Material doch in die Pflanzenwurzeln einwandern konnte. Die Schafbauern des Hochlandes wussten um einige Unterschiede zwischen den Lehmböden im Flachland und ihren Weidegründen im Hochland. Ihre Bedenken waren aber gar nicht erst Gegenstand einer Prüfung geworden, die zu einer wissenschaftlicheren Beschreibung der relevanten Unterschiede hätte führen können. Sie waren zwar keine Schweinehirten, aber bei der Aufstellung der Aussage
Radioaktives Cäsium in den Böden von natürlichem Weideland ist chemisch immobil
war es doch relevant und eben nicht gleichgültig, wer das behauptete.
Die Antwort auf die Frage: „Wer zählt?“ wird auch bei Wissensansprüchen zum Teil von Macht bestimmt. In den medizinischen Wissenschaften sprocht man bisweilen von „eminence-based medicine“. Macht ist nicht nur die Fähigkeit, seinen Willen gegen den Unwillen anderer durchzusetzen. Es ist, wie der Politikwissenschaftler Karl W. Deutsch herausstellte, auch die Fähigkeit, es sich leisten zu können, nicht zu lernen.[19] Die Ernst zu nehmende Spielart von Skepsis gegenüber Wahrheitsansprüchen ist von einem Wissen um solche Macht motiviert.
Was folgt nun aus dem berechtigten Zweifel des Schweinehirten? – Soll man schlussfolgernd sagen?: Erstens: Bei der Anerkennung von Ansprüchen auf Wahrheit und Richtigkeit zählen Autoritäten wie zum Beispiel Expertinnen, wissenschaftliche Gutachter, Ayatollahs, Parteiführer, charismatische oder tugendhafte Personen oder allgemeiner: Es zählen relevante Andere mit ihren Urteilen und Zweifeln. Also sind zweitens Wahrheiten und Richtigkeiten, mithin Fakten und Normen nichts als der Inhalt eines Konsens, der von Macht geschützt wird.
Soll man diesen Schluss ziehen? Wer menschenrechtliche Normen als Ausdruck eines westlichen Imperialismus einstuft, bejaht das. Wer Risikobeurteilungen von Impfstoffen als bestellte Ergebnisse von Forschung im Auftrag mächtiger Pharmafirmen beschreibt, bejaht die Gleichsetzung von Wahrheiten oder Fakten mit einem machtgeschützten Konsens ebenfalls.
Aber diese Schlussfolgerung ist ungerechtfertigt. Wer sie zieht, übersieht unter anderem, dass wir mit Überzeugungen über die Welt Erfahrungen in der Welt machen. Die erfahrbare Welt oder Realität ist aber keine Knetmasse in den Händen mächtiger Interpreten. AIDS ist keine Metapher. Denn man kann sich vor AIDS nicht schützen oder geheilt werden durch eine Kritik an falschen Analogieschlüssen, zu denen missratene Metaphern verleiten. Die Risikobeurteilungen von Medikamenten unterliegen in demokratischen Rechtssaaten mit Forschungsfreiheit solchen Anforderungen auch an statistischer Signifikanz von Messreihen und an randomisierte klinische Untersuchungen (RCTs), die nicht beliebig variiert werden können.[20] Menschenrechte werden gegenwärtig unter anderem von iranischen Frauen, türkischen Studentinnen und Studenten, von ukrainischen Zivilisten, indonesischen Gemüsebäuerinnen, von chinesischen Umweltschützern und von nicaraguanischen Pfarrern eingefordert. Wer sie ins Lager westlicher Imperialisten verbannt, verleugnet die Realität und spielt das Spiel der Despoten von Chamenei und Putin über Erdogan bis hin zu Ortega und Xi Jinping. Mehr noch: Er oder sie verkennt, dass Menschenrechte als Einsichten darin gelten dürfen, was als Schutz vor elementaren Versehrungen des Menschen dienlich ist; als Schutz vor möglichen Versehrungen, die aus der menschentypischen Lebensform erwachsen.[21]
Die erfahrbare Welt ist kein Konstrukt, das sich wie Theaterkulissen herumschieben lässt. Sie ist real, und das heißt: Sie ist in Graden unverfügbar.[22] Ansprüche auf Wahrheiten und Richtigkeiten, also Behauptungen und Handlungsregeln müssen sich in der Welt bewähren. Das gilt auch für die Autoritäten, die bei diesen Geltungsansprüchen zählen. Ihre Autorität muss verdient sein und das nicht nur einmal. Deshalb kippen Autoritäten nicht selten ins Autoritäre um in der Absicht, sich gegen Erfahrungen zu immunisieren.
Überzeugungen über die Welt wie auch Autoritäten müssen Erfahrungen ihrer Konfrontation mit der Welt überstehen.[23] Das ignorieren relativistische Konstruktivisten. Erfahrungen spielen aber nicht die Rolle von Schiedsrichtern über Ansprüche auf Richtigkeit und Wahrheit. Denn Erfahrungen sind oft bruchstückhaft und nicht umfassend. Sie sind auch nicht immer eindeutig. Sie verlangen Einordnungen und Überprüfungen. Auch sind Erfahrungen meistens auf Erwartungen bezogen, die ihrerseits auf Hintergrundüberzeugungen beruhen. Lange Zeit sah man unter dem Elektronenmikroskop in Abstrichen der Magenschleimhaut spiralförmige Gebilde mit geiselartigen Ausläufern. Man dachte nicht daran, dass es sich um Bakterien handeln könnte. Denn das war unvereinbar mit der gut begründeten Hintergrundüberzeugung, dass Bakterien im sauren, also sterilen Milieu der menschlichen Magenschleimhaut nicht überleben können. (Der Nachweis, wie sie das doch tun können, brachte zwei australischen Medizinern 2005 den Nobelpreis ein.[24]) Erfahrungen sind nur Kontrollpunkte für Wahrheitsansprüche. Sie sind Check-Points, keine Touch-Stones. Keine Instanz hat das letzte Wort, weder wahrheitsenthüllende Erfahrungen noch erkenntnisbezogene Autoritäten.
Das macht Erfahrungen nicht wertlos. Sie können als Türöffner für geschlossene Gemeinschaften dienen. Bei der nächsten Pandemie oder Epidemie werden hierzulande die Kinderärztinnen und Jugendpsychologen kaum noch in den Expertengremien gegenüber den Epidemiologen als weniger relevante Andere zurückgesetzt werden können. Dazu waren die erfahrenen Belastungen von Kindern und Jugendlichen in der Covid-19-Pandemie zu hoch. Bei der Erarbeitung der Klimaberichte des International Panel on Climate Change (IPCC) gehen mittlerweile die lokalen Erfahrungsberichte von vermeintlich klimatologischen Laien wie Fischern, Gesundheitsarbeiterinnen, Ackerbauern und Gemeinden mit Know-how über lokale resistente Baumarten ein.
Dass Erfahrungen oft Deutungen und Einordnungen verlangen, macht nicht selten auch neuartige Begriffe nötig. Der Begriff des Prions oder des gefalteten Proteins war nötig, um zu verstehen, was die ansteckende Hirnerkrankung namens Kuru verursachte.[25] Der Begriff der verkettenden intersektionalen Ungleichheit oder Intersektionalität ist vielleicht nötig, um die Knotenpunkte eines Netzes von sozialer Benachteiligung zu identifizieren: Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Schönheitsideale, ökonomische Klassenstellung, Ungläubigkeit. Und aktuell versucht man in wissenschaftlichen Theorien der Kausalität den Begriff der rechtlich relevanten Kausalität neu zu fassen, um Verantwortlichkeiten bei negativen Aggregateffekten, wie es klimaschädliche Emissionen sind, ebenso fair wie effizient zuschreiben zu können.[26]
Erfahrungen mit für wahr gehaltenen Überzeugungen über die Welt in der Welt und zusätzliche Mittel des Verstehens wie neuartige Begriffe bilden den Stoff für Zweifel an und, Einsprüche gegen diese Überzeugungen. Sie bilden aber auch den Stoff für Bestätigungen, Ergänzungen, Korrekturen. Gründe für validierte Überzeugungen bestehen auch aus diesem Stoff. Wenn es gut geht, erhöhen sie die Unvoreingenommenheit der Überzeugungsbildung.
Diese erhöhte Unvoreingenommenheit wird aber nicht durch die Einnahme eines Standpunkts von Nirgendwo, einer „view from nowhere“ erreicht, um eine bekannte Formulierung von Thomas Nagel zu verwenden.[27] Ich glaube übrigens, es wäre ein Missverständnis wenn man Nagel die Meinung zuschriebe, wir Menschen könnten einen ortlosen Standpunkt einnehmen. Was wir nach Nagel kraft unserer praktischen Vernunft vermögen, ist, einen nicht-partikularistischen, also einen universalistischen Standpunkt einzunehmen. Mittlerweile historisiert Nagel vorsichtig den Gebrauch der praktischen Vernunft.[28] Diese bleibt auf kontingente historische Erfahrungen angewiesen, ohne die die praktische Venrunft nicht erkenntnisstiftend wirken kann. Und das bedeutet auch, dass die Erkenntnisgegenstände etwas historisiert werden – also die normativen Gründe. Denn diese sind, vage ausgedrückt, immer Gründe für jemanden.
Man sollte dies so verstehen, dass ein universalistischer Standpunkt ein austauschbarer Standpunkt ist. Die urteilenden Menschen nehmen einen solchen Standpunkt dann ein, wenn die rechtfertigenden Gründe für diesen Standpunkt ihre Qualität guter Gründe bewahren, und zwar bewahren, wenn die urteilenden Menschen von jeweils anderen Menschen mit anderen Erfahrungen ersetzt werden. Die Einnahme eines solchen Standpunktes muss keine heroische Leistung tugendhafter Menschen sein.
Sie wird erreicht durch eine Dezentrierung der urteilenden Person in der Konfrontation mit Erfahrungen und mit anderen Stimmen. Man kann statt „Unvoreingenommenheit“ auch „Objektivität“ sagen. Dann ist die These, dass eine erhöhte Objektivität das Ergebnis einer Konfrontation ist. Das hat eine Konsequenz für die These von Agamemnon, also für das Verständnis der These von der Autor-Indifferenz der Wahrheit.
Es wird nicht das Faktum ausgeklammert, dass jemand die Autorin einer Behauptung oder einer Verhaltensaufforderung ist. Doch der Einfluss dieses Faktums auf die Anerkennung der Behauptung als wahr und der Verhaltensaufforderung als richtig bzw. berechtigt, wird erheblich neutralisiert. Wie neutralisiert? Dadurch, dass die zu liefernden Gründe für Behauptungen und Verhaltensaufforderungen den Stoff aufsaugen müssen, den Erfahrungen und neuartige Verstehensmittel liefern. Die von mir so genannte „Autor-Indifferenz“ von Wahrheit und Richtigkeit besagt dann genauer besehen, dass die Autorinnen von Behauptungen und Verhaltensaufforderungen ersetzbar sind kraft der rechtfertigenden Gründe für diese Behauptungen und Aufforderungen. Rechtfertigende Gründe für ein Urteilssubjekt S1 haben für S1 die Eigenschaft, für die Wahrheit eines Urteils von S1 oder der Richtigkeit einer von S1 geltend gemachten sozialen Norm sprechen. Objektiv rechtfertigende Gründe sind solche Gründe, die diese epistemische (erkenntnisbezogene) Eigenschaft auch dann beibehalten, wenn S1 durch Sn ersetzt wird.[29]
Ohne solche objektiv rechtfertigenden Gründe darf man nicht beanspruchen, eine Wahrheit und Richtigkeit zu kennen. Man darf ohne objektiv rechtfertigende Gründe kein Wissen beanspruchen. Jedenfalls gilt das für sprachlich artikulierbares Wissen. (Für Wissen im Sinne eines Könnens gilt das nicht.) Die Gründe müssen sensitiv sein für Irrtumsquellen und sie müssen robust sein gegen solche Irritationen, die nichts zur Sache tun.[30] Denn eine Wissende liegt mit ihren Überzeugungen nicht bloß zufällig richtig, so wie ein glücklicher Lotto-Spieler mit seinem goldrichtig Tip zufällig richtig liegt.
Rechtfertigende Gründe dafür, eine Wahrheit über eine Sache oder ein richtiges Benehmen in einer sozialen Beziehung zu kennen, garantieren aber nicht die Wahrheit oder Richtigkeit. Es ist nicht ausgeschlossen, dass man sich bestmöglich vergewissert hat und trotzdem irrt. Ein legitimer Wissensanspruch schließt logisch nicht den Irrtum aus. Aber diese logische Möglichkeit rechtfertigt keine Wahrheitsskepsis, schon gar keine postmodernistische Wahrheitsskepsis. Denn es muss auch begründet werden, warum man die logische Möglichkeit des Irrtums als realisiert annehmen soll. Zweifel brauchen ihrerseits stützende Gründe. Darauf hat Hilary Putnam hingewiesen.[31]
„Sag ich mal“ ist auch im Fall von abweichenden Meinungen und von Zweifeln nicht gestattet. Die für Wissen nötige Irrtumssensibilität, mithin die Bemühung um Unvoreingenommenheit ist kein Freibrief für Andere, beliebig zu opponieren. Auch der Schweinehirt muss seinen Zweifel begründen.
***
(15.5.2025)
Anhang 1:
Lutz Wingert (ETH Zürich, Philosophie): Siebenminütige, einleitende Stellungnahme/Abstract zu:
Anti-Relativismus ohne Dogmatismus
1. „Die Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners“ lautet der Titel eines weit verbreiteten Buches, das laut Verlag auch die „Folgen des Wahrheitsterrorismus“ behandelt. Diesen relativistischen Slogans stehen mittlerweile Aufforderungen wie „Follow the Science!“ und Deklarationen wie „Fakten sind keine Meinungen“ gegenüber.
2. Die Wahrheit einer Aussage und die Richtigkeit einer moralischen Norm wie z.B. einer menschenrechtlichen Norm ist in einem Sinn nicht relativ: Die Erfüllung der Wahrheitsbedingungen bzw. der Richtigkeitsbedingungen ist nicht relativ dazu = abhängig davon, wer die Aussage aufstellt bzw. wer die Norm geltend macht.
3. Für (2) spricht u.a., dass es einen Unterschied zwischen Wahr-Sein und Für-wahr-Halten, Richtig-Sein und Für-richtig-Halten gibt.
4. Die relativistische Preisgabe dieses Unterschiedes hat mindestens zwei unvernünftige Konsequenzen:
(a) Man kann nicht mehr zwischen einem bloßen Wandel von Überzeugungen einerseits und einem Fortschritt bzw. Rückschritt im Erkennen andererseits unterscheiden. Für diesen Unterschied gibt es aber fallweise gute Gründe.
(b) Behauptungen und Verhaltensaufforderungen werden zu expressiven Bekundungen von Befindlichkeiten („Sag ich mal“, „Das ist eben meine/unsere Sicht“). Damit entzieht man sich der Verantwortung, Gründe für seine Urteile zu geben.
5. Gegen (2) spricht: Die Beurteilung von Ansprüchen, um die Wahrheit einer Aussage oder um die Richtigkeit einer moralischen Norm zu wissen, hängt faktisch sehr wohl davon ab, wer diese Ansprüche erhebt. Und der Status, zu solchen Ansprüchen ermächtigt zu sein = Autorität zu haben, ist oft von Macht abhängig.
Wenn man das ausblendet, wird der Anti-Relativismus dogmatisch.
6. Es folgt aus (5) aber nicht, dass Fakten und moralische Normen nichts sind als der Inhalt eines Konsenses, der von Macht geschützt wird.
So sind die Risikobeurteilungen von Impfstoffen in demokratischen Rechtsstaaten mit Forschungsfreiheit keine bloß bestellten Ergebnisse von Forschungen im Auftrag mächtiger Pharmafirmen. Denn die Anforderungen an solche Beurteilungen wie z.B. randomisierte klinische Untersuchungen (RCTs) lassen sich nicht beliebig variieren.
Auch sind Menschenrechte keine Erfindung des westlichen Imperialismus. Sie dürfen als Einsicht gelten, was als Schutz vor elementaren Versehrungen von Menschen dienlich ist.
7. Überzeugungen über die Welt und Autoritäten müssen sich auch an Erfahrungen in der Welt bewähren. Die erfahrbare Welt ist kein Konstrukt, das sich wie Theaterkulissen herumschieben lässt.
8. Wir dürfen für unsere Überzeugungen den Status eines Wissens über diese Welt dann beanspruchen, wenn die Gründe für diese Überzeugungen sensitiv für Irrtumsquellen sind und robust gegen solche Irritationen, die nichts zur Sache tun.
[1] Heinz von Foerster, Bernhard Pörksen, Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners. Gespräche für Skeptiker, 13. Aufl. Heidelberg: Carl-Auer Verlag 2022. Die Rede von den Folgen des Wahrheitsterrorismus findet sich auf der Website des Verlages zu diesem Buch:
https://www.carl-auer.de/wahrheit-ist-die-erfindung-eines-lugners, abgerufen am 24.10.2023.
[2] Eine untypische und anspruchsvollere Analyse des Zusammenhanges von Macht und Wahrheit bei Michel Foucault unternimmt Wolfgang Detel. Die Macht bei Foucault wird von Detel als regulative Kraft angesehen, durch die überhaupt so etwas wie wahrheitswertfähige Aussagen aus dem Gewimmel an Eindrücken, Empfindungen, Dispositionen, Gewohnheiten, Gepflogenheiten und Techniken möglich werden. Detel spricht deshalb auch von „wahrheitsproduzierenden Diskursregeln“.
Eine heikle Frage ist, ob mit solchen Regeln Wahrheiten den Status von Konventionen bekommen. Foucault beantwortet diese Frage nicht zufriedenstellend trotz der Hilfe seines ingeniösen Interpreten Detel. Vgl. W. Detel, Macht, Moral, Wissen. Foucault und die klassische Antike, Frankfurt/M.: Suhrkamp 1998, S. 60 ff. Für das Zitat siehe ebd. S. 60.
[3] Sadik J. Al-Azm (1934-2016), Das Wahrheitsregime der Verbrecher. Postmoderner Relativismus und die Frage der Menschenrechte, in: Frankfurter Rundschau vom 26. November 1996, S. 10.
[4] Ernst Tugendhat, Vorlesungen über Ethik, Frankfurt/M.: Suhrkamp 1993, S. 89. – Zur Kritik an Tugendhats These vgl. Lutz Wingert, Gott naturalisieren? Anscombes Problem und Tugendhats Lösung, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie 45 (1997), S. 501-528.
[5] Ich danke Jacob Rosenthal für eine hilfreiche Nachfrage.
[6] Mineralische Lehmböden sind Lehmböden mit mineralischen Bestandteilen, sie sind sogenannter „Opalinus Clay“. Sie besitzen mehr elektronische Ladungen als saure Böden, so dass sie mehr einatomige Elemente wie Cäsium 137 (137Cs) binden können. Saure Böden sind Böden mit Huminsäuren. Die Huminsäuren in diesen letzteren Böden können zwar als sogenannte „Chelatbinder“ fungieren, nicht aber für einatomige Elemente, so dass das Cäsium in diesen sauren Böden beweglicher ist als in den mineralischen Lehmböden. – Ich danke Detlef Günther (ETH Zürich) für seine Erklärungen des chemischen Sachverhalts. Vgl a. Detlef Günther zusammen mit Marcel Burger et al., High-Speed, High-Resolution, Multielemental LA-ICP-TOFMS Imagining: Part II. Critical Evaluation of Quantitative Three-Dimensional Imaging of Major, Minor, and Trace Elements in Geological Samples, in: Analytical Chemistry 87 (2015), S.8259- 8267.
[7] Die Wahrheit der Aussage q hängt nur insofern vom Autor der Behauptung q ab, als „ich“ auf Agamemnon referiert. Man erkennt das an q‘: Du bist Agamemnon.
Die Wahrheit von q‘ hängt zwar ebenfalls davon ab, dass auf Agamemnon referiert wird, aber q‘ hängt in seiner Wahrheit nicht davon ab, dass der Schweinehirt das sagt.
Die Wahrheit von q hängt von S ab, doch nur unter der Beschreibung von S als dem Referenzobjekt des grammatischen Subjektausdrucks „ich“, nicht von S als dem Autor oder dem Behauptenden von q. – Ich danke Jacob Rosenthal für eine hilfreiche Nachfrage.
[8] Ich spreche in Hinsicht auf normative Urteile von Richtigkeit und Falschheit statt von Wahrheit und Falschheit. Damit will ich nur erst vermeiden, dass man normative Urteile, also evaluativ oder präskriptiv verwendete Sätze vorschnell assertorischen verwendeten Sätzen angleicht und die Richtigkeit von normativen Urteilen als Wiedergabe von Fakten auffasst.
„Es ist honorig, dass sie ihrem Untergebenen zugab, er hätte mit seiner Einschätzung des Investments Recht behalten“ ist ein evaluativ verwendeter Satz, ein Werturteil. „Schwarzfahrer sollten nicht einfach durchgewunken werden“ ist ein präskriptiv, also vorschreibend verwendeter Satz, der auch durch einen Imperativsatz ersetzt werden kann: „Winke Schwarzfahrer nicht einfach durch!“ – an die zuständigen Behörden bzw. an den Gesetzgeber gerichtet.
Vgl. zur Unterscheidung von Wahrheit und Richtigkeit auch einige Überlegungen von Jürgen Habermas, Richtigkeit vs Wahrheit. Zum Sinn der Sollgeltung moralischer Urteile und Normen, in: ders., Wahrheit und Rechtfertigung. Philosophische Aufsätze, Frankfurt/M.: Suhrkamp 1999.
[9] Dieser Sachverhalt wird ironisch illustriert durch das Kunstwerk von Markus Raetz (*1941- 2020): „Der Kellner bringt das Gewünschte“ von 1980-1982 als Teil einer Rauminstallation. (Siehe Anhang 1.)
[10] Vgl. Christian M. Kaculini, Amelia J. Tate-Looney, Ali Seifi, The History of Epilepsy: From Ancient Mystery to Modern Misconception, in: Cureus 13 (2021); doi: 10.7759/cureus.13953. Markus Reuber, Christian E. Elger, Steven C. Schachter, Ulrich Altrup, Epilepsy Explained Oxford: University Press 2009.
[11] John Locke (1632-1704), Ein Brief über die Toleranz (1689), engl.- dt., Hamburg: Meiner 1975, S. 94: Promises, covenants, and oaths, which are the bonds of human society, can have no hold upon atheists.” – Zur Diskussion im frühneuzeitlichen Europa, ob Ungläubige Eide leisten dürfen vgl. Björn Spiekermann, Der Gottlose. Geschichte eines Feindbildes in der Frühen Neuzeit, Frankfurt/M.: Klostermann 2020, S. 112 ff. Für einige Hinweise auf sich ändernde Praktiken vgl. James S. Kabala, Church-State-Relations in the Early American Republic 1787-1846, London: Routledge 2016, Kap. 4: “The Limits of Consenus; The Unorthodox in the Court System”.
[12] Dass es falsch = nicht richtig ist, wenn Penguine erfrieren, weil sie wegen der Überfischung der Meere nicht mehr genügend Fisch finden und keine Fettreserven bilden können, ist 2023 kein Konsens, aber die Argumente dagegen stehen auf schwachen Füßen.
[13] Nämlich die Wahrheit der Aussage zu kennen: Lidocain betäubt das Schmerzempfinden im menschlichen Organismus. Die Wahrheit hängt davon ab, ob das Lidocain-Molekül den Kanal für Natriumionen blockiert oder nicht. Das Lidocain-Molekül ist funktional äquivalent zu anderen Betäubungsmitteln der Amidgruppe wie Oxybuprocain oder Levobuvicain. Vgl. Karl-Ulrich Bartz-Schmidt/Fokke Ziemssen (Hgrs.), Intravitreale Pharmakotherapie. Moderne Medikamente und Ihre Anwendungen am Auge, Stuttgart/New York: Schatthauer 2008, S. 38.
[14] Steven Weinberg, Dreams Of A Final Theory: The Scientist’s Search for the Ultimate Laws of Nature New York Vintage 1994; dt. Der Traum von der Einheit des Universums, München: Goldmann 1995.
[15] Diese berechtigte Meinung erlaubt es auch, eine andere Meinung zurückzuweisen, nämlich die Meinung, die Bewegung des Pendels widerlege einen physikalischen Determinismus. Der physikalische Determinismus besagt: Auf den gleichen Zustand1 zu einem bestimmen Zeitpunkt tn folgt stets der gleiche Zustand2 zum Zeitpunkt tn+1. (tn ist zum Beispiel der Zeitpunkt, an dem das Pendel den tiefsten Punkt erreicht hat.)
Man könnte einwenden: Weil das Pendel am tiefsten Punkt immer das höchste Tempo habe, also im gleichen Zustand sei (gleiches Tempo, gleicher Ort1), müsste gemäß dem Determinismus das Pendel zum Zeitpunkt t2 auch immer am selben Ort2 sein. Das stimme aber nicht. Denn das Pendel schlüge ja nach dem Durchlaufen des tiefsten Punktes einmal nach links, andermal nach rechts aus. Deshalb gälte der Determinismus für den Fall des Pendels nicht.
Diese Schlussfolgerung gegen den Determinismus ist aber unzulässig. Denn der Zustand1 ist durch eine bestimmte Geschwindigkeit und also auch durch eine Bewegungsrichtung und nicht nur durch ein bestimmtes Tempo charakterisiert. Vgl. dazu und zu dem Beispiel Bas C. van Fraassen, Scientific Representation: Paradoxes of Perspective, Oxford: University Press 2008, S. 29 f.
[16] So in der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam von 1990 Artikel 24: „Alle Rechte und Freiheiten, die in dieser Erklärung genannt wurden, unterstehen der islamischen Scharia.“ Vgl. Michael Lysander Fremuth, Menschenrechte. Grundlagen und Dokumente, Berlin: Berliner Wissenschaftsverlag 2020, S. 655. Zur Scharia vgl. unter anderem Uwe Kischel Rechtsvergleichung, München: Beck 2015, § 10, S. 856-928, insbes. 920 ff.
[17] Beim Schweizer Kantonsgericht Zug ist seit dem 31.Januar 2023 eine Zivilklage gegen die Schweizer Firma Holcim anhängig, einem Weltmarktführer in der Zementproduktion
Eine Datengrundlage der Klage ist: Jochen Hinkel, Geronimo Gussmann, Daniel Lincke, Vanessa Völz, Heutige und zukünftige Auswirkungen des Klimawandels und Meeresspiegelanstiegs auf der Insel Pari Global, Climate Forum Working Paper 01/2023, 25. Januar 2023; eine weitere Datengrundlage ist: Richard Heede, Carbon History of Holcim Ltd: Carbon dioxide emissions 1950-2021, Climate Accountability Institute 7 July, 2022. Vgl. a. Züricher Tages-Anzeiger vom 2.Februar 2023, S. 34: „Eine Insel klagt gegen Holcim.“ Neue Zürcher Zeitung vom 2. Februar 2023, S. 22-23: Ein Paradies zerrt Holcim vor Gericht“. Süddeutsche Zeitung vom 2.Februar 2023, S, 5: „Inselbewohner gegen Zementkonzern“.
[18] Brian Wayne, Sheepfarming after chernobyl. A case study in communicating scientific knowledge, in: Environment 31 (March 1989), S. 11-39; ders. May the sheep safely graze? A reflexive view of the expert-lay knowledge divide, in: Scott Lash, Bronislaw Szerszynski, Brian Wynne (Hrsg.), Risk, Environment and Modernity: Towards a New Ecology, London: Sage 1996, S. 44-83.
[19] Karl W. Deutsch, The Nerves of Government. Models of Political Communication and Control, erw. Ausgabe New York: Free Press 1966, S. 111: „In a sense, it [power, LW] is the ability to afford not to learn“. Vgl. a. ebd. S. 247.
[20] Vgl. David Spiegelhalter, The Art of Statistics. Learning from Data, 12. Auflage, Pelican Book/Penguin o.O. 2020. Nancy Cartwright, Jeremy Hardie, Eleonara Montuschi, Matthew Soleiman, The Tangle of Science. Reliability Beyond Method, Rigour, and Objectivity, Oxford: University Press 2022, Ch. 2: Rigour.
[21] Vgl. ausführlich zur Begründung dieser Behauptung: Lutz Wingert, Unsere Moral und die humane Lebensform in: Dieter Sturma (Hrsg.), Ethik, Natur, Ästhetik, Münster/Dordrecht: Brill 2022. Vgl. a. Lutz Wingert, Türöffner zu geschlossenen Gesellschaften. Bemerkungen zum Begriff der Menschenrechte, in Ralf Elm (Hrsg.), Ethik, Politik und Kulturen im Globalisierungsprozess, Bochum 2003. Zur Verbindung von empirischen, darunter geschichtlichen und psychologischen Untersuchungen der Menschenrechte mit einer philosophischen Synthese verschiedener begrifflicher Elemente von Menschenrechten vgl. a. Matthias Mahlmann, Mind and Rights. The History, Ethics, Law and Psychology of Human Rights, Cambridge 2023, insbes. Kap. 3.6: The Many Roots of Human Rights, S. 180-198.
[22] Vgl. Lutz Wingert, Was ist und was heißt „unverfügbar“? Philosophische Überlegungen zu einer nicht nur ethischen Frage, in Rainer Forst, Martin Hartmann, Rahel Jaeggi, Martin Saar (Hrsg.); Sozialphilosophie und Kritik, Frankfurt/M.: Suhrkamp 2009, insbes. S. 396-400.
[23] Vgl. zu der Frage, wie diese Konfrontation beschrieben werden sollte: Lutz Wingert, Epistemisch nützliche Konfrontationen mit der Welt?, in: Lutz Wingert, Klaus Günther (Hrsg.), Die Öffentlichkeit der Vernunft und die Vernunft der Öffentlichkeit, Frankfurt/M.: Suhrkamp 2001; Lutz Wingert, Die eigene Sinnen und die fremde Stimme. Über den mehrfachen Grund unserer Wissensansprüche, in: Matthias Vogel, Lutz Wingert (Hrsg.), Wissen zwischen Entdeckung und Konstruktion. Erkenntnistheoretische Kontroversen, Frankfurt/M.: Suhrkamp 2003.
[24] Vgl. J. Robin Warren, The discovery of Helicobacter pylori in Perth, Western Australia; Barry J. Marshall, The discovery that Helicobacter pylori, a spiral bacterium, caused peptic ulcer disease, beide in: B. J. Marshall (ed.), (eds.), Helicobacter Pioneers. Firsthand accounts from the scientists who discovered helicobacters 1892-1982, Oxford: Blackwell 2002, S. 151-164 und S. 165-202.
[25] Vgl. Shirley Lindenbaum, An annoted history of kuru, in: Medicine Anthropology Theory 2 (2015), S. 95-126; dies., Kuru Sorcery. Disease and Danger in New Guinea Highlands, 2nd. extended and updated. London, New York: Routledge 2013. Jérôme Léchot, Begriffe sind nicht bloss Wörter. Wie begriffliche Voraussetzungen in natürlichen Sprachen unser Wissen bekundenden Aussagen prägen: Eine Kritik mit Fallbeispielen, Philosophische Dissertation ETH Zürich 2022, S. 229 f. – Das Beispiel und dessen Erläuterung stammen von Jérôme Léchot aus dieser Doktorarbeit.
[26] Vgl. Lutz Wingert, Die liberale Gesellschaft und ihre Toten, in: Klaus Günther, Uwe Volkmann (Hrsg.), Freiheit oder Gesundheitsschutz? Das Abwägungsproblem der Zukunft, Berlin: Suhrkamp 2022, insbes. S. 338-349.
[27] Thomas Nagel, The View from Nowhere, Oxford: University Press 1986; dt. Der Blick von nirgendwo, Berlin: Suhrkamp 2012.
[28] Nagel tut das in Reaktion auf einen Einwand von Bernard Williams. Vgl. Th. Nagel, Moralische Gefühle, moralische Wirklichkeit, moralischer Fortschritt, Berlin 2025, S. 68-71.
[29] Ausführlicher wird das dargestellt in Lutz Wingert, Regeln für die Wahrheitssuche? Über epistemische (erkenntnisbezogene) Normen, Ms 2025.
[30] Ich werde das an anderer Stelle genau darstellen und begründen.
[31] An dieses pragmatistische Argument erinnert Hilary Putnam, Skepticism, in: Marcelo Stamm (Hrsg.); Philosophie in synthetischer Absicht. (= FS Dieter Henrich), Stuttgart: Klett Cotta 1998, S. 254: “The point [of Charles S. Peirce, William James, and John Dewey, LW] is that doubt requires justification as well as belief.”