Lutz Wingert
Essen, was gut ist? – Philosophische Überlegungen zu Produktion, handelsförmiger Verteilung und Konsum von Nahrung im 21. Jahrhundert.[1]
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Technik ist die Kunst, etwas herbeizuführen oder zu vermeiden, und zwar mit einem Verständnis der zu Grunde liegenden Wirkungsbeziehungen. Wir haben heute schon eindrückliche Darstellungen dieser Kunst bekommen. Ich werde mich nur im Vorhof dieser Kunst aufhalten und versuchen, zwei Fragen zu beantworten: Was sollte als gute Nahrung gelten, und was sind Mittel und Hindernisse, die Maßstäbe für gutes Nahrung wirksam werden zu lassen.
„Der Staat sollte seine Finger vom Teller lassen“ – lautete jüngst die Warnung der Neuen Zürcher Zeitung, einer einflussreichen Zeitung in der Deutsch-Schweiz.[2] Ein Argument (nicht das einzige!), ein Argument war: Essen ist Privatsache und sollte es in einer liberalen Gesellschaft auch bleiben. Nun, faktisch stimmt das nicht.
Erstens bestimmt eine Konsumentin nicht einfach das Nahrungsangebot, es sei denn sie wäre zugleich souveräne Produzentin in einer autarken Gartenwirtschaft. Zweitens gibt es die Einschränkung des individuellen Konsums über ein Netz von Verboten und Anreizen in Form von beispielsweise Besteuerung oder konditionierten Gesundheitsprämien.
Aber auch dass Essen Privatsache bleiben soll, ist nicht richtig. Laut einer Studie von 2021 für den sehr großen Zeitraum von 1990 bis 2015 verursacht das sogenannte Food-System 30% der weltweiten Emissionen von Treibhausgasen wie Kohlendioxid, Fluorkohlenwasserstoff usw. Der Löwenanteil an diesen 30%-Emissionen stammt von der Landwirtschaft.[3]
Die Produktion, die Verteilung und der Konsum von Nahrung hat oft negative Voraussetzungen und Folgen, darunter schlechte ökologische Folgen. Die Erderwärmung ist nur eines dieser kollektiven Übel.
Unsere ökologische Nische auf der Erde ist ja nicht bloß durch eine Erderwärmung bedroht. Abnehmende Artenvielfalt durch Zerstörung von tierischen Lebensräumen und Pestizid-Einsatz, die auch Menschen am Ende der Nahrungskette in ihrer Ernährungssicherheit gefährden; übermäßige Zuflüsse von Nährstoffen wie Phosphor und Stickstoff aus der Intensivlandwirtschaft in Gewässer – also die sogenannte Euthrophierung -, die ein lokales Ökosystem aus dem Gleichgewicht bringt; Grundwasserverseuchung durch übermäßige Güllezufuhr; Bodenerosion und Auszehrung von Böden, – all das sind weitere Ursachen für eine Gefährdung der natürlichen menschlichen Lebensgrundlagen. Und ein Bündel dieser Ursachen hat eben mit den verbreiteten Lebensmittelsystemen oder Food-Systems zu tun, zu der die Landwirtschaften gehören.
Essen ist nicht reine Privatsache und essen, was gut ist,
bedeutet auch umwelt- und klimaschonend essen
Die gegenwärtig vorherrschende Weise von uns Menschen, unsere Lebensmittel herzustellen, zu verteilen und zu konsumieren, erzeugt ein massives kollektives Übel: eben die fortschreitende Beschädigung unserer ökologischen Nische.
Gewiss, der Beitrag zu diesem Übel von Seiten des einzelnen Konsumenten und auch vieler einzelner landwirtschaftlicher Produzenten und Distributeure ist gering. Die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen ist überwiegend die kausale Folge davon, dass sich der die Effekte von Milliarden individueller Handlungen auftürmen oder aggregieren. Wenn ich richtig und vorsichtig gerechnet habe, konsumiert statistisch gesehen ein erwachsener Österreicher zwischen dem 18. und 79. Lebensjahr ungefähr sechs Kühe (bei einem Lebendgewicht einer Kuh von 600 Kg. und einer männlichen Lebenserwartung von 79 Jahren).[4] Dieser individuelle Rindfleischkonsum ist gewiss ökologisch unerheblich. Ebenso unerheblich ist der ökologische Fußabdruck eines einzelnen Österreichers.
2021 lagen die CO2-eq Emissionen in Österreich pro Kopf bei 7,24 t. Auch auf das ganze Leben bezogen bei einer durchschnittlichen männlichen Lebenserwartung von 79 Jahren sind die ungefähr 572 Tonnen Emissionen ökologisch unerheblich. Aber nicht unerheblich ist, ob ein Bürger sich Abseits hält von den gemeinschaftlichen Anstrengungen, das kollektive Übel der Naturzerstörung in Folge aggregierter Handlungseffekte zu beseitigen oder wenigstens abzuschwächen. Wer sagt, dass Essen Privatsache sein soll, verweigert genau diese Kooperation, gegen ein kollektives Übel anzugehen.[5] Er oder sie verhält sich illoyal gegenüber der Bürgerschaft und fährt Trittbrett. Er oder sie verstößt damit gegen eine elementare Reziprozitätsnorm bei der kollektiven Verantwortung, einem kollektiven Übel wie der Gefährdung unserer ökologischen Nische abzuhelfen.
Darüber hinaus schwächt der sichtbare Kooperationsverweigerer die Aussicht auf einen Erfolg, dem kollektiven Übel durch kollektives Handeln abzuhelfen. Denn kollektives Handeln ist abhängig von sichtbarer Kooperationsbereitschaft der individuellen Akteure. Damit trägt der ökologisch gleichgültige Konsument zum Fortbestand des Übels bei, das in der Zerstörung unserer ökologischen Nische besteht.
Rechtlicher Zwang zur Verhaltensänderung statt moralischer Kritik und Appell?
Was folgt aus diesem Argument? Abstrakt folgt daraus, dass „Essen, was gut ist“ auch so viel bedeutet wie umweltschonend und klimaschützenden essen. Ein bißchen weniger abstrakt folgt aus dem vorgestellten Argument, dass bestimmte Konsumgewohnheiten moralisch kritisiert werden dürfen. Eine solche moralische Kritik muss nicht wirkungslos sein, aber wer auf sie und mit ihr auf moralische Appelle praktisch setzt, wird wenig weit kommen. Ein schärferes Schwert sind Rechtsgesetze mit Sanktionsgewalt, erlassen von Parlamenten, Behörden oder Gerichten und mandatierten Organisationen (wie z.B. von dem International Accounting Standards Board, von Internationalen Schiedsgerichten, von der WHO oder der WTO). Mit dem geltenden Recht macht eine Gesellschaft ja auch Ernst mit ihrer Moral. Folgt also aus dem Argument, Essen sei nicht bloß eine Privatsache der Verbraucher, dass ein rechtsförmiger Zwang gegen oder zu bestimmten Ernährungsweisen gerechtfertigt ist? Die Antwort fällt, glaube ich gemischt, aus. Man muss hier beachten, wovon Ernährungsgewohnheiten abhängen und ob rechtliche Verhaltenssteuerungen wirksam sein können.
Ernährungsgewohnheiten sind unter anderem abhängig von Vertrautheit und Wissen über die eigene Gesundheit sowie von der Verfügbarkeit für den Konsumenten und von deren Zahlungsfähigkeit.
Informationspflichten und Werbeverbote
Weiche rechtliche Informationspflichten der Anbieter über beispielsweise den Kaloriengehalt, die Emissionsbilanz und den Ernährungsgehalt neben einem entsprechendem obligatorischen Schulfach Ernährung und Gesundheit mögen das Wissen der Konsumenten in Sachen Gesundheit und Ernährung verbessern. Essen, was gut ist, heißt ja auch essen, was gesund ist. Auch kann man Unwissen in Sachen gesunder Ernährung berücksichtigen, z.B. durch Werbeverbote für sehr fett- zucker- und salzhaltige Lebensmittel. Schon weiter greift eine britische Vorschrift vom Oktober 2022 für den mittleren und großen Lebensmitteleinzelhandel, die das Angebot solcher Lebensmittel in Kassennähe untersagt.[6] Hier wird auf den Faktor Verfügbarkeit eingewirkt, der bei Essgewohnheiten eine Rolle spielt. Das gilt noch stärker, wenn man gesetzliche Auflagen hinsichtlich des Nahrungsangebots in Betriebskantinen, Altersheimen, Kindergärten und Schulen macht. Die Verfügbarkeit von Lebensmitteln für Konsumenten ist aber auch relativ zur Zahlungsfähigkeit von Konsumenten. Deshalb ist die Besteuerung von bestimmten Lebensmitteln, zum Beispiel die Zuckersteuer in Chile, auch eine Form, bei der über gesetzlichen Zwang auf einen Faktor bei den Ernährungsgewohnheiten eingewirkt wird. Und tatsächlich ist ja die Besteuerung von bestimmten Lebensmitteln ein beliebter Vorschlag in der Diskussion um Verhaltenssteuerung bei der Ernährung. Dieser Vorschlag wird zum Teil auch von der Produzenten-Seite befürwortet.
Besteuerung des Konsums?
Der leitende Gedanke ist: Die Preissignale für Lebensmittel sollen die tatsächlichen Kosten, sei es die Kosten der Schädigung von Umwelt und Klima oder die Kosten für die Gesundheitskassen abbilden; oder eben die Kosten für eine ökologisch bessere Produktion von Lebensmitteln. Ein Problem mit dieser Form des rechtlichen Zwangs durch Konsumsteuern ist die Gerechtigkeit. Dauerhafte Preise sind Kreuzungspunkte von Verkaufs- und Kaufbereitschaft. Und die Kaufbereitschaft hängt von der Zahlungsfähigkeit ab, nicht aber von der Bedürftigkeit. So stellte eine ältere Studie der UN-Organisation für Ernährung und Landwirtschaft FAO für den Zeitraum zwischen 1960 und 2000 fest, dass die Preise für Mais, Reis und Weizen in diesem Zeitraum um 60 % sanken. Gleichwohl galten auch noch am Ende dieses Zeitraum 777 Millionen Menschen als unterernährt.[7]
Märkte sind über Preise sensibel für Zahlungsbereitschaften, nicht für Bedürftigkeiten. Konkret bedeutet das unter, dass man sich „Öko“ leisten können muss. Ungesündere und ökologisch schlechtere Lebensmittel teurer machen bedeutet ja nicht schon, gesündere und ökologisch bessere Lebensmittel billiger machen relativ zur Zahlungsfähigkeit von Konsumenten. Gewiss, die Ernährungsgewohnheiten einer Verbraucherin hängen auch von der Kaufbereitschaft der Verbraucherin ab. Doch ihre Kaufbereitschaft ist auch an ihre Zahlungsfähigkeit gebunden. Man darf das (diese Abhängigkeit ) nicht ausklammern, wenn man Ernährungsgewohnheiten über Konsumsteuern verändern will. Die Zahlungsfähigkeit oder schlichter: das für Nahrung aufwendbare Einkommen variiert ja erheblich. Wenn man diese Variation ausklammert, werden Konsumsteuern für Endverbraucher sehr schnell ungerecht.
Denn ungerecht ist eine Behandlung verschiedener Personen, wenn man per Rasenmäher -Methode über Unterschiede in der Behandlung dieser Personen hinweggeht, und zwar über solche Unterschiede, die beachtet werden müssen, wie es zum Beispiel unterschiedliche Löhne sind. Unterschiede bei Löhnen und also bei der Zahlungsfähigkeit müssen beachtet werden, weil sie zu einem erheblichen Teil von Faktoren abhängig sind, die nichts mit persönlicher Leistung zu tun haben. Arbeitsabhängiges Markteinkommen oder einfacher: Löhne variieren zum Beispiel stark von der Kapitalausstattung des Arbeitsplatzes. Wer in einer High-Tech Schreinerei acht Stunden arbeitet, bekommt in der Regel mehr als derjenige, der die gleiche Arbeit unter Low-Tech-Bedingungen verrichtet. Aber die Kapitalausstattung des Arbeitsplatzes ist selten sein persönliches Verdienst oder Versagen.
Diese Vorbehalte sollen nicht zu dem Schluss verleiten, dass die Beeinflussung von Essgewohnheiten auf dem Weg rechtlicher Vorgaben unsinnig oder unberechtigt ist. Sie sollen nur deutlich machen, dass der rechtliche Zwang in der Sphäre der Konsumtion kein Königsweg ist. Das wird auch an anderen Faktoren deutlich, die die Ernährungsgewohnheiten beeinflussen. Ich meine Faktoren wie Vertrautheit, kulturelle Vorstellungen des Genusses[8], soziale Praktiken der Geselligkeit, aber auch physiologischen Faktoren des Geschmacks. Rechtliche Vorgaben stoßen hier rasch auf das Hindernis ihrer Umsetzbarkeit. Verordnungen im Amtsblatt sind das eine, Verhalten in der Praxis das andere. Man stelle sich gesetzliche Auflagen hinsichtlich des Nahrungsangebots in Betriebskantinen, Altersheimen, Kindergärten und Schulen. Nur noch vegan und vegetarisch. Es gäbe auswärts dann nur noch so etwas zu essen wie gegrillte Sellerie mit Bärlauch und eingelegten Tannenwipfeln, was hier in Bregenz zum Beispiel vom Restaurant Weiss angeboten wird.[9]
Bei aller kulinarischen Raffinesse: Aktuell würden solchen gesetzlichen Auflagen in der Praxis scheitern. Essen, was gut ist, bedeutet eben auch essen, was schmeckt. Die Kluft zwischen dem schmeckenden Essen einerseits und dem gesunden sowie dem umwelt- und klimaschonenden Essen andererseits kann nicht mit Hilfe des sanktionsbewehrten Rechts überbrückt werden. Hier taucht neben den Mitteln der Verhaltenssteuerung durch rechtlichen Zwang sowie durch moralische Kritik und Appell ein drittes Instrument auf: das Mittel der Verführung.
Dies ist ein altbekanntes Mittel auch in der Lebensmittelindustrie. Der Agrarökonom Robert Paarlberg berichtet von einem US-amerikanischen Cracker-Produzenten (Frit-Layo), der sich eine 40.000 Dollar teure Maschine leistet, die die menschlichen Kaubewegungen simuliert und mit der der perfekte Knackpunkt eines Crackers ermittelt werden soll – natürlich nicht ohne Gegenprobe durch zahllose irdische Testpersonen.
Eine neue Cadbury-Cola Mixtur (Cherry Vanilla Dr.Pepper) durchlief laut Paarlberg 61 verschiedenartige Mischungen, jede in 3.904 Tests geprüft und dazu noch in vier verschiedenen US-amerikanischen Städten.[10] Entwickler und Produzenten von besserem Essen ziehen seit geraumer Zeit nach. Man denke an hartnäckige Bemühungen, eine immer breiter werdende Palette von pflanzenbasierten Nahrungsmitteln aufzustellen und mit den physiologischen Gegebenheiten des menschlichen Geschmacksempfindens zu vermitteln, seien es Haselnüsse als Quelle für Milchersatzes, seien es Saubohnen und Algen als Fleischersatz, seien es Kokosriegel aus Mehlwürmern oder Grashüpfer mit 48% Proteinanteil. Da das Auge mitisst, spielt die Erforschung von Darreichungsformen und Benennungen als Hindernisse oder Wegbereiter der Konsumentenakzeptanz ebenfalls eine Rolle.
All das verweist vom Bereich der Konsumtion auf den Bereich der Produktion von Nahrung.
Bislang habe ich gutes Essen und Trinken erläutert als das, was umwelt-und klimaschonend, und was gesund ist, aber auch das, was schmeckt. Das sind Erläuterungen der Maßstäbe für gutes Essen, die von den Effekten der Nahrung her gedacht sind. Was ist mit Kriterien für gutes Essen, die von den Ursachen, von der Produktionsseite her betrachtet werden?
Gutes Essen = organisch und nicht synthetisch erzeugtes Essen?
Sind gute Nahrungsmittel natürlich entstandene Nahrungsmittel anstatt künstlich erzeugte? Nein – soweit ich diese Frage als Nicht-Spezialist beurteilen kann.
Ein recht trivialer Grund für dieses Nein ist, dass Nahrungsmittel immer in dem Sinn künstlich sind, dass sie das Produkt von Anbau, Verarbeitung und meist auch von Konservierung sind. Das Pendant zu dem Wort „Landwirtschaft“: nämlich „Agrikultur“ zeigt schon an, dass organische Prozesse fast immer kultivierte Prozesse sind.
Im gegenwärtigen Debattenkontext meint „natürlich“ nicht das Gleiche wie „nicht-kultiviert, sondern „natürlich“ bedeutet so viel wie „Bio“, oder wie „organisch“ im Gegensatz zu „synthetisch“ oder zu „chemisch manipuliert“. „Natürliche Lebensmittel“ sind dann zum Beispiel Lebensmittel, die ohne den Einsatz von synthetischem Dünger und Pestiziden hergestellt werden.
Trotz des Wohlklanges des Wortes „Bio“ in vielen Ohren sollte man die Gleichung meiden „gute Nahrungsmittel“ = „organisch und nicht synthetisch erzeugte Nahrungsmittel“. Ein Argument ist, dass „Bio“ oder organisch durchaus umwelt- oder gesundheitsschädlich sein kann. Kupfersulfat ist ein natürliches Fungizid, aber es kann in höherer Konzentration negative Effekte auf die maritime Nahrungskette haben.[11] Synthetisch hergestellter Stickstoff ist nicht per se schlechter als natürlicher Stickstoff aus tierischen Exkrementen.[12] Wichtiger aber: Der landwirtschaftliche Ertrag bei Verzicht auf synthetische Produktionsstoffe ist geringer, so dass für die Erzeugung einer gleichbleibenden Menge von Nahrungsmitteln mehr landwirtschaftliche Flächennutzung nötig ist. Flächenverbrauch ist aber kein ökologisches Unschuldslamm, so dass organische Landwirtschaft nicht per se besser ist.[13]
Die Kunst bei der Produktion guter Nahrung ist deshalb trivialerweise der umsichtige Einsatz von Technik und Chemie. Zu dieser Kunst gehört allerdings auch, dass man insbesondere bei chemischen und molekulargenetischen Eingriffen in die Natur eine weit reichende Ungewissheit beachtet: Wir wissen oft nicht, wofür etwas in der Natur gut ist, welche Funktion es erfüllt. Demgemäß wissen wir oft auch nicht um schädigende Folgen von Eingriffen in die Natur. Die Maxime lautet deshalb: Schätze bei technischen Eingriffen in Organismen und Ökosysteme das Risiko ab, das mit Deinem Unwissen über diese Organismen und Systeme verbunden ist, und prüfe, ob Du bereit wärest, dieses Risiko zu versichern, wenn es andere eingehen würden!
Lenkungssteuern für Produzenten
Nun ist die Entwicklung von Techniken für die Erzeugung guter Nahrung eine Sache; der Gebrauch von solchen Techniken durch Marktteilnehmer ist eine andere Sache. Der Gebrauch der Technik durch Lieferanten, Produzenten und Distributeure von Nahrungsmitteln versteht sich nicht von selbst; ebenso wenig wie sich die Orientierung an dem Schutz von Gesundheit und der ökologischen Nische von selbst versteht. Wenn das selbstverständlich wäre, dann hätten wir viele Probleme mit dem vorherrschenden Schema des Erzeugens, Verteilens und Konsumierens von Nahrungsmitteln gegenwärtig nicht.
Sicher ist hier ein Wissenstransfer vom Labor zu Marktteilnehmern nötig und auch die Unterstützung von technischen Entwicklungen zur Marktreife von Techniken. Ebenso wichtig ist die praktisch wirksame Änderung von Einstellungen. Verhaltensänderung ist nichts, was sich nur auf die einzelne Konsumentin richten kann. Andere Akteure: Bauern, Futtermittelhersteller, Verantwortliche in der verarbeitenden Industrie, bei Maschinenherstellern und von Großhandelsketten sowie Investoren können nicht außer Acht gelassen werden. Nur weil wir alle essen und deshalb alle Konsumenten sind, machen die Konsumenten nicht die einzige verantwortliche Akteursgruppe aus.
Nun sind die meisten der genannten andere Akteure Mitglieder von arbeitsteiligen Organisationen. Organisationen haben bestenfalls rechtlich vorgeschriebene Pflichten und Kontrollinstanzen, sie haben aber kein Gewissen. Moralische Kritik und Appelle, sofern sie nicht in flächendenkende Konsumentenstreiks münden, sind deshalb eher noch wirkungsloser als im Fall von individuellen Konsumenten. Man käme nicht durch, wenn man Monsanto/Bayer ins Gewissen reden würde. Auch nicht-monetäre Animation, also eine schwache Form der Verführung dürfte eher verpuffen.
Bleiben rechtliche Regelungen zur Verhaltenssteuerung. Diese Regelungen müssen eines berücksichtigen: Für Marktteilnehmer sind Rechte potenzielle Vorteile und Pflichten potenzielle Kosten. Die Sprache des Rechts muss die Sprache der Kosten und des Nutzens sein, weil diese Sprache von allen Marktteilnehmern verstanden wird. Über Kosten können externalisierte Schäden internalisiert werden und so auch via Antizipation vermieden werden. Ebenso können über geldwerte Vorteile gewisse Anreize für ein ökologisch besseres Wirtschaften geschaffen werden.
Konkret heißt das neben bestimmten Besteuerungen zum Beispiel der bislang oft kostenlosen Grundwasserentnahme von Getränkefirmen die Schaffung von Haftungspools für Umweltschäden durch Pestizideinsatz in einer Region gemäß den Marktanteilen der Pestizidanbieter (ähnlich wie in der US-amerikanischen Chemieindustrie). Das würde eine dezentrale Steuerung erlauben, bei der die Größeren, die oft mehr Know-how haben, auf die Kleineren einwirken, bessere Lösungen zu entwickeln. Umgekehrt könnten geldwerte Vorteile durch Steuererleichterungen für eine regenerative Bodennutzung gewährt werden, wie beispielsweise den Anbau von Hülsenfrüchten, die ihren Stickstoffbedarf selbst decken und so den Düngemitteleinsatz reduzieren. (Damit will ich mich nicht auf die These festlegen, dass die sogenannte regenerative Landwirtschaft seligmachend ist.)
Die Internalisierung von Schäden an der ökologischen Nische bedeutet auch, Fehlanreize in Form falscher Subventionen zu vermeiden. Immer noch bemessen sich die EU-Agrarsubventionen an Bauern nach Flächengrößen, und die EU-Auflagen mit Blick auf Ökologie und Gesundheit sind oft Camouflage. Der Einsatz von Laptops ist nicht schon per se ökologisch, wie es die Brüsseler EU-Kommission suggeriert.
Anders in Großbritannien, das nach dem Brexit eine Agrarreform auf dem Weg gebracht hat: Steuerfinanzierte Geldzahlungen an Bauern werden nicht mehr in Abhängigkeit von der Hektargröße der bewirtschafteten Flächen ausgeschüttet, sondern zweckgebunden nach dem Maß von Beiträgen zur Schaffung bzw. zum Erhalt von öffentlichen Gütern wie Wasser- und Luftqualität, Artenvielfalt, Pflanzengesundheit und übrigens auch nach dem Maß von Beiträgen für das Tierwohl.[14] Hier wird negativen Externalitäten in Gestalt kollektiver Übel der Natur- und Umweltzerstörung entgegengewirkt.
Ein Zauberwort bei diesen Verhaltenssteuerung heißt Förderung der Kreislaufwirtschaft. Ein Element davon ist die Wiederverwertung von Nährstoffen, also die praktisch wirksame Einstellung, den sogenannten Abfall neu als Rohstoff aufzufassen. Eine wichtige Frage dabei ist: Inwieweit ist eine solche anzustrebende Kreislaufwirtschaft verträglich mit Patentrechten und Patentinteressen? Genetisch modifiziertes Saatgut wie zum Beispiel Sojabohnen dürfen nach den Verträgen mit den Saatgutlieferanten oft nicht wiederverwertet werden. „No save seed provision“ lautet die Klausel in entsprechenden Verträgen.[15] Ich weiß zu wenig, um die Frage zu beantworten, ob solche Klauseln die anzustrebende Kreislaufwirtschaft betreffen.
Etwas allgemeiner aufgefasst, handelt es sich aber dabei um die Frage, wie verträglich oder förderlich Eigentumsrechte, darunter eben Patentrechte, im Bereich des Food-Systems mit Reformen dieses Systems sind. Diese Frage ist konzeptuell wichtig für ein umfassendes Verständnis der Probleme. Denn sie verweist auf den Faktor Macht bei der Realisierung der Absicht, zu essen, was gut ist. (Effektive Eigentumsrechte sind ja eine Form von Macht.)
Der Faktor Macht ist auch nicht unerheblich, wenn Investoren im großen Stil wie seit einiger Zeit in Afrika, Lateinamerika, aber auch in Ostdeutschland Ackerboden aufkaufen und dann verpachten. Im Fall Ostdeutschlands handelt es sich oft um Versteigerungen staatlichen Besitzes und sollte unterlassen werden. Denn global operierende Investoren, chinesische allemal, haben meist kein Interesse an Ökologie. Wie wir essen können, was gut ist, betrifft nicht nur Fragen des Geschmacks, des Gesundheitswissens und des geschärften Sinns für die Natur, sondern eben auch Fragen der Macht.
Das Gegenteil von Macht ist Ohnmacht. Nicht selten wird in der Debatte um die Internalisierung von Kosten zum Beispiel durch Lenkungssteuern oder durch umgewidmete Subventionen auf die Ohnmacht unter Bedingungen internationaler Konkurrenz hingewiesen. Das gegenwärtige Nahrungsmittelsystem ist ein stark globalisiertes. Das wissen wir nicht erst, seitdem aus niederländischen Gewächshäusern Tomaten ins sonnige Griechenland exportiert werden und seitdem Putins Vernichtungskrieg gegen die Ukraine Afrikaner hungern lässt.
Die Ohnmacht reformorientierter landwirtschaftlicher Produzenten gegenüber dem internationalen Preisdruck und dem Unterbieten von ökologischen und sozialen Standards ist durchaus Ernst zu nehmen. Hier wird die Verantwortung eines anderen Akteurs sichtbar. Ich meine Staaten und Bündnisse zwischen Staaten. Die EU beispielsweise schloss das Freihandelsabkommen CETA mit Kanada und ein ähnliches Abkommen mit den Mercosur-Staaten ab. CETA missachtet die Bemühungen unter anderem französischer Landwirte um gesündere und ökologischere Anbaumethoden. Das Mercosur-Abkommen gestattet jährlich 95.000 t billigen Rindfleisches zusätzlich auf den europäischen Markt zu werfen. Auch das untergräbt mühselig eingeleitete Reformen.
Wer von den verantwortlichen Regierungen dagegen geltend macht, dass Freihandelsverträgen ein Geben und Nehmen sind, Exporte von High-Tech-Maschinen gegen Rindfleischimporte zum Beispiel, soll dann allerdings so ehrlich sein, dass die Reform unseres Ernährungssystems keinen Vorrang hat und dass man die Karte des konditionierten Marktzuganges nicht sonderlich ausspielen will. Und er sollte auch einräumen, dass die Resilienz dieses Systems gegen zu große Abhängigkeiten auch keine sonderlich wichtige Sache ist. In demokratischen Staaten ist ein solches Regierungshandeln oftmals durch Mehrheitsentscheide legitimiert. Diese Legitimierung zieht der Umsetzbarkeit von Maßstäben für das, was gut zu essen ist, Grenzen.
Abschließend möchte ich kurz zwei Hinsichten auf unser Thema vergegenwärtigen, die ich aus Zeitgründen ausgespart habe. Die eine Hinsicht ist in der Fachdiskussion mit dem Stichwort „Ernährungssicherheit“ benannt. Schlichter gesagt die sichere Erwartung, dass man genug zu essen hat. Das ist weder in Bregenz noch in Zürich eine gefährdete Erwartung. Aber weltweit ist das anders. Es gibt für jeden das Menschenrecht auf ein ausreichendes, gesundes Essen. „Gut“ mit Blick auf Nahrung bedeutet auch eine gerecht verteilte Nahrung.
Welche Abstriche wir Europäer von unserem Speiseplan bei einem Food-System mit gerechter Verteilung machen müssen, werde ich hier nicht mehr erörtern.
Das würde unter anderem eine genaue Untersuchung von solchen umfassenden wissenschaftlichen Arbeiten wie der EAT-Lancet Studie von 2019 verlangen, die die Ernährung der Weltbevölkerung mit den planetarischen Grenzen in Beziehung setzt.
Eines scheint mir aber klar zu sein: Wer glaubt, gesunde, ökologisch verträgliche und fair verteilte Nahrung sei auch bei stetig wachsender Weltbevölkerung machbar, wer das glaubt, der irrt sich. Irgendwann ist der Planet voll. Er ist schon jetzt voll. Denn die Erde gehört uns Menschen nicht. Wir teilen sie mit den Tieren, die ihre Rechte auf ihre unversehrten Lebensräume haben. Wenn wie gegenwärtig Penguine erfrieren, weil sie in den überfischten Meeren zu wenig Fisch fangen können und so zu wenig Fett ansetzen können, dann haben wir ihren Lebensraum und ihre Lebensgrundlagen zerstört. Die Erde ist kein sich ausdehnendes Universum. Bei allem Vertrauen in Technik und Strategien der Verhaltensänderung sollten wir diese Grenze der Verfügbarkeit unserer und der tierischen Lebensgrundlagen beachten.
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(10.10.2023)
[1] Vortrag auf dem jährlichen Vorarlberger Symposium Forschung Wissenschaft Technik: Landwirtschaft und Food: Vom Gras ins Glas am 10. Oktober 2023 in der Landesbibliothek Bregenz/Österreich.
[2] Neue Zürcher Zeitung vom 28.März 2023, S.17: Der Staat sollte seine Finger vom Teller lassen“.
[3] M. Crippa et al., Food systems are responsible for a third of global anthropogenic GHG emissions, in: Nature Food 2 (2021), S.198-209.
[4] Für das zu Grunde gelegte Gewicht einer Kuh (600 kg.) vgl.: