Lutz Wingert
Soll es ein bedingungsloses Grundeinkommen geben?
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Vorbemerkung
Ich möchte drei Bemerkungen machen zu der Frage: Soll es ein bedingungsloses Grundeinkommen geben? Erstens eine gerechtigkeitstheoretische Bemerkung, zweitens eine sozialphilosophische zum Zusammenhang von Würde und Arbeit und drittens eine politische Anmerkung. Diese Überlegung hat den Rahmen zum Thema, in dem der Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens politisch behandelt wird.
Meine Bemerkungen führen zu keiner eindeutigen Anwort, also weder zu einem eindeutigen Nein gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen noch zu einem eindeutigen Ja. Sie begründen Vorbehalte, mehr nicht. Ich folge also nicht dem häufig anzutreffenden
Schema in politischen Reformdiskussionen und sage: „Ein Grundeinkommen ist gut, weil alles, was neu ist, gut ist. Und der Vorschlag eines Grundeinkommens ist etwas Neues in der politischen Debatte ist.“ Ebensowenig sage ich: „Ein Grundeinkommen ist schlecht, weil sich alles, was altbekannt ist, bewährt hat und weil das Bewährte gut und das Nicht-Bewährte schlecht ist.“ Man sollte die strikte Alternative hinter sich lassen zwischen „Schumpeters „Gut, weil zerstörerisch neu“ und Edmund Burkes „Gut, weil dauerhaft“.
Eine gerechtigkeitstheoretische Überlegung
Nun zu meiner ersten Bemerkung. Sie hat mit der Frage zu tun: Ist das bedingungslose Grundeinkommen gerecht?
Eine Form von Gerechtigkeit ist Verteilungsgerechtigkeit. Verteilungsgerechtigkeit ist proportionale Gleichheit.[1] Eine Güterverteilung ist dann gerecht, wenn die Personen einen proportional gleichen Anteil an einem verteilbaren Gut erhalten. Proportional wozu? Nun, ganz allgemein proportional zu dem Verhältnis, in dem die verschiedenen Personen im Vergleich bestimmte anerkennungswürdigen Bedingungen erfüllen.
Die Sonntagstorte wird gerecht unter dem kleinen Bruder und der großen Schwester verteilt, wenn die große, hungrige Schwester mehr bekommt als der kleine pappsatte Bruder. Ihren ungleichen Anteilen am Kuchen entspricht der ungleiche Hunger von ihnen.
Die Hinsichten, unter denen die Anteile an zuteilbaren Gütern (und auch Lasten) bestimmt werden, können ganz verschiedene sein. Ich nenne nur drei: Bedürftigkeit, Leistung, Mitgliedsstatus.[2] Diese Hinsichten geben Arten von Bedingungen an, die bei der Verteilungsgerechtigkeit gerecht Belastete und gerecht Begünstigte erfüllen müssen.
Die deutsche FDP schlägt ein Bürgergeld in Höhe des aktuellen Existenzminimums (ca. 650 Euro monatlich) vor. Sie orientiert sich damit an der Verteilungshinsicht „Bedürftigkeit“ . Das bedingungslose Grundeinkommen ist nicht an Bedürftigkeit und auch nicht an Leistung gebunden. Es wird verteilt in Hinsicht auf den bürgerschaftlichen Status der Empfänger.
Der Ausdruck „bedingungsloses Grundeinkommen“ ist allerdings nicht ganz genau. Der Status, Mitglied einer Bürgerschaft, eines politischen Gemeinwesens zu sein, ist ja durchaus eine Bedingung für den Empfang des Grundeinkommens. Gemeint ist, dass man das Grundeinkommen bezieht ohne die Erfüllung der Bedingung, eine Leistung zu erbringen. Ich werde gleich auf eine normative Ungereimtheit zu sprechen kommen.
Zunächst sei aber festgehalten, dass es durchaus legitim sein kann, Güter nach Maßgabe eines bürgerschaftlichen Status zu verteilen. Konsularischer Schutz im Ausland wird jedem Bürger der Bundesrepublik gewährt, und zwar unabhängig von seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Es ist ja nicht so, dass Herr Croburg, der ein pensionierter Spitzendiplomat ist und auf der Gehaltsliste einer der reichsten Familien Deutschlands, der Familie Quandt steht, seinen Urlaub im Jemen mit einem privat finanzierten Sicherheitsdienst absichern muss, während die nicht-wohlhabende Frau Osthoff aus Steuermitteln herausgehauen wird.[3] Beide haben Anspruch auf gleiche Leistung, ganz einfach weil sie Bürger sind – weil Croburg einer und Osthoff eine von uns ist. Die Norm ist hier: Jeder Bürger und jede Bürgerin sollen keinen Preis haben, sondern er und sie sollen als Mitglied den gleichen intrinsischen Wert haben. Diese Norm begründet das Gebot: Er oder sie verdienen gleich viel Einsatz der Bürgerschaft, der er und sie angehört. Ungerecht ist, wenn ein Unterschied zwischen ihnen gemacht, so dass ihr Bürgerstatus nicht den gleichen Wert hat.
Diese Norm vom gleichen Wert des Bürgerstatus steht auch hinter sozialstaatlichen Umverteilungsmaßnahmen. Denn nach ihr darf – augenscheinlich zunächst! – jeder Bürger und jede Bürgerin von den politischen Institutionen einer Demokratie verlangen, dass diese Institutionen die gesellschaftlichen Lebensbedingungen gleichermaßen in seinem bzw. in ihrem Interesse wie im Interesse anderer Bürger beeinflussen. Wenn man nun mit Karl Marx davon ausgeht, dass politische Institutionen alle gesellschaftlichen, also auch die ökonomischen Verhältnisse mitbestimmen, dann wäre es eine Verletzung der Norm vom gleichen Wert des Bürgerstatus, wenn man die Tatsache einfach gleichgültig hinnehmen würde, dass diese Verhältnisse den einen mehr Chancen und Nutzen einbringen als den anderen, dass die „Kooperationsrenten“, wie Claus Offe sagt[4], für die einen höher sind als für die anderen.
Als Zwischenergebnis lässt sich also sagen: Das bedingungslose Grundeinkommen ist gerecht, weil es der Norm vom gleichen Wert des Bürgerstatus folgt. (Vorausgesetzt ist natürlich, dass diese Norm gerecht ist. Das kann man zeigen, nur nicht hier.) Soll man also sagen: Ja zum bedingungslosen Grundeinkommen? Nicht ohne Weiteres!
Der Zweifel hat mit einer anderen Gerechtigkeitsnorm zu tun: Mit der Norm der Gegenseitigkeit oder Reziprozität. Gegner des Reformvorschlags machen ja diese Norm geltend und sagen: Die Empfänger des Grundeinkommens erhalten eine Leistung, geben aber keine Leistung. Eine Ordnung ist aber ungerecht, in der dem Recht von A gegenüber B nicht auch umgekehrt eine Pflicht von A gegenüber B entspricht. A steht hier für den einzelnen Bezieher des Grundeinkommens, B für die staatlich verfasste Bürgerschaft, die ihm das Grundeinkommen gibt.
Der Einwand lautet also: Das bedingungslose Grundeinkommen verletzt die Norm der Reziprozität. Der Einwand hat mit dem Bürgerstatus zu tun. Worin besteht dieser Status? Besteht er darin, Mitglied eines Staates zu sein? Wenn ja, dann ist das Grundeinkommen an den Besitz des deutschen Passes gebunden. Oder besteht er darin, ein loyales Mitglied des Staates zu sein? Wenn ja, dann ist das Grundeinkommen an den Besitz eines deutschen Passes und an einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis, also an Staatsbürgerschaft plus Rechtsgehorsam gebunden.
Aber reicht das? In der Logik des Reformvorschlages gedacht reicht das nicht. Denn die Anhänger des Vorschlags begreifen das Grundeinkommen ja nicht als ein „Ersatzeinkommen“.[5] Das aber heißt: Sie begreifen die mit ihm verbundenen Behandlung von Bürgern nicht als etwas, das auf einen Ausnahmefall zugeschnitten ist. Man muss – normativ betrachtet – diese Behandlung als einen Regelfall annehmen. Diese Annahme passt aber nicht zu den Existenzbedingungen einer handlungsfähigen Bürgerschaft. Kollektives Handeln ist an die Norm der Reziprozität gebunden. Ohne die Norm der Reziprozität kommt Handlungskoordination nicht zustande, zumindest gilt das für wiederholte Koordinationsspiele. Ein Mitglied einer handlungsfähigen politischen Bürgerschaft sein, heißt nicht nur Rechte gegen die Bürgerschaft zu haben, sondern auch Pflichten, deren Erfüllung zur Handlungsfähigkeit der Bürgerschaft gehört.
Das Argument hinter dem Einwand ist also: Das bedingungslose Grundeinkommen ist ungerecht, weil es die Norm der Gegenseitigkeit verletzt. Diese Norm der Gegenseitigkeit ist aber unverzichtbar dafür, dass es ein handlungsfähiges Kollektiv gibt. Das zeigt sich an einer schlichten Tatsache: Menschen, die füreinander keine engen Angehörigen sind, haben die Bereitschaft zur dauerhaften Kooperation nur dann, wenn das Trittbrettfahrertum unter ihnen der Ausnahmefall bleibt.
Hier gibt es jetzt wenigstens zwei mögliche Auswege. Erstens man bindet das Grundeinkommen doch an Bedingungen, und zwar über den passivisch verstandenen Mitgliedsstatus hinaus. Man verlangt z.B. ehrenamtliche Tätigkeit als eine Bedingung oder man macht Wahlpflicht zur Bedingung. In den Augen der Befürworter verspielt das den Vorteil des Abbaus der sozialstaatlichen Bürokratie. Zweitens: man begreift das Grundeinkommen nicht als Konsequenz aus einer Gerechtigkeitsnorm, sondern als Konsequenz aus einer Solidaritätsnorm. Diese Solidaritätsnorm besagt: Jeder und jede ist Teil eines schicksalhaften, gesellschaftlichen Lebenszusammenhanges und wir sollen diesem Faktum begegnen, indem wir jedem in einem minimalen Sinn beistehen, egal was er ist und tut. Dies führt aber wieder zurück zu der Idee eines Ersatzeinkommens, das von der Norm der gegenseitigen Leistung befreit ist. Praktisch wird das bedeuten, dass das Grundeinkommen eher bei 650 Euro als bei 1.300 Euro liegen wird.
Sozialphilosophische Bemerkung
Bislang habe ich gerechtigkeitstheoretisch überlegt. Diese Überlegung soll um eine sozialphilosophische Überlegung ergänzt werden. Die Bemerkung hat mit dem Gedanken zu tun, dass es zur Freiheit von Personen gehört, nein sagen zu können zu Arbeitsbedingungen. Dieser Gedanke ist nicht falsch. Aber er ist unvollständig.
Was fehlt? Es fehlt, dass Freiheit in hohem Maße ein sozial vermitteltes Können ist. Die Freiheit, meine Meinung zu sagen, hängt ja auch von meiner Erziehung ab und davon, dass es Kommunikationskanäle gibt, die mich mit anderen verbinden. Generell gilt: Freies Tun hängt stark von sozialer Responsivität ab, also davon, dass andere darauf reagieren, dass sie darauf eingehen. Die responsive Reaktion anderer ist abhängig von sozial geteilten Erwartungen. Solche Erwartungen sind normative Erwartungen; sie geben an, was der Fall sein soll und nicht bloß, was der Fall sein wird. (Erwartungen, was der Fall sein wird, sind prognostische Erwartungen.) Die selbst gewählten, sinnvollen Tätigkeiten, zu denen mich das bedingungslose Grundeinkommen freistellen soll, müssen solche responsive Reaktionen anderer einschließen.
Das ist nicht bloß eine sozialpsychologisch plausible Bedingung. Es ist eine Sinnbedingung. Sinn ist stets intersubjektiv geteilter Sinn. Sinnvoll sein und von mir für sinnvoll gehalten fallen nicht zusammen. Die befreiende Wirkung des bedingungslosen Grundeinkommens setzt also voraus, dass es sinnstiftende Sozialbeziehungen gibt, die keine Arbeitsbeziehungen sind. Das ist sicher der Fall. Die Frage ist nur, wie weit diese Beziehungen gesellschaftsweite Beziehungen sind, oder ob sie nur subkulturelle Sozialbeziehungen sind. Von einer Antwort hängt ab, ob das bedingungslose Grundeinkommen eine Voraussetzung für eine befreite Gesellschaft oder für befreite Subkulturen ist. Wenn Letzteres, dann ist es keine Basis für einen generellen Vergesellschaftungsmodus. Es ist dann eine Basis für das alte Westberlin, also für eine subkulturelle Insel.
Eine politische Bemerkung
Meine letzte Bemerkung betrifft den politischen Rahmen des Reformvorschlages. Der Vorschlag ist ja signifikant nationalstaatlich gedacht. Das will ich hier nicht weiter kommentieren. Ich bleibe im nationalstaatlichen Kontext der Bundesrepublik zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Ich muss dazu etwas ausholen.
Der Reformvorschlag hat erst einmal den Status, Teil einer auch wissenschaftlichen Theorie zu sein. Nun zielt das Institutionensystem Politik in einer anderen Weise auf Ganzheitlichkeit ab, als das eine Theorie tut. Die Politik bemüht sich, insbesondere in einer volksparteilichen Demokratie wie der unsrigen, um einen Zusammenhang, der einem Flickenteppich gleicht. Es ist der Zusammenhang eines sozialen Kitts, einer sozialen Kohäsion. Die Politiker müssen dafür sozial heterogene Gruppen unter einen Hut bringen. Sie reden deshalb oft von „Paketlösungen“. Die Theorie zielt demgegenüber auf eine Ganzheitlichkeit der sachlichen Stimmigkeit oder Kohärenz. Theoretiker beurteilen deshalb die Paketlösungen der Politiker oft als sachlich unvernünftig.
Dieser Unterschied zwischen politischer und theoretischer Ganzheitlichkeit (Holismus) hat eine Konsequenz: In der Politik ist man sehr wählerisch gegenüber der Theorie. Die Politiker holen sich meist nur Theoriestücke, die sie in ihrem Flickenteppich unter Bedingungen des Pluralismus einfügen können. Ein Beispiel ist das Differenzprinzip aus der sehr komplexen Gerechtigkeitstheorie von John Rawls.[6] Der frühere Bundeswirtschaftsminister in der SPD- Regierung von Gerhard Schröder, Wolfgang Clement, hat bekanntlich die Lockerung des Kündigungsschutzes für ältere Arbeitnehmer mit diesem Prinzip begründet.
Man muss also bei der politischen Auswahl theoretisch begründeter Vorschläge damit rechnen, dass die Politiker sich aus einer Theorie wie aus einem Steinbruch bedienen. Ihre Auswahl wird überdies vom Auf und Ab der Tagespolitik und von kurzfristigen Parteiprogrammen geleitet sein.
Ein solches Programm ist beispielsweise von Peer Steinbrück skizziert worden: Nachdem man die Staatsausgaben auf der Basis eines leninistischen Neoliberalismus gesenkt hat, muss man nun die Staatsaufgaben senken. Man muss die Zuständigkeit des Staates für bestimmte Aufgaben ablehnen.
Nun sehen gewerkschaftliche Kritiker das Grundeinkommen genau als eine Einladung dazu an, die staatliche Aufgabe einer aktiven Arbeitsmarktpolitik aufzugeben. Man könnte darauf entgegnen: Eine unerfüllbare Aufgabe muss sinnvollerweise abgelehnt werden. Vollbeschäftigung ist dauerhaft nicht zu erreichen, also ziehen wir ein bedingungslosen Grundeinkommen vor.
Nur, der hier wesentliche Punkt ist: Die Begründung dieser Präferenz als Teil der Preisgabe von Staatsaufgaben wird sich auf die Ausgestaltung des Grundeinkommens auswirken! Denn der Verzicht auf Staatsaufgaben ist das Abrücken von dem gestalterischen Primat des politischen Systems und damit auch des Primats des politischen Bürgerstatus. Er ist Teil des politischen Programms einer Individualisierung von Verantwortung ohne einen politisch organisierten Zuwachs von Handlungsfähigkeit als Bedingung von Verantwortung.
In diesen Verzicht auf den gestalterischen Primat des politischen Systems fügen sich die erwogenen Finanzierungsmodi des Grundeinkommens gut ein. Die Gegenfinanzierung des Grundeinkommens durch eine Umstellung von Einkommenssteuern auf Konsumsteuern ist ja unterschiedlichen Begründungen zugänglich. Und diese Begründungen sind keine Zier. Je nachdem welche sich im politischen Prozeß durchsetzt, erscheint das Begründete im anderen Licht.
Ganz ähnlich wie im Vorschlag, von Einkommenssteuern auf Konsumsteuern umzustellen, schlägt der Ökonom Vernon Smith eine Abschaffung der Unternehmensbesteuerung bei gleichzeitiger progressiver Besteuerung des Konsums und damit einen massiven Wechsel von direkten zu indirekten Steuern vor. Sein Argument: Nur der individuelle Konsum entzieht der Gesellschaft Güter. Alle anderen Güter — auch Dividenden, Kursgewinne, Zinsen usw.– tragen zum ökonomischen Wachstum bei und haben damit einen allgemein anerkennungswürdigen Effekt.[7]
Dieses Argument setzt ohne Begründung ein Vorrecht privatrechtlich verfaßter Akteure gegenüber öffentlich-rechtlich verfaßten, politisch-staatlichen Akteuren bei der Frage voraus, wie über den produktiven Einsatz von Gütern entschieden werden soll. Dies ist eine Frage, die zunächst einmal nichts mit dem Thema „Grundeinkommen“ zu tun hat. Aber über dessen erwogenen Finanzierungsmodus verknüpft sich das Thema „Grundeinkommen“ in der politischen Arena mit anderen Politikentwürfen. Gegenüber diesen Verknüpfungen darf man nicht blind sein, wenn man die Diskurseffekte des Vorschlages und sein Schicksal bedenken will.
Etwas Ähnliches gilt für die Verknüpfung des Vorschlages eines unbedingten Grundeinkommens mit der Abschaffung aller anderen Sozialleistungen wie Pflegeversicherung und nicht kapitalgedeckter privater Rentenversicherung. Eine solche Verknüpfung wird wohl im Kieler Weltwirtschaftsinstitut (Thomas Straubhaar) diskutiert. Hier könnten nicht-intendierte Nebenwirkungen des Vorschlages ein Sozialstaat light und ein machtpolitisch bedenklicher Zuwachs weiterer sogenannter institutioneller Anleger auf dem Kapitalmarkt sein.
Zusammenfassung
Ich fasse meine Überlegungen zusammen:
1. Das bedingungslose Grundeinkommen ist gerecht relativ zu der Norm vom gleichen Wert des bürgerschaftlichen Status.
2. Das bedingungslose Grundeinkommen ist fragwürdig relativ zu der Norm der Gegenseitigkeit, die eine konstitutive Bedingung für den bürgerschaftlichen Mitgliedsstatus ist. Praktisch hat das die Konsequenz, dass man prüfen muss, an welche nicht-lohnarbeitsmäßigen Tätigkeiten das Grundeinkommen gebunden ist.
3. Das Freiheitsverständnis, das dem Vorschlag zu Grunde liegt, vernachlässigt die Tatsache, dass personale Freiheit kulturell konsentierter Sinnbedingungen bedarf. Praktisch hat das den Zweifel zur Konsequenz, ob das Grundeinkommen zu mehr taugt als zu einer Voraussetzung für befreite Subkulturen.
4. Der politische Kontext, in dem das Thema „Grundeinkommen“ behandelt wird, ist von einer Zurückweisung des politischen Primats der Vergesellschaftung gekennzeichnet. Die erwogene Finanzierung des Grundeinkommens durch einen steuerlichen Systemwechsel forciert diese Zurückweisung. Praktisch bedeutet das, dass das Grundeinkommen zu einer besseren Sozialhilfe zu werden droht verbunden mit einer Zurückweisung staatlicher Aufgaben und einer Senkung von Staatsausgabe.
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(10.2.2006; unveröffentlicht)
[1] Diese Auffassung findet sich bereits bei Aristoteles in dessen Nikomachischer Ethik (Buch V).
[2] Vgl. ähnlich David Miller, Principles of Social Justice, Cambridge, Ma. 1999. Miller spricht allerdings nicht von der Hinsicht auf den bürgerschaftlichen Status (= Staatsbürgerstatus, citizenship, citoyenneté, ciudadania), sondern von Gleichheit („Equality“). Die Gleichheit wird aber als Gleichheit von Staatsbürgern verstanden. Denn Gleichheit ist für Miller „the relevant principle of distribution when people were associated together as fellow citiziens“ (ebd. p. 230).
[3] Die beiden deutschen Staatsbürger wurden im Ausland (Jemen bzw. Irak) von Lösegelderpressern verschleppt und durch Intervention des deutschen Außenministeriums wieder freigelassen.
[4] Yannick Vanderborght/Philip van Parijs, Ein Grundeinkommen für alle? Geschichte und Zukunft eines radikalen Vorschlags. Mit einem Nachwort von Claus Offe, Frankfurt/M. 2005, S. 141.
[5] Sascha Liebermann, Freiheit statt Vollbeschäftigung. Ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) für alle Bürger, MS 25.10.2005, S. 8.
[6] „Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sind so zu regeln, daß sie sowohl (a) den am wenigsten Begünstigten die bestmöglichen Aussichten bringen als auch (b) mit Ämtern und Positionen verbunden sind, die allen gemäß der fairen Chancengleichheit zustehen.“ (Rawls, Theorie der Gerechtigkeit, § 13, S. 104.)
[7] Vgl. das Interview mit V. Smith „Ihr braucht den Bildungsmarkt“ in der Zeitschrift Cicero (November 2005), S. 98 und
Dahinter steckt das sog. Common-Pool –Argument: Eine Gesellschaft hat einen gemeinsamen Bestand, einen Pool an Gütern. Für diese Güter ist nicht die Eigentumsform relevant, sondern ihr gesellschaftlicher Nutzeneffekt. Werden Güter konsumiert, dann werden sie diesem gemeinsamem Topf oder Pool entnommen. Nun sind Dividenden, Kursgewinne oder Zinsen Teil eines Güter-Pools einer Gesellschaft, wenn sie investiv verwendet werden. Denn sie tragen zum ökonomischen Wachstum bei und haben damit einen allgemein nützlichen Effekt.
Das Argument findet sich 1955 bei dem englischen Ökonomen Nicholas Kaldor, der es übrigens dem Philosophen Thomas Hobbes (1588-1679) zuschreibt: N. Kaldor, An Expenditure Tax, (Orig. 1955) repr. London 2003, p. 53. Kaldor führt das Kapitel 30 aus Thomas Hobbes’ Leviathan von 1651 an.