Kollektivgüter jenseits des Kapitalismus?

Lutz Wingert
Kollektivgüter jenseits des Kapitalismus?[1]
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„The decadent international but individualistic capitalism in the hands of which we found ourselves after the War, is not a success. It is not intelligent, it is not beautiful, it is not just, it is not virtuous – and it doesn’t deliver the goods. In short, we dislike it and we are beginning to despise it. But when we wonder what to put it in its place, we are extremely perplexed.“(John Maynard Keynes, 1933) [2]

Einleitung

In einem kurzen Roman des französischen Schriftstellers Emmanuel Bove schildert die Hauptfigur eine episodische Begegnung: „Ich stand vor einer geraden, ansteigenden Straße. Ich habe es gern, mich auf einer Anhöhe zu befinden, vor mir einen weiten Raum. Manchmal tut es not, so weit zu sehen, wie die Augen reichen; zu sehen, bis wohin sich das Luftreich erstreckt, in dem ich ein- und ausatme. … Die Welt erscheint mir dann nicht mehr so ferngerückt. (…) Ich nahm dann die Straße, die abwärts führte. Kinder spielten da Ball, die kleineren weiter oben, die größeren weiter unten, damit alle die gleichen Chancen hätten.“[3]
Mit einem gewissen Abstand unserer Aufmerksamkeit zu außergewöhnlichen, spektakulären Vorkommnissen rücken gewöhnliche, soziale Beziehungen mit Praktiken von langer Dauer in den Blick. So kann man jedenfalls die zitierte Romanpassage von Emmanuel Bove auch lesen. Wie alle Menschen versuchen die Kinder bei Bove, mit Umständen zurechtzukommen, die nicht die günstigsten für sie sind. Sie tun das mit der elementaren Praxis der Kooperation. Mehr noch, die Kinder kooperieren mit dem Ziel, ein Spiel zu organisieren, in dem jeder gleichermaßen seinen gleichwertigen Platz der Teilhabe findet. Sie spielen kein maskulines Spiel, für das gilt: „The winner takes all, the looser has to fall.“
Ich will das Beispiel nicht überstrapazieren. Ich will nicht behaupten, dass der Romancier Bove mit dem Bild von den Ball spielenden Kindern die Vorstellung von einer sozialstaatlich gezähmten Ungleichheit illustriert. Aber er skizziert doch das poetische Bild von einer uns geläufigen Praxis: nämlich der Bereitstellung und Bewahrung von etwas, das gut für alle zusammen ist. Kollektivgüter sind ebenfalls etwas, das gut für alle zusammen ist.
Beispiele für Kollektivgüter sind technische Artefakte wie Brücken, Leuchttürme, Parks; technische Systeme wie eine flächendeckende Energieversorgung oder ein gefahrensenkendes Verkehrsleitsystem; natürliche Systeme wie eine Erdatmosphäre, die den Menschen das Leben in einer ökologischen Nische ermöglicht; Ressourcen der Natur wie reiche, küstennahe Fischgründe oder Böden mit dicker, humushaltiger Schicht. Ebenfalls zu Kollektivgütern zählen gewisse soziale Praktiken wie eine eingespielte medizinische Seuchenprävention oder der Einsatz eines städtischen Kältebusses für Obdachlose im Winter. Auch gehört zur Kategorie der Kollektivgüter ein Gefüge von Institutionen[4] wie zum Beispiel ein funktionierender Finanzmarkt oder eine umlagen- und steuerfinanzierte Gesundheitsversorgung nach dem Prinzip der Bedürftigkeit und nicht nach dem Prinzip der kostendeckenden Beitragsleistung. Soziale Zustände wie Frieden und öffentliche Sicherheit oder ein gutes Betriebsklima sind weitere Beispiele für Kollektivgüter.

Die dauerhafte Bereitstellung und die Bewahrung von solchen kollektiven Gütern ist eine Kollektivgutpraxis. Eine erfolgreiche Kollektivgutpraxis gehört zu einer legitimen sozialen Ordnung, die eine gute Gesellschaft ausmacht. In einer guten Gesellschaft leben die Menschen in Anerkennung ihrer existenziellen Abhängigkeit voneinander ohne Furcht voreinander. Sie können ihr unvertretbares Leben mit der gleichen Chance führen, dass es ein selbstbestimmtes Leben ist.

Ich werde noch einige Erläuterungen zum Begriff des Kollektivgutes geben. Hier sei nur erst eine Behauptung, eine so genannte Abweichungsthese aufgestellt: Die Kollektivgutpraxis, also die Bereitstellung und Bewahrung von Kollektivgütern, weicht von dem sozialen Schematismus eines kapitalistischen Wirtschaftens ab. Das ist eine der Thesen, für die ich sogleich Gründe angeben werde. Grob gesprochen ist demnach die Kollektivgutpraxis etwas, das vom Kapitalismus verschieden ist.
Im Titel unserer Tagung ist vom „Jenseits des Kapitalismus“ die Rede. Das kann zweierlei bedeuten: 1. Etwas, das vom Kapitalismus verschieden ist. Wenn das mit dem Tagungstitel gemeint ist, dann liegt die Kollektivgutpraxis jenseits des Kapitalismus. 2. „Jenseits des Kapitalismus“ kann aber auch so viel bedeuten wie eine nachrückende Alternative zur kapitalistischen Formierung des sozialen Lebens am Ende des Kapitalismus. So wie für gläubige Menschen ein erlösender Zustand nach dem Ende des Lebens im irdischen Jammertal kommt. Ich will aber nicht behaupten, dass die Bereitstellung und Aufrechterhaltung von Kollektivgütern eine Praxis ist, die eine ordnungsbildende Alternative zur kapitalistischen Formierung des sozialen Lebens bedeutet. Ob die Kollektivgüterpraxis eine Alternative zum Kapitalismus ist, lasse ich offen. Diese Frage gebe ich an uns alle zurück. Deshalb das Fragezeichen in meinem Vortragstitel „Kollektivgüter jenseits des Kapitalismus?“.
Was ich nicht offen lassen werde ist die Angabe einiger Bedingungen für die Kollektivgüterallokation. Diese Bedingungen würden auf der Ebene der konkreten Reformpolitik eine Art soziales Grenzregime, eine Politik der Grenze verlangen. Eine solche Politik der Grenze würde sowohl das Ziehen als auch das Aufheben von Grenzen einschließen. Eine umfassende Politik der Grenzziehung und der Entgrenzung gehört zu den Ermöglichungsbedingungen für eine gelingende Kollektivgüterpraxis. Das ist eine zweite These, für die ich einige begründende Überlegungen vorstellen will. Ich vermute, dass ein solches soziales Grenzregime Bestandteil einer wünschenswerten Alternative zum Kapitalismus wäre.
Bevor ich meine beiden Thesen zu begründen versuche, will ich kurz offenlegen, was ich unter Kollektivgütern und unter Kapitalismus verstehe.

Zum Begriff des Kapitalismus
„Kapitalismus“ ist ein Name für die Tätigkeit der Investition von Geld auf Märkten, um mehr Geld zu machen. Man bekommt eine genauere beschreibende Kennzeichnung für den Kapitalismus, wenn man ihn als eine Form des Wirtschaftens ansieht. Jedes Wirtschaften ist der preisbildende Umgang mit Ressourcen, die für knapp gehalten werden. Tätigkeiten wie abbauen, lagern, transferieren, verarbeiten, veredeln, umwandeln, handeln, horten, tauschen, teilen sind Formen eines solchen Ressourcenumganges. Sie sind Tätigkeiten des Wirtschaftens. Dieser (1) Umgang mit Ressourcen ist im Kapitalismus charakteristischerweise (2) mit einem Investieren von Kapital verbunden. Kapital ist Geld oder es besteht aus raumzeitliche Sachen, Tätigkeiten, Prozessen, Lebewesen, sozialen Statuspositionen, die in Geld umgewandelt werden können. Das Investieren hat die schon erwähnte Funktion, mehr Geld zu machen. Dabei erfolgen (3) die Investitionen auf Märkten, also in einem preisbildenden Wettbewerb um Tauschgelegenheiten. Diese Investitionen vollziehen sich (4) in der rechtlichen Form von Verträgen. Diese Verträge habe (5) ihrerseits den Status von Ressourcen und können selbst wieder zum Gegenstand eines investiven Umgangs werden.[5]
Wie diese Eigenschaften des kapitalistischen Wirtschaftens genau mit dessen Mängeln zusammenhängen, kann ich hier aus Platzgründen nicht angeben. (Solche Mängel sind Ungerechtigkeiten, Ineffizienz und ein Fehlen von sozialer Nachhaltigkeit, durch das eine dauerhafte friedliche, krisenrobuste soziale Ordnung gefährdet ist.) Man muss die Mängel des kapitalistischen Wirtschaftens ja genau angeben, wenn man nach Alternativen zum Kapitalismus Ausschau hält.[6] Ich lasse es hier auch mit einer Ausnahme offen, wie die Mängel des Kapitalismus behoben werden können. Zu dieser Aufgabe gehört auch eine Antwort auf die Frage, ob die Beseitigung dieser Defizite eine Abschaffung oder eine Reform des Kapitalismus verlangen, also ein „Fitmachen des Kapitalismus für die Gesellschaft“, wie Colin Crouch meint[7]. Ich werde allerdings mit Blick auf diese Aufgabe wenigstens andeuten, wie eine Kollektivgutpraxis helfen kann, eine Art von negativen Externalitäten[8] des kapitalistischen Wirtschaftens zu verhindern.

Zum Begriff des Kollektivgutes
Zunächst sei aber kurz der Begriff des Kollektivgutes erläutert. Dann werde ich die These begründen, warum die Bereitstellung und Bewahrung von Kollektivgütern von dem Schematismus des kapitalistischen Wirtschaftens abweicht. Schließlich wende ich mich der Frage zu: Was sind ermöglichende Bedingungen für die Kollektivgutpraxis? Im Zuge der Beantwortung dieser Frage gehe ich auf meine zweite These ein, also die These, dass zur Kollektivgutpraxis eine differenzierte Politik der Grenzen nötig ist.[9]
Ich hatte als Beispiele für Kollektivgüter ganz verschiedenartige Dinge genannt: zum Beispiel biophysikalische Zustände wie eine Erdatmosphäre, die für pflanzliche, tierische und menschliche Organsimen intakt ist; soziale Praktiken wie eine Seuchenprävention oder technische System wie gefahrensenkende Verkehrsleitsysteme. So verschiedenartig diese Güter sein mögen, so werden ihnen allen doch gemeinhin zwei Eigenschaften zugeschrieben: erstens, dass keine Seite A die andere Seite B von der Inanspruchnahme eines solchen Kollektivguts fernhalten kann; und zweitens, dass die Inanspruchnahme des Gutes durch A nicht die Möglichkeit für die andere Seite B schmälert oder gar beseitigt, das Gut in Anspruch zu nehmen; Das sind die beiden so genannten Eigenschaften (erstens) Nicht-Ausschließbarkeit von der Inanspruchnahme eines Kollektivgutes und zweitens der Nicht-Rivalität dieser Inanspruchnahme.
Ein Kollektivgut hat diese beiden Eigenschaften oder wenigstens eine davon immer nur mehr oder weniger stark. Man spricht in diesem Fall von unreinen Kollektivgütern. Ich werde im Folgenden nur von unreinen Kollektivgütern sprechen.[10] Ich halte die Annahme, es gäbe reine Kollektivgüter für zweifelhaft. Sie trifft selbst für das Standardbeispiel eines reinen Kollektivgutes, nämlich für ein öffentlich zugängliches Wissen nur unter fragwürdigen Zusatzbedingungen zu.[11] Zumindest eine der beiden genannten Eigenschaften eines Kollektivgutes: Nicht-Ausschließbarkeit und Nicht-Rivalität der Inanspruchnahme tritt gewöhnlich nur in Graden, also abgestuft auf.
Man kann die Eigenschaften von Kollektivgütern zusammenfassend noch etwas genauer beschreiben:

Die Aussage „ x ist ein Kollektivgut für An , An+1“ bedeutet so viel wie

(1) x ist für An und An+1 zugänglich, wenn x für An oder für An+1 zugänglich ist.[12]
Das beschreibt die Eigenschaft der Nicht-Ausschließbarkeit vom Konsum.

(2) x hört nicht auf, für An (An+1) gut zu sein und zugänglich zu sein, wenn x auch für An+1 (An) zugänglich ist.

Das beschreibt die so genannte Eigenschaft der Nicht-Rivalität des Konsums.

Und schließlich:

(3) x ist geeignet, ein Bedürfnis, einen Wunsch, einen Anspruch, eine normative Erwartung von An, An+1 zu erfüllen.
x ist in diesem Sinn von „geeignet“ gut für An, An+1.

Die letzte Erläuterung (3) fehlt oft in der Literatur, weil mit der Rede vom „Kollektivgut“ ja schon ausgedrückt wird, dass etwas gut für jemanden ist. Die Erläuterung erlaubt jedoch, im Bewusstsein zu halten, dass man unter einem Kollektivgut nicht immer ein Konsumgut verstehen muss. Ein Beispiel: In Großstädten wie Stuttgart sind in sehr kalten Winternächten so genannte Kältebusse unterwegs. Diese Busse nehmen Obdachlose auf, die im Freien übernachten und die – bisweilen aus guten Gründen – nicht in die Obdachlosenheime wollen. Man muss nicht zu solchen Obdachlosen gehören, damit der verlässliche Einsatz eines steuerfinanzierten Kältebusses auch für einen selbst ein Gut ist. Denn man kann auch als behüteter Bürger durchaus die normative Erwartung hegen, dass dafür gesorgt werden muss, niemanden in der Stadt sehenden Auges der Gefahr auszusetzen zu erfrieren. Wer das erwartet, für den ist ein Kältebus ebenfalls ein Gut.

Mit den Eigenschaften (1) – (3) von Kollektivgütern wird deutlich, dass Kollektivgüter etwas sind, was gut für alle zusammen sind. Denn diese Güter büßen ihren Status, etwas Gutes je für mich zu sein, nicht ein, wenn andere in dem, was sie wollen und was ihnen widerfährt, berücksichtigt werden. Ebenso wenig verlieren die Kollektivgüter diesen Status, wenn die aggregierten Folgen des Verhaltens von anderen und mir für sie bzw. für mich beachtet werden.
Mindestens eine Frage drängt sich schon an dieser Stelle auf: Wer sind denn „alle“? Dazu habe ich noch nichts gesagt. Ich komme darauf später zurück, wenn ich auf den Umstand eingehe, dass Kollektivgüter oft nur Güter für eine bestimmte Kategorie von Bürgern sind; dass sie oft nur so genannte „kategoriale Güter“ sind.

Die Kollektivgutpraxis weicht vom Schematismus des
kapitalistischen Wirtschaftens ab

Wichtiger an dieser Stelle meiner Überlegungen ist etwas: Für die Identifizierung, Bereitstellung und Bewahrung eines Kollektivgutes, also für eine Kollektivgutpraxis ist eine Wir-Perspektive nötig. Damit bin ich bei der ersten zentralen These angelangt: Diese Wir-Perspektive ist im Schematismus des kapitalistischen Wirtschaftens nicht vorgesehen. Das ist der hauptsächlichste Grund dafür, dass eine Kollektivgutpraxis vom Schematismus des kapitalistischen Wirtschaftens abweicht: In diesem Wirtschaften geht es darum, einen Vorteil gegenüber rivalisierenden Marktteilnehmern zu erringen. Am Markt gibt es keine Prämie für den, der sich an dem ausrichtet, was gleichermaßen gut für alle ist. Man kann buchstäblich nicht mehr verkaufen oder sich mehr dafür kaufen. Die Einnahme einer Wir-Perspektive auf dem Markt bringt den einzelnen Marktteilnehmern nichts ein. Denn der Markt ist ein Wettbewerb.
Die Kollektivgutpraxis weicht vom Handlungsschema kapitalistischen Wirtschaftens mit Ressourcen oder Gütern ab. Man kann diese Abweichung kontrastiv erkennen an einem Phänomen, das gerade in den letzten Jahren oft sichtbar war: an dem Versagen von Marktteilnehmern, sich zur Erhaltung von Kollektivgütern effektiv zu koordinieren. Die fehlende Selbstregulation der Akteure auf dem Finanzmarkt ist ein Beispiel für diese Unfähigkeit zur Kollektivgutpraxis.
Ein funktionierender Finanzmarkt erfüllt die Funktionen, Kapital bereitzustellen, Risiken zu streuen und wirtschaftliche Unternehmungen zu bewerten. Er ist in einer kreditbasierten Ökonomie gut für alle Wirtschaftsbürger zusammen. Ein funktionierender Finanzmarkt ist ein Kollektivgut. Überdies kann er wie andere unreine Kollektivgüter übernutzt werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die zum kapitalistischen Markt gehörende Vertragsfreiheit zu riskanten Kreditverbriefungen mit guten und schlechten Risiken genutzt wird und diese Verbriefungen stark asymmetrisch verteilte Informationen mit sich tragen.
Eine Kollektivgutpraxis würde in diesem Fall eine krisendämpfende oder krisenvermeidende Selbstregulation der Finanzmarktteilnehmer einschließen. Das würde zum Beispiel eine drastische Eigenkapitalerhöhung ohne risikogewichtete Aktiva von 40% verlangen, wie zum Beispiel Martin Hellwig und Anat Admati vorschlagen[13]; strenge Haftungskaskaden; ein Zurückschneiden des Schattenbankensystems; einen hohen Selbstbehalt/Eigenanteil von Verbriefungen und eine solidarische Risikoteilung in Form eines effektiven Haftungsfonds. Nichts davon ist während der letzten Jahre in der Weltfinanzmarktkrise geschehen. Alle Regulationen vor und nach der Lehman Brothers Pleite am 15. September 2008 erfolgten durch einen politischen Akteur oder im so genannten „Schatten der Hierarchie“. Die oft beschworene, ordoliberale Maxime: „Private Kontrolle und Haftung gehören zusammen!“ ist das, was sie immer war: Teil von ideologischen Sonntagsreden zur Täuschung der Bürger.
Die Abweichungsthese wird also bislang von zwei Argumenten gestützt: 1. Marktteilnehmer können als Marktteilnehmer keinen Anreiz haben, eine Wir-Perspektive einzunehmen. 2. Dieses Argument erklärt etwas – nämlich die empirisch nachweisbare fehlende Kollektivgutpraxis von Marktteilnehmern in Form fehlender Krisenprävention und –Krisenbekämpfung. Ich möchte jetzt kurz einen Einwand besprechen. Der Einwand hilft, die vorgetragene Argumentation zu präzisieren.
Die Wir-Perspektive – so der Einwand – kann auch advokatorisch von einem einzelnen Marktteilnehmer eingenommen werden, der in keinem gefährlichen Wettbewerb mit anderen Marktteilnehmern steht. Man denke an einen Hegemon wie eine marktdominante Firma, z.B. Microsoft, die einheitliche technische Normen für alle entwickeln und etablieren könnte, vorausgesetzt die Firma hat ein starkes Eigeninteresse an gewissen technischen Standards. Wenn man Märkte à la Schumpeter, also Märkte mit innovationsbereiten, temporären Monopolisten oder Oligopolisten beachtet, dann kommen solche Akteure eher in den Blick. (Der Wettbewerb auf dem Markt ist hier zu Gunsten eines Wettbewerbs um den Markt ersetzt.)[14]

Soweit der Einwand. Mit ihm wird zu Recht darauf hingewiesen, dass die Bereitstellung oder Bewahrung eines Kollektivgutes nicht immer in Form eines kollektiven, zu koordinierenden Handelns stattfinden muss. Unter besonderen Bedingungen kann die Kollektivgutpraxis auch in einem individuellen Handeln bestehen. Aber die Anhängerin dieses Einwandes darf eine Sache nicht übersehen: Es ist nicht immer schon übereinstimmend geklärt, worin das Kollektivgut besteht, also was gut für alle zusammen ist. Für diese Identifikation bleibt aber eine Wir-Perspektive nötig, die in der argumentgeleiteten Kommunikation darüber besteht, was ich und du und sie als gut für alle ansehen. Warum aber ist nicht immer schon klar, was gut für alle zusammen ist?
Erstens, weil die kommunikativen Signale von Märkten, also Preise, nicht Bedürfnisse, sondern Zahlungsbereitschaften mitteilen. Märkte können deshalb nicht immer eine Antwort auf die Frage geben, was gut für alle zusammen ist. Und zweitens weil Kollektivgüter oft Güter sind, bei denen eine Lücke klafft: Die Menge derjenigen, für die das Gut ein Gut ist, ist nicht immer identisch mit dem Kollektiv derer, die das Gut bereitstellen und bewahren. Denn Kollektivgüter sind oft so genannte kategoriale Güter. Diejenigen, für die sie gut sind, fallen in bestimmte Kategorien.[15] Ihre Bereitstellung nutzt nicht allen gleichermaßen. Deshalb muss es etwas geben, was auf einer höheren Stufe gut für alle zusammen ist.[16] Bei kategorialen Kollektivgütern bedarf es einer konsentierten Balance von solchen Gütern; einer Balance, die eben als gut für alle zusammen akzeptiert werden kann. – Dieser zweite Grund, dass Kollektivgüter oft kategoriale Güter sind, sei noch etwas ausgeführt:

Kategoriale Güter: Güter, die nur gut für alle So und So sind

Eine Niedrig- Zins-Politik ist gut für die Kategorie der Schuldner und schlecht für die Kategorie der Sparer. Kommunale, und damit teilweise steuerfinanzierte Kindertagesstätten sind gut für alle Bürger, die Eltern kleiner Kinder sind, aber nicht für die Kategorie der Kinderlosen. Stromtrassen für Windenergie sind gut für die Kategorie der Energiekonsumenten, nicht aber ebenso gut für die Anwohner. Bei kategorialen Kollektivgütern kann man nicht einfach sagen: „gut für alle Bürger zusammen“, weil nicht alle Bürger in jede Kategorie fallen. Und selbst da, wo alle Bürger in ein und dieselbe Kategorie fallen, wie zum Beispiel in die Kategorie der Energiekonsumenten, sind Stromtrassen für die Windenergie nicht gleichermaßen gut für alle Bürger; die Anwohner fahren dabei schlechter. – Folgt daraus, dass es falsch ist zu sagen: „Demokraten könnten erkennen, dass die erfüllten Ermöglichungsbedingungen Bereitstellung für Kollektivgüter etwas ist, was gut für alle zusammen ist“? Ich glaube, dass das nicht falsch ist, vorausgesetzt es sind zwei Bedingungen erfüllt.
Die Bürger einer Demokratie mögen die Nutznießer unterschiedlicher kategorialer Güter sein. Aber dass schließt nicht aus, dass sie als Demokraten erkennen können, wie sehr sie von einem größeren gesellschaftlichen Kooperationszusammenhang abhängen. Das ist dann der Fall, wenn dieser Kooperationszusammenhang Güter für die Kategorie derer gewährleistet, in die man selber fällt, auch wenn er ebenfalls Güter für Personen anderer Kategorien sicherstellt.
Die erste Bedingung ist, dass jeder gewisse Früchte eines komplexen Kooperationszusammenhanges genießt, wenn auch nicht alle Früchte, und dass er gewisse Lasten trägt, wenn auch nicht alle Lasten. Die zweite Bedingung liegt darin, dass Ungleichheiten in den Vorteilen nicht gegen das egalitäre Prinzip vom gleichen Wert des Bürgerstatus verstoßen. Es muss unter anderem eine faire Verteilung von kategorialen Kollektivgütern geben, bei der jeder gleich viel zählt.[17]
Es müsste demnach durch die Verteilung von kategorialen Gütern zum Beispiel sichergestellt werden, dass die norddeutschen Anwohner von Stromtrassen nicht weniger zählen mit ihren Interessen als die oberbayerischen Seeuferbewohner mit ihren stromintensiven Villen. Das grundgesetzliche Gebot von den annähernd gleichen Lebensverhältnissen in den deutschen Bundesländern lässt sich als ein schwacher, rechtswirksamer Widerhall davon verstehen, dass man ein solches Gebot fordert. [18]

Der komplexe Kooperationszusammenhang, der unterschiedliche kategoriale Kollektivgüter bereitstellt und bewahrt, steht uns allerdings nicht stets vor Augen. Genau deshalb bedarf es auch einer gesellschaftlichen Diskussion über das, was gut für alle zusammen ist. Die Wir-Perspektive, verstanden als eine Perspektive, in der erste und zweite Personen-Perspektiven koordiniert werden, gehört deshalb auch zu einer deliberativen Suche nach dem, was gut für alle ist.
Die Wir-Perspektive besteht also nicht bloß in der Orientierung an dem besteht, was als Kollektivgut feststeht, sondern auch in der Suche danach, was gut für alle zusammen ist. Das wird indirekt durch den genannten Einwand klargestellt, wonach die Wir-Perspektive auch advokatorisch durch einen einzelnen Marktteilnehmer eingenommen werden kann.

Ermöglichende Bedingungen für Kollektivgüter
Ich möchte jetzt zu der Frage übergehen: Was sind ermöglichende Bedingungen für eine Kollektivgutpraxis, also dafür dass Kollektivgüter bereitgestellt und bewahrt werden? Ich werde diese Frage leider nur sehr fragmentarisch beantworten. Meine unvollständige Antwort soll aber gleichwohl eine zweite These stützen, die These einer Politik der Grenzen oder eines sozialen Grenzregimes. Diese These besagt, dass eine differenzierte Politik der Grenzen zu den Ermöglichungsbedingungen für eine gelingende Kollektivgutpraxis gehört. Zunächst will ich aber mit einem naheliegenden Einwand beginnen.
Eine Bedingung für Kollektivgüter ist, wie schon gesagt, die Einnahme einer Wir-Perspektive. Die Schwierigkeit, diese Perspektive einzunehmen, so der Einwand jetzt, ist aber nichts, was spezifisch wäre für das kapitalistische Wirtschaften. Man denke nur an politischen Klientelismus, kühlen Lobbyismus, hartherzige Kompromisslosigkeit oder unsinnige, papierne Kompromisse. Alles das findet sich in der Politik von Demokratien. Die Leute werden nicht schon deshalb zu besseren, weniger egoistischen Menschen, weil sie nicht mehr als marktteilnehmende Wirtschaftsbürger handeln, sondern als politische Stimmbürger. Soweit der Einwand.
Wer diesen Einwand vorbringt, übersieht aber zwei Dinge: einen begrifflichen Unterschied zwischen Markt und demokratischer Politik und ein soziales Faktum.
Kühles Trittbrett-Fahrertum oder abgebrühte Kompromisslosigkeit im Bewusstsein der eigenen Macht können in der Sphäre der demokratischen Politik kritisch zur Sprache gebracht werden. Anders in der Sphäre des Marktes: Dort können diese Haltungen nicht einmal moralisch skandalisiert werden. Denn in der Sprache des Marktes verwandeln sich Pflichten und Rechte in Kostenrisiken und Gewinnchancen. Wenn die eigenen Kostenrisiken gering und die Gewinnchancen anderer niedrig sind, dann sind auch die eigenen Pflichten gering und die fremden Rechte schwach. Zur unsichtbaren Hand gehört eben auch die Stummheit der Marktprozesse, die vermeintlich von dieser Hand gelenkt werden. Der Teilnehmer am kapitalistischen Markt ist von seiner Rolle her nicht mit der normativen Erwartung konfrontiert, eine Wir-Perspektive einzunehmen. Der politische Stimmbürger ist aber damit sehr wohl konfrontiert. Das ergibt sich aus seiner Rolle als Mit-Gesetzgeber. Das ist ein konzeptueller Unterschied. Wer den genannten Einwand vorbringt, der übersieht diesen Unterschied.
Er oder sie übersieht auch ein Faktum. Es ist ein Faktum, dass Kollektivgüter bereitgestellt und auch bewahrt werden. Zugegeben: Längst nicht so oft, wie nötig, aber doch auch nicht so selten, dass man für eine Kollektivgutpraxis aus den Menschen Engeln machen müsste. Die bürgerschaftliche Loyalität zum Steuerstaat hat ja seit 2008 in Europa und in den USA durchaus ausgereicht, um das Kollektivgut „funktionierender Finanzmarkt“ zu retten. Und auch Obamacare, ein Schritt zu einem etwas solidarischen Gesundheitswesen in den USA, hatte in den USA eine knappe gesellschaftliche und politische Mehrheit hinter sich.
Mit dem Hinweis auf einen konzeptuellen Unterschied zwischen kapitalistischem Markt und Demokratie und dem Faktum von bereitgestellten Kollektivgütern will ich aber nichts verharmlosen. Es ist wirklich nicht leicht, ermöglichende Bedingungen für eine gelingende Kollektivgutpraxis zu schaffen.
Eine solche Bedingung ist sichtbare Reziprozität. Für Kollektivgüter ist meistens kooperatives, kollektives Handeln mit koordinierten Beiträgen erforderlich. Mit der Bedingung „sichtbare Reziprozität“ ist gemeint, dass die kooperationsbereiten Akteure jeweils erkennbar füreinander ihren Beitrag leisten. Es ist ein harter empirischer Befund der Bloomington School um Elinor Ostrom, dass die sichtbare Reziprozität ein wichtiges und wirksames Mittel ist, um die so genannte „tragedy of the commons“ zu vermeiden.[19] Meine Überlegungen hier sind auch wesentlich von Ostrom & Co. angeregt. Die sichtbare Reziprozität ist nötig, um das Vertrauen zu wahren, dass nicht zu viele andere dem Anreiz zum Trittbrett-Fahrertum erliegen. Es ist auch nötig für die Befestigung der Bereitschaft, seinen Beitrag trotz einiger Trittbrettfahrer zu leisten.[20]
Sichtbare Reziprozität ist auch nötig, um die so genannten Überwachungskosten für kooperatives Handeln nicht zu groß werden zu lassen. Bei zu großen Überwachungskosten bleibt die bisweilen nötige Sanktionierung für unkooperatives Benehmen aus. Und das hat zur Folge, dass die Kooperationslasten für andere immer größer werden, was demotivierend wirken kann und eben die Kollektivgutpraxis gefährdet. Auch wegen dieses Zusammenhanges zwischen Überwachungsaufwand für kooperatives Verhalten einerseits und einer stabilen Kollektivgutpraxis andererseits ist die sichtbare Reziprozität der Akteure eine notwendige Bedingung für die Kollektivgutpraxis.

Die sichtbare Reziprozität kooperativer Beiträge zu einer Kollektivgutpraxis ist eine motivationale Bedingung für eine solche Praxis, in der Kollektivgüter bereitgestellt und gehegt werden. Aber nicht nur das. Sie verweist auch auf kognitive und institutionelle Bedingungen. Und hier kommen Grenzen ins Spiel. Eine kognitive Bedingung[21] für sichtbare Reziprozität ist die Zurechenbarkeit von kooperativen Handlungsbeiträgen in einer Kollektivgutpraxis. Diese Zurechenbarkeit kann nicht mit jeder sozialen Größe oder Komplexität Schritt halten. Sie kann nicht Schritt halten mit jeder beliebigen Menge an möglichen Handlungsverläufen und deren Nebenfolgen.[22] Deshalb hat die kognitive Bedingung der Zurechenbarkeit eine andere Ermöglichungsbedingung für eine Kollektivgutpraxis zur Folge: die institutionelle Bedingung von Größenbeschränkungen der Kollektive, die diese Praxis zu Stande bringen müssen.
Man kann erwägen, diese Größenbeschränkung zu vermeiden, indem man die soziale Arbeitsteilung auch bei der Kollektivgutpraxis nach dem Muster von Prinzipal und Agent vertieft. Das ist eine Strategie, die zum Beispiel Pierre Rosanvallon favorisiert.[23] Rosanvallon greift Hegels Idee von einem „Stand“ auf, dessen „Bestimmung die Allgemeinheit“ ist, wie Hegel in seiner Rechtsphilosophie[24] schreibt. Die Idee ist: es gibt den demokratischen Prinzipal, das sind die steuerzahlenden Bürger, und den Agenten – ein Staat, eine Behörde – , der die Kollektivgutpraxis im Détail ausführt.
Viele Kollektivgüter werden ja tatsächlich durch staatliche Instanzen, zum Beispiel durch eine Behörde, eine kommunale Einrichtung oder durch ein städtisches Unternehmen bereitgestellt. Die Bürger sind an dem kollektiven Bereitstellungshandeln oft nur über ihre Steuerzahlungen aktiv beteiligt.[25] Manchmal wird ein Kollektivgut auch von einem strikt überwachten Markt bereitgestellt.
Aber mit dieser Idee der Delegation einer Kollektivgutpraxis verschiebt man das Problem nur. Denn was zuvor die motivationale und kognitive Voraussetzung für Kooperationsbereitschaft in Form der Responsivität des Agenten war, ist nun die Voraussetzung für Zahlungsbereitschaft. Das Erfordernis einer sichtbaren Reziprozität wird ersetzt durch das Erfordernis spürbarer Responsivität. Auch dafür braucht es die institutionelle Größenbeschränkung.
Es bleibt deshalb dabei: Sichtbare Reziprozität oder spürbare Responsivität zwischen Prinzipal und Agent sind eine ermöglichende Bedingung für Kollektivgüter. Das verlangt seinerseits eine Zurechenbarkeit von kooperativen Beiträgen und diese Zurechenbarkeit verlangt eine Begrenzung der erwartbaren Handlungsketten und interdependenten Handlungsverläufe. Dies ist die institutionelle Bedingung, soziale Größe oder Komplexität zu begrenzen.
Die Ausgestaltung dieser institutionellen Bedingung besteht vermutlich in einer poly-archischen Kollektivgutpraxis.[26] Die Akteure und auch zum Teil die Nutznießer dieser Praxis wären danach förderale Einheiten mit begrenzten Zuständigkeiten, Berechtigungen und Verantwortlichkeiten. Alan Supiot nennt als Beispiel die nicht-defizitären öffentlichen französischen Gesundheitskassen, die sogenannten Mutuelles (mit ihrem Solidarprinzip und ihren regionalen oder lokalen Art-Patient-Verwaltung- Beziehungen).[27] Die Stärkung städtischer Steuerbudgets mit der Möglichkeit so genannter „Bürgerhaushalte“ könnte vielleicht ein weiteres Beispiel für eine solche polyarchische Kollektivgutpraxis werden, je nach dem, was die Erfahrungen mit den Bürgerhaushalten lehren.
Die Begrenzung von Größen spielt auch bei der Vermeidung kollektiver Übel eine Rolle. Bei einem kollektiven Übel gilt, dass ein schädigender Effekt auf eine Seite A nicht den schädigenden Effekt auf B vermindert. Und die Schädigung trifft nicht A exklusiv; sie ist sozusagen flächendeckend. Zur Illustration des Grundgedankens komme ich noch einmal auf das Beispiel des Finanzmarktes zurück.
Der Zusammenbruch eines funktionierenden Finanzmarktes ist ein kollektives Übel. Was einen solchen Zusammenbruch verhindert, ist demnach etwas, das ein Kollektivgut bewahrt. Größenbegrenzungen sind ersichtlich ein Mittel gegen einen solchen Kollaps. Man denke zum Beispiel an die Begrenzung der sog. „leverage ratio“, des Schuldenhebels, also des Verhältnisses von Bilanzsumme zu Eigenkapital einer Bank. [28] Eine andere Größenbeschränkung hat Bilanzsummen zum Gegenstand. Die Bilanzsumme des torkelnden Versicherungsspekulanten AIG ist um ein Mehrfaches größer gewesen als das Bruttosozialprodukt von Ungarn.[29] Eine dritte Größenbegrenzung betrifft die Höhe von Ausleihungen. Banken leihen Unternehmen oft Geld in vielfacher Höhe dessen, was verschuldete Unternehmen aus ihrer bilanzierten Tätigkeit erzielen. Eine Begrenzung dafür, eine Grenze für sogenannte „leverage loans“ würde dazu dienen, desaströse Kaskadeneffekte durch Insolvenzen auf dem Finanzmarkt zu vermeiden. Die Größe, die hier begrenzt werden soll, hat den Status einer Ursache für eine bestimmte Art des Risikos, nämlich eines Risikos, beim die Ungewissheit darin besteht, nicht zu wissen, was überhaupt mögliche negative kausale Folgen sind.[30]
Eine Politik der Grenze zur Ermöglichung von Kollektivgütern und zur Verhinderung von kollektiven Übeln beschränkt sich aber nicht auf Größenbegrenzungen. Das wird klarer, wenn man beachtet, was für Grenzen ganz allgemein charakteristisch ist. Grenzen sind Unterbrecher von Übergängen. Diese Übergänge können in der Natur Ursache-Wirkungs-Ketten seien. Sie können in der sozialen Welt auch sinnhafte, responsive Anschlüsse sein.
Ein solches Unterbrechen von Kausalketten wird in der regulatorischen Debatte über den Finanzmarkt unter dem Stichwort des „narrow banking“ oder „ring-fencing“ diskutiert. Damit ist unter anderem die Trennung zwischen Investmentbanken und den übrigen Einlagegeschäften gemeint mit dem Ziel, negative Kausaleffekte von risikoreichen Anlagestrategien zu begrenzen. Die Begrenzung der Rolle von Rating-Agenturen ist ein weiteres Beispiel. Die eine Rolle ist die des Schiedsrichters oder Bewertenden. Die andere Rolle der Agentur ist die Rolle des börsennotierten Mitspielers, der von der Bewertung der Finanzprodukte profitiert. Eine Politik der Grenze kappt hier die korrumpierende Verbindung von Beratung und Bewertung ( der emittierenden Institute durch die Rating-Agenturen.)
Eine andere Art von Grenzziehung hat Zeiträume zum Gegenstand. In einem Vorschlag des Ökonomen Edmund Phelps wird eine steuerrechtliche Grenze bei den Laufzeiten von Krediten gezogen.[31] Danach sollen Unternehmen eine gewisse Steuer entrichten für die Aufnahme eines sehr kurzfristigen anstatt eines längerfristigen Kredits. Diese Kreditsteuer soll nicht bloß eine weitsichtigere Geschäftsanlage bewirken. Sie soll auch helfen, den systemgefährdenden Kaskadeneffekt zu blockieren, dass sich vorübergehende schlechte Geschäftsquartale rasch in Liquiditätsengpässe verwandeln.
All das sind Beispiele dafür, wie unterschiedliche Arten von Grenzen im Bereich des Finanzmarktes das kollektive Übel verhindern sollen, dass ein solcher Markt kollabiert.
Ich hoffe, dass jetzt etwas klarer geworden ist, wie ein soziales Grenzregime zur Ermöglichung einer gelingenden Kollektivgutpraxis beiträgt. Die These von einer Politik der Grenzen muss allerdings vor einem Missverständnis bewahrt werden. Diese Politik besteht nicht nur darin, dass Grenzen gezogen werden. Sie besteht auch darin, dass Grenzen aufgehoben werden.
Es gibt zum Beispiel negative Externalitäten des Wirtschaftens, die kollektive Übel sind. Die zerstörerische Belastung von Böden, Gewässern, Luft und Ökosystemen durch Produktionsabfälle ist ein Beispiel. Nun sind negative Externalitäten solche Effekte, die ihrem Urheber nicht wirksam zugerechnet werden. Es gibt Zurechnungsgrenzen. Eine Politik der Grenze zur Ermöglichung von Kollektivgütern oder zur Vermeidung von kollektiven Übeln besteht auch darin, solche Zurechnungsgrenzen aufzuheben. Ich denke, dass das umweltökonomische Produktionsprinzip „cradle to cradle“, „von der Wiege zur Wiege“ ein Fall ist, in dem Zurechnungsgrenzen aufgehoben werden.
Nur kurz zu Ihrer Erinnerung. Das Prinzip „cradle to cradle von Michael Braungart und William McDonough[32] besagt: Es wird so produziert, dass alle natürlichen und künstlichen Bestandteile einer Produktion und eines Produktes wieder Teil eines Produktionsprozesses oder Produktes werden. Der hochwertige Stahl in der Fahrgastzelle, im „chassis“ eines Autos wird wieder als hochwertiger Stahl verwendet und nicht wie beim Recycling qualitätsmindernd vermischt. Chemische Färbemittel in festen und flüssigen Materialien sind so beschaffen, dass sie von Mikroorganismen abgebaut werden. Sie werden so wieder Teil einer potenziellen Rohstoffkette im Boden und Wasser. Eine neu etablierte Produzentenverantwortlichkeit gemäß diesem Prinzip würde zum Beispiel darin bestehen, dass Unternehmen gezwungen wären, solche Restprodukte und materielle Produktionselemente zu lagern, die nicht diesem Prinzip gehorchen. Das würde einen Anreiz geben, stärker dem cradle-to-cradle-Prinzip zu folgen. [33]
Gewiss, damit sind noch nicht die vielen Fragen zur Realisierung dieses Prinzips beantwortet. Aber das Prinzip ist ersichtlich Teil einer Politik der Grenze, die hier in der Aufhebung von Zurechnungsgrenzen besteht. Es ist im übrigen ein wichtiger Teil einer Kreislaufwirtschaft, bei der nicht bloß Tauschwerte: Geld, sondern auch Gebrauchswerte zirkulieren.

Zusammenfassung und Schlussbemerkung
Damit komme ich zum Schluss. Ich habe zwei Thesen vorgetragen und begründet:
1. Die Bereitstellung und Bewahrung von Kollektivgütern, die Kollektivgutpraxis weicht vom Schematismus des kapitalistischen Wirtschaftens ab. Denn Marktteilnehmer haben als Marktteilnehmer keinen Anreiz, eine Wir-Perspektive einzunehmen. Diese Perspektive ist für eine Kollektivgutpraxis in der Regel nötig. In diesem Sinn sind Kollektivgüter etwas, das vom kapitalistischen Wirtschaften verschieden ist. Das schließt nicht aus, dass die Wir-Perspektive zum Teil über die Sprache der Kosten in den Modus des kapitalistischen Wirtschaftens auf stark regulierten Märkten übersetzt werden kann.
2. Eine Politik der Grenzen, ein soziales Grenzregime, gehört zu den ermöglichenden Bedingungen für eine gelingende Kollektivgutpraxis. Die Grenzen können Grenzen für soziale Komplexität sein und zu polyarchischen Einheiten führen, die Kollektivgüter bereitstellen und nutzen. Sie können Rollenbegrenzungen sein oder Sollbruchstellen sein, wie bei den so genannten Bankentestamenten oder bei Defekten von Maschinen. Zur Politik der Grenzen gehört aber nicht nur die Herstellung von Grenzen, sondern auch die Aufhebung von Grenzen. Das sollte am Beispiel des Produktionsprinzips „Von der Wiege zur Wiege statt zur Bahre oder Abfall“ („cradle to cradle“) illustriert werden.
Man kann übrigens dieses Produktionsprinzip durchaus als ingenieurstechnische Konkretisierung von Marx ansehen. Marx spricht ja von Arbeit als einem Stoffwechsel mit der Natur. (Arbeit verstanden als poietische Tätigkeit.) Das cradle-to-cradle Prinzip zielt auf die Beseitigung negativer Externalitäten, die den Status kollektiver Übel haben.[34] Aber ist dieses Produktionsprinzip auch Bestandteil einer Alternative zum kapitalistischen Wirtschaften? Wenn ja, dann würden negative Externalitäten zu diesem Wirtschaften gehören. Ökonomen nennen negative Externalitäten ein Marktversagen. Die Frage ist also, ob Marktversagen in diesem Sinn zum kapitalistischen Wirtschaften gehört.
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Lutz Wingert/Übersicht – deutsch

Kollektivgüter jenseits des Kapitalismus?
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Übersicht

I. Leitende Fragestellung:

1. Kollektivgüter sind etwas, das gut für alle zusammen ist. Sie gehören zu einer legitimen sozialen Ordnung, die eine gute Gesellschaft ermöglicht.

a) Was ist das Verhältnis von Kollektivgütern zum Kapitalismus?
b) Was sind ermöglichende Bedingungen für eine gelingende Kollektivgutpraxis (=für die Bereitstellung und Bewahrung von Kollektivgütern)?

II. Begriffe und Terminologie

2. Beispiele für Kollektivgüter:
– technische Artefakte und Systeme wie Brücken und gefahrensenkende Verkehrsleitsysteme
– natürliche Ressourcen wie Böden und biophysikalische Systeme wie eine intakte Erdatmosphäre
– soziale Praktiken wie eine Seuchenprävention oder ein steuerfinanzierter Kältebus für Obdachlose
– Institutionen wie eine steuerfinanziertes Gesundheitswesen nach dem Bedarfsprinzip oder ein funktionierender Finanzmarkt.

3. Begriff des Kollektivgutes:
„x ist ein Kollektivgut für An , An+1“ bedeutet so viel wie

(1) x ist für An und An+1 zugänglich, wenn x für An oder für An+1 zugänglich ist. (Nicht-Ausschließbarkeit vom Konsum.)

(2) x hört nicht auf, für An gut zu sein und zugänglich zu sein, wenn x auch für An+1 gut und zugänglich ist und umgekehrt. (Nicht-Rivalität des Konsums.)

(3) x ist geeignet, ein Bedürfnis, einen Wunsch, einen Anspruch, eine normative Erwartung von An, An+1 zu erfüllen.
x ist in diesem Sinn von „geeignet“ gut für An, An+1.

4. Kapitalismus = Tätigkeit der Investition von Geld auf Märkten, um mehr Geld zu machen.

Märkte sind preisbildende Wettbewerbe um Tauschgelegenheiten. (M.Weber)
Das Investieren erfolgt in der rechtlichen Form von freien Verträgen.
Verträge können auch zum Gegenstand eines investierenden Umgangs werden.

5. „Jenseits des Kapitalismus“ kann heißen (a) „verschieden vom“ und „alternativ zum“ Kapitalismus.
6. Grenzen sind Unterbrecher von Übergängen, z.B. von Kausalketten oder von sinnhaften Anschlüssen.

III. Thesen:

7. Abweichungsthese: Die Kollektivgutpraxis weicht vom Schematismus des kapitalistischen Wirtschaftens ab.

Denn für sie ist eine Wir-Perspektive nötig. Die Wir-Perspektive ist im kapitalistischen Wirtschaften aber nicht vorgesehen. Denn es gibt im Wettbewerb des Marktes keine Prämie für den, der sich am kollektiv Guten orientiert.
Das erklärt das beobachtbare Koordinationsversagen von Marktteilnehmern zur Bewahrung eines Kollektivgutes wie z.B. eines funktionierenden Finanzmarktes.

8. Unter besonderen Bedingungen kann ein Kollektivgut, z.B. ein technischer Standard, durch einen individuellen Marktteilnehmer ( = Hegemon, temporärer Monopolist) bereitgestellt werden.

9. Die Wir-Perspektive besteht nicht nur in der Orientierung an dem, was als Kollektivgut anerkannt ist. Sie ist auch konstitutiv für die (deliberative) Suche nach dem kollektiv Guten.

10. These vom sozialen Grenzregime:
Eine Politik der Grenzen gehört zu den ermöglichenden Bedingungen für eine gelingende Kollektivgutpraxis. (> Bloomington School um Elinor Ostrom.)

Die Politik der Grenzen bedeutet auch Grenzziehungen. Denn die Kollektivgutpraxis braucht sichtbare Reziprozität. Sichtbare Reziprozität benötigt sichtbare Zurechenbarkeit.

Vermutung: Eine polyarchische Ordnung von Zuständigkeiten, Zugängen und Verantwortlichkeiten macht sichtbare Zurechenbarkeit wahrscheinlicher.

11. Beispiele für Grenzen zur Vermeidung von kollektiven Übeln:
Begrenzungen von Größen, z.B. leverage ratio (Verhältnis von Eigenkapital zur Bilanzsumme); von Rollen , z.B. bei Rating-Agenturen; Mindestgrenze bei Laufzeiten von Krediten.

12. Die Politik der Grenze bedeutet auch die Aufhebung von Grenzen, z.B. von Grenzen der Zurechnung von negativen Nebeneffekten (= negativen Externalitäten).
Beispiel des ökologischen Produktionsprinzips „cradle to cradle“ (M. Braungart/W. McDonough).
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Lutz Wingert/Summary

Public Goods Beyond Capitalism?
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Overview

I. Main Questions:

1. Public goods are something that are good for everybody taken together. They are part of a legitimate social order that enables a good society.
a) What is the relationship between public goods and capitalism?
b) What conditions facilitate the successful allocation and preservation of public goods?

II. Concepts and Terminology:

2. Examples of public goods:
– Facilities and systems such as bridges and lower risk traffic control systems,

– natural resources such as soil and water, and biophysical systems such as an intact atmosphere,
– social practices like disease prevention or a tax-funded night bus that picks up homeless people in winter,
– institutions such as a functioning financial market, or a non-profit health care system based on the principles of need and common-pool financing.

3. Concept of a public good:

“x is a public good for An, An+1” means that

(1) x is accessible for An and A n+1 if it is accessible for An or A n+1 (non-excludability of consumption).
(2) x remains good and accessible for An if it is also good and accessible for An+1 and vice versa (non-rivalry in consumption).
(3) x is able to fulfil a need, desire, demand, or normative expectation of An, An+1.
“x is good for” means “x is able to…”

4. Capitalism = the activity of investing money in markets to make more money.

A market is a price-forming competition to exchange opportunities (M.Weber).
Free contracts are the legal form through which investments are carried out.
Contracts are also tradable and/or negotiable.

5. “Beyond capitalism” can mean (a) “different from” or (b) “an alternative to” capitalism.

6. Borders interrupt transitions, for example of causal chains, or of meaningful connections.

III. Theses:

7. Divergence Thesis:
The practice of allocating and preserving public goods diverges from capitalism’s approach.

This practice requires the we-perspective. In capitalist economies, however, the we-perspective is lacking. This is because, in conditions of market competition, those who favour what is good for everybody taken together make no particular gain.
This explains the failure of self-regulation: market participants constantly fail to coordinate in order to maintain a public good such as a functioning financial market.

8. Under certain conditions a public good, e.g. a technical standard, can be provided by an individual market participant (e.g. a hegemon, a temporary monopoly).

9. Taking the we-perspective does not only mean favouring what is already recognized as good for everybody taken together. It is also constitutive of a (deliberative) search for what is good for everybody taken together.

10. Border Policy Thesis:
A border policy is one of the enabling conditions for public goods (cf. Elinor Ostrom’s Bloomington School).

Such a border policy also means making demarcations. Allocating and preserving public goods requires visible reciprocity. Visible reciprocity implies visible accountability for acts that contribute to the public good.

Assumption: A polyarchical organisation of responsibilities and entitlements makes visible accountability more probable.

11. Examples of how borders prevent collective ills:
numerical limits, e.g. leverage ratio (ratio of a company’s debt to its total assets); separation of roles, e.g. those roles of rating agencies; time constraints, e.g. limiting short-term credits.

12. A border policy also means the elimination of borders, e.g. of those borders which limit the attribution of negative side effects (of negative externalities).
E.g. The ecological production principle “cradle to cradle” (M.Braungart/W.McDonough)

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[1] Erschienen in: Smail Rapic (Hrsg.), Jenseits des Kapitalismus. Über die Zukunft im Zeichen der Krise, Freiburg: Alber 2018.

[2] „National Self-Sufficiency“, in: Keynes, The World Economic Conference, in: Collected Writings of J.M.Keynes. Vol XXI. Activities 1931-1939, ed. Donald Moggridge, London/Cambridge: Macmillan/Cambridge UP 1982, p. 239.

[3] Emmanuel Bove, Armand (1925), übers. P. Handke, Frankfurt/M. 1982, S. 168 f. – Ich habe die Übersetzung im letzten Halbsatz leicht geändert. Orig.: „Une rue droite montait devant moi. J’aime à me trouver sur une hauteur, devant un espace large. J’ai besoin parfois de voir aussi loin que mes yeux me le permettent, de voir jusqu’où s’étend l’air que je respire. (..) Le monde m’apparait alors moins lointain (..). Je pris la rue en pente. Des enfants y jouaient à la balle, pour que leurs chances fussent égales.“ (Armand, Paris: Flammarion 1977, p. 200.)

[4] Institutionen sind Schematismen der sozialen Interaktion, die von Regeln geleitet sind.

[5] Die Aussage über die Bedeutung des Namens „Kapitalismus“ ist natürlich von Marx entwickelt worden. Sie erhält eine bündige Formulierung bei James Fulcher, Kapitalismus, Stuttgart 2007, S. 23 f. ; a. ders., Capitalism, 2nd. ed. Oxford 2015, p. 13. – Die explizierende Aussage darüber, was Wirtschaften ist, wurde von Niklas Luhmann, Die Wirtschaft der Gesellschaft, Frankfurt/M. 1994 angeregt. – Die Aussage über Märkte findet sich der Sache nach zum Teil bei Max Weber in dessen Wirtschaft und Gesellschaft, hg. Johannes Winckelmann, Tübingen 1976, Kapitel VI: Die Marktvergesellschaftung, S. 382.

[6] Allan H. Meltner, Why Capitalism, Oxford 2012, spricht immer von „democratic capitalism“ (p. 9 ff.). Damit hat er schon die Kompensationsmechanismen gegen den reinen Kapitalismus im Sinn, also Demokratie und Sozialstaat. Meltzner unterstellt, dass Demokratie und Kapitalismus zusammengehören, also synkategorematische Begriffe sind, wie man in der Sprachphilosophie sagt. Das ist Unsinn. Demokratie und Sozialstaat wurden von den Arbeiterbewegungen und Bürgerrechtsbewegungen des 18., 19. und 20. Jahrhunderts gegen den überall erbitterten Widerstand von Kapitalisten erkämpft. Länder wie Katar, Saudi-Arabien und insbesondere China zeigen in der Gegenwart, dass Demokratie und Kapitalismus nicht der Sache nach zusammengehören. Nicht wenige Mitglieder der westlichen Eliten in Wirtschaft und Wissenschaft umschwärmen übrigens seit einigen Jahren das chinesische Modell des Kapitalismus. Vgl. nur Daniel A. Bell, The Chinese Model. Political Meritocracy and the Limits of Democracy“, Princeton 2015; Ronald Coase/Ning Wang, How China Became Capitalist, New York 2013, Stein Ringen, The Perfect Dictaorship. China in the 21st Century, Hong Kong: Hong Kong University Press 2016.

[7] Colin Crouch, Jenseits des Neoliberalismus. Ein Plädoyer für soziale Gerechtigkeit, Wien 2013; engl.Orginal: Making Capitalism Fit For Society, Cambridge/Malden: Polity Press 2013; ders., Der Kampf um die Globalisierung, Wien: Passagen Verlag 2018.

[8] Eine Externalität ist die Nebenfolge einer erfolgreichen Handlung. Negativ ist sie, wenn die Nebenfolge negativ für Dritte ist, ohne dass sie im Interesse von Dritten sanktioniert wird. Diese fehlende Sanktionierung, zum Beispiel in Form von eingepreisten Kosten begünstigt oder verstärkt eine Handlungsweise mit solchen negativen Nebenfolgen. Vgl. Joseph E. Stiglitz/Jay K. Rosengard, Economics of the Public Sector, 4th. ed. Norton: New York/London 2015, pp. 86 ff.. Die Abwälzung der AKW-Betreiber von Kosten für den nuklearen Abfall auf den Staat oder die Übernahme von Haftungen für riskante Bankgeschäfte durch den Steuerzahler sind solche negativen Externalitäten.

[9] Eine solche Politik der Grenzen hat es auch mit den Bedingungen zu tun, die für eine vorzugswürdige normative Ordnung der Gesellschaft erfüllt sein müssen.

[10] Für reine Kollektivgüter würde gelten: Die zusätzliche Inanspruchnahme des jeweiligen Guts würde überhaupt nicht die Möglichkeit für andere schmälern, dieses Gut ebenfalls in Anspruch zu nehmen. Und es wäre ein Gut, von dessen Inanspruchnahme niemand ausgeschlossen werden könnte.

[11] Denn aussagenförmiges Wissen ist an rechtfertigende Gründe gebunden. Auf dem Weg seiner unbegrenzten Weitergabe können diese Gründe sich zunächst wandeln. Zum Beispiel kann die Berufung auf legitimierte Autoritäten wie Lehrer, Ärzte, Wissenschaftlerinnen die Rolle von Gründen übernehmen. Die Autoritäten geben das Wissen weiter. Aber auch diese Autoritäten können zu bloßen Tradierungsinstanzen werden. Dann hat man zutreffende Meinungen vom Hörensagen. Das Wissen geht verloren und an seine Stelle tritt die doxastische Gewohnheit, etwas für wahr zu halten, was tatsächlich wahr ist.

[12] Mit der „Zugänglichkeit von x“ ist die Gewährleistung gemeint, dass x ein Bedürfnis, einen Wunsch, einen Anspruch, eine normative Erwartung von An , An+1 erfüllt.

[13] Anat Admati/Martin Hellwig, Des Bankers neue Kleider, München 2013.

[14] „Schumpeter replaced the notion of competition in the market with competition for the market, argued for the benefits of the kind of creative destruction that arose out of the innovative process, and suggested that monopoly power thus created would only be temporary. One monopolist succeeds another, and the threat of competition induces the incumbent monopolist to engage in a high level of innovation.“ (Joseph E. Stiglitz/ Bruce C. Greenwald, Creating a Learning Society. A New Approach to Growth, Development, and Social Progress, New York 2014 , p. 102.)

[15] Claus Offe spricht von verschiedenen Gemeinschaften, die den jeweiligen Bezugspunkt für das gemeinschaftliche Interesse oder das Gemeinwohl bilden: C. Offe, „Wessen Wohl ist das Gemeinwohl?“, in: Lutz Wingert/Klaus Günther (Hg.), Die Öffentlichkeit der Vernunft und die Vernunft der Öffentlichkeit, Frankfurt/M: 2001, S. 459 ff.

[16] Damit ist nicht behauptet, dass „x ist gut für alle zusammen“ gleichbedeutend mit „x ist ein Kollektivgut“ ist. Das wäre auch falsch. Nicht alles, was gut ist, hat den Status eines Gutes.

[17] Pierre Rosanvallon spricht von Beziehungsgleichheit bzw. „“égalite-relation“ (im Unterschied z.B. zur Einkommensgleichheit). Vgl. Pierre Rosanvallon, Die Gesellschaft der Gleichen, Hamburg 2013, S. 303 ff.; frz. Orig. La société des égaux, Paris 2011, pp. 351 ff.

[18] „Die (finanziellen, L.W.) Deckungsbedürfnisse des Bundes und der Länder sind so aufeinander abzustimmen, daß (…) die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gewahrt wird.“ – Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 106, Absatz 4, Ziffer 3, zitiert nach Grundgesetz, 36. neu bearbeitete Aufl. München: dtv 2000, S. 48.

[19] Elinor Ostrom, Die Verfassung der Allmende. Jenseits von Markt und Staat, Tübingen 1999; amerik. Orig. Governing the Commons. The Evolution of Institutions for Collective Action, Cambridge 1999. Ostrom knüpft an Mancur Olsons Identifikation des Problems an, von übereinstimmenden Interessen zu einem gemeinsamen Handeln zu kommen (M.Olson, The Logic of Collecitve Action, Cambridge, Ma. 1968). Sie erinnert daran, dass für Olson dieses Problem in der fehlenden Sichtbarkeit der Reziprozität derjenigen liegt, die gemeinsam handeln müssen und nicht so sehr in einer Trittbrett-Fahrermentalität: vgl. ebd. S. 7. – Ostroms Bauprinzipien für eine Kollektivgutpraxis geben zum Teil an, wie eine solche sichtbare Reziprozität gesichert werden kann. Das ist besonders klar beim ersten Bauprinzip: nämlich dass der Kreis der Nutzer eines Kollektivgutes klar definierte Grenzen haben müssen: ebd. S. 117 f.

[20] Margarete Levi nennt diese Kooperationsbereitschaft eine bedingte Kooperationsbereitschaft, zitiert bei Ostrom, Allmende, a.a.O, S. 123; vgl. a. John S. Ahlquist/Margarete, In the Interest of Others. Organizations and Social Activism, Princeton 2013.

[21] Eine andere kognitive Bedingung ist das Wissen um die Koordinationshinsicht.

[22] Man merkt dieses Maß an Komplexität oft erst in der Konsequenz von außergewöhnlichen Ereignissen, zum Beispiel durch die Folgen von massiven Streiks im Bahnverkehr oder wenn in Griechenland Auslandsüberweisungen eingeschränkt werden, Spediteure dadurch behindert sind und der Käse- und Weinimport gestört wird.

Emile Durkheim sagt deshalb, dass mit der wachsenden sozialen Teilung der Arbeit die Reziprozität (die „Solidarität“) unsichtbarer wird. Vgl. Durkheim, Über soziale Arbeitsteilung (1930), Frankfurt/M.1988, S. 344 ff.

Zum Teil kann diese Unsichtbarkeit durch simple Heuristiken oder Indikatoren überwunden werden. Der Begriff des Bürgers, des Citizen oder Citoyen spielt eine solche Rolle. Denn oft wird einfach mit dem Status eines Bürgers unterstellt, dass der jeweilige Bürger eine gewisse Reziprozität übt. Die Sichtbarkeit des Reziprozität verlangt dann lediglich die Erkennbarkeit einer Person als Bürger.

[23] Pierre Rosanvallon, Demokratische Legitimität, Hamburg 2010, S. 190 ff.

[24] W. F. Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts (1820). In der Textedition von Johannes Hoffmeister, 5. neu durchges. Auflage Hamburg: Meiner 1995, § 303, S. 264: „Der allgemeine, näher dem Dienst der Regierung sich widmende Stand hat unmittelbar in seiner Bestimmung, das Allgemeine zum Zwecke seiner wesentlichen Tätigkeit zu haben; in dem ständischen Elemente der gesetzgebenden Gewalt kommt der Privatstand zu einer politischen Bedeutung und Wirksamkeit.“

Hegel dachte an die fortschrittlichen preußischen Juristen im Kontrast zu den ständischen Vertretern der bürgerlichen Marktgesellschaft. Heute (2017/2018) denken Intellektuelle und Wissenschaftler wie Angelo Bolaffi, Hinrich Enderlein, Christine Landfried, Claus Leggewie, Robert Menasse, Brendan Simms oder Andreas Wirsching in Europa mit derselben autoritären Ideologie an die Brüsseler EU-Kommission.

[25] Die Rolle von Steuern für Kollektivgüter wird bisweilen vernachlässigt, nicht aber von David Miller, Justice, democracy and the public good, in: Keith Dowding/Robert E. Goodin/Carole Patemann (eds.), Justice and Democracy, Cambridge 2004, p. 131.

[26] Das gilt vermutlich auch für die Bereitstellung globaler kollektiver Güter wie einer intakten Erdatmosphäre. Es ist jedenfalls keinesfalls selbstevident, dass globale Probleme nur durch globale, zentralisierte Agenturen gelöst werden können. Vgl. Elinor Ostrom, A Polycentric Approach For Coping With Climate Change, World Bank ,Policy Research Working Paper 5095, Washington., D.C. 2009.

[27] Der Geist von Philadelphia. Soziale Gerechtigkeit in Zeiten entgrenzter Märkte, Hamburg 2011, S.129.

[28] Vgl. z.B. Adrian Blundell-Wignall/Gert Wehinger/Patrick Slovik, The Elephant in the Room: The Need to Deal With What Banks Do, in: OECD Journal. Financial Maerket Trends, Bd. 2009, Heft 2.

[29] Vgl. Die Zeit vom 12. Februar 2009, S. 19 f.: „Das schwarze Loch“. Danach betrug 2008 das BNP Ungarns ca. 152 Milliarden Dollar (152 Tausend Dollar-Millionen). Die Bilanzsumme von AIG belief sich auf 1 Billion Dollar, also eine Million Dollar-Millionen.

[30] Das ist ein Risiko im Sinne von Frank H. Knight.

[31] Vgl. Edmund S. Phelps (Columbia University, Center on Capitalism and Society), Brief vom 17. März 2009 an den britischen Premierminister Gordon Brown, S. 4. Der Brief fasst die Ergebnisse einer Konferenz „Emerging from the Financial Crises“ vom 20. Februar 2009 in New York zusammen., Vgl. abgerufen am 2.3.2010. Auf derselben Linie liegt ein Vorschlag des Gouverneurs der Bank von England, Mervyn King. King spricht sich für eine verpflichtende Katastrophenversicherung („compulsory ‚catastrophe insurance‘“) für Banken aus, mit denen staatliche Auffangmaßnahmen vorfinanziert werden sollen. Vgl. The Economist vom 24.Oktober 2009: „Too big to bail out“, S. 41.

[32] Vgl. M. Braungart/W. McDonough, Cradle to Cradle. Einfach intelligent produzieren, 2. Aufl. München 2014; amerik. Orig.: Cradle to Cradle. Remaking the Way We Make Things, New York: North Point Press 2002. Niko Paech, Befreiung vom Überfluss Auf dem Weg in die Postwachstumsökonomie, 8. Aufl. München 2015.

[33] Vgl. ebd. S. 147 in der deutschsprachigen Ausgabe.

[34] Die Frage, wie sehr ein kapitalistisches Wirtschaften auf negative Externalisierungen angewiesen ist, wird von Stephan Lessenich vernachlässigt: Neben uns die Sintflut. Die Externalisierungsgesellschaft und ihr Preis, Berlin 2016. Deshalb wird Externalisierung auch als ein psychologisch beschreibbarer Habitus und nicht als ein privatrechtlich geschütztes Organisationsprinzip des Wirtschaftens aufgefasst.