Regeln für die Wahrheitssuche? Über epistemische (erkenntnisbezogene) Normen.

Lutz Wingert

I. Ausgangspunkte:

1. Annahme: Wir wollen mit dem, was wir über uns und die Welt glauben und mit dem, wozu wir uns und andere auffordern, richtig liegen. Wir zielen auf Wahrheit und Richtigkeit ab.
(Alvin Goldman: „Veritism“)

2. Leitende Fragen: Was sind epistemische Normen, die den Weg zu diesem Ziel markieren? Wie hängen sie mit Wahrheit zusammen?

Intuitive Beispiele für epistemische Normen: – Bemühe Dich um Konsistenz Deiner Meinungen!- Berücksichtige alle Dir bekannten und relevanten Fakten! (Elliot Sober) – Folge in Deiner Überzeugungsbildung nicht ungeprüften Autoritäten! (Charles S. Peirce)

3. Wahrheit/Richtigkeit:
Wahr ist eine Überzeugung/Behauptung, Urteil, Aussage, wenn es sich so verhält, wie die Aussage es darstellt.
Richtig ist eine Aufforderung, wenn man sich so verhalten soll, wie es die Aufforderung verlangt.

II. Kritischer Teil:

4. Einwand (1): Die Suche nach epistemischen Normen entspringt einem epistemologischen Fundamentalismus.

Replik: Nein. Diese Normen müssen nicht den Status von Garantien für die Wahrheit haben, sie können auch nur Kontrollpunkte sein.

5. Einwand (2): Die Auffassung, Wahrheit sei ein orientierendes Ziel, mit dem man epistemischen Normen als Wegmarken gewinnen kann, entspringt einer irreführenden Abstraktion. Mit „ist wahr“ wird keine substanzielle Eigenschaft zugeschrieben, deren Vorliegen durch die Erfüllung von epistemischen Normen angezeigt wird.

Replik: Die Konsequenz ist ein epistemologischer Kommunitarismus: Wissen wird zu intersubjektiv geteilten Überzeugungen. Das, was zu Wissensansprüchen autorisiert, muss mit einstellungstranszendenten Wahrheitsbedingungen zusammenhängen. Epistemische Normen sollen das kraft ihrer Verbindung zu Wahrheiten leisten.

III. Konstruktiver Teil:

Es werden Merkmale (M) des Wahrheitsbegriffs identifiziert und ein Zusammenhang zwischen diesen Merkmalen und epistemischen Normen (EN) ermittelt.

6. M1: Die Wahrheitsbedingungen für eine Aussage von S oder für eine Überzeugung von S sind unabhängig von dem Autor S der Aussage oder dem Subjekt S der Überzeugung. (Autorindifferenz der Wahrheit)

7. EN1: Prüfe, ob die Gründe, mit der Du deine Überzeugung rechtfertigst, vereinbar sind mit der Erklärung dafür, dass Du diese Überzeugungen hast!

(Norm der Vereinbarkeit von rechtfertigenden mit erklärenden Gründen.)

8. M2: Wahr und falsch wird von etwas Sprachlichem ausgesagt: von einem Satz, einer Aussage, dem Gehalt einer Behauptung oder einer Überzeugung usw.
(Die Bezogenheit von Wahrheit auf sprachliche Subjekte: Sprachbezogenheit)

9. EN2: Prüfe Deine Meinung/Überzeugung darauf hin, ob Andere an Deine Stelle treten könnten, und zwar kraft Deiner rechtfertigenden Gründe!

(Norm der Ersetzbarkeit des Subjekts der Überzeugung.)

10. M3: Eine wahrheitsfähige sprachliche Entität (eine Aussage, eine Überzeugung/ein vorbehaltlos für wahr gehaltener Gedanke usw.) steht in inferentiellen Beziehungen zu anderen solchen Entitäten.

11. EN3: Bemühe Dich um eine inferentielle Dichte Deiner Überzeugungen, so dass Du Erfahrungen in einen erklärenden (=verständnisstiftenden) Zusammenhang bringen kannst.
(Norm der aufschlussreichen inferentiellen Dichte)

Anhang 2 (siehe FN 8/ S. 7) zu:

Crispin Wrights Kritik an einer deflationistischen Wahrheitstheorie[1]:

1. Wrights Kritik setzt intern an. Sie besteht aus einem Vorwurf und Argumenten für diesen Vorwurf.
Der Vorwurf: Deflationistische Wahrheitstheorien verwickeln sich in einen Widerspruch. Dieser Widerspruch besteht zwischen „der funktionalen Lesart von ‚wahr‘ und der Annahme, daß ein richtig verstandener Begriff von Wahrheit nicht der Begriff einer echten substantiellen Eigenschaft ist.“ (S. 66 oben)

Die Argumente zur Begründung dieses Vorwurfs bestehen zum einen aus einem Argumentum ad absurdum, zum anderen aus Argumenten gegen Versuche, durch Spezifikationen oder Revisionen bestimmter Annahmen in der kritisierten Theorie dem Vorwurf zu entkommen.

Das Argumentum ad absurdum hat mit dem sog. Äquivalenzschema zu tun und findet sich auf den Seiten 66-69; die Argumente gegen Ausbruchsversuche auf den Seiten 70-78.

Zum Argumentum ad absurdum:

2. Es setzt bei einem Gedanken an , der sich in Strawsons Aufsatz „Wahrheit“ von 1949 findet. „Ist wahr“ wird zum Ausdruck einer Bestätigung, Beipflichtung oder, wie Wright sagt, zum Ausdruck einer „Billigung“ (S. 66; „endorsement“[2] ) gebraucht.[3] Die Billigung besagt, dass eine Aussage einen Standard/eine Norm erfüllt und dass sie empfiehlt, diejenige Aussage zu glauben, von der gesagt wird, sie sei wahr (vgl. S. 66, 3.Absatz).

3. Was ist die absurde (besser: unhaltbare) Aussage, die als Konklusion aus diesem Gedanken und seinen impliziten Elementen präsentiert wird?

Konklusion: Man darf von „Es gibt keine Belege für p“ übergehen zu: „Es gibt Belege für nicht-p“ (kurz: Keine Evidenz für p ist Evidenz für nicht-p).

Diese unhaltbare Konklusion beschreibt Wright als nicht generell solide
„Folgerung
von Es ist nicht der Fall, daß gerechtfertigt ist,
auf Es ist der Fall, daß nicht-P gerechtfertigt ist.“ (S. 69)

(Ex: Man darf nicht allein aus dem Umstand, dass es keinen Grund gibt, zu glauben, der Kühlschrank sei leer, schließen, dass es einen Grund gibt, zu glauben, der Kühlschrank sei nicht leer.)

4. Was sind die Zwischenschritte, die von dem genannten Gedanken über das Wahrheitsprädikat zu der unhaltbaren Konklusion führen? Es sind

A) die Aussage, dass p empfehlen besagt, dass p einer Norm gehorcht;

B) die Aussage, dass die Norm, die mit dem Gebrauch des Wahrheitsprädikats im Spiel ist, eine Norm des gerechtfertigten Behauptens ist;

C) die Annahme des Äquivalenzschemas: „Es ist wahr, daß P (..), genau dann, wenn P.“

(S. 65);

D) einige Aussagen über dieses Schema, darunter

D3: die Aussage, dass „das Äquivalenzschema zur Folge (hat), daß Wahrheit und Verneinung sich als Präfixe ablösen.“ (S. 69).

5. Wie werden die Aussagen A – C begründet?

A wird durch eine knappe Erläuterung gestützt, was man tut, wenn man etwas empfiehlt.

B wird durch eine Angabe möglicher Gründe und durch eine Auswahl aus der Menge möglicher Gründe gestützt, mit denen man die Äußerung einer Aussage kritisieren kann.

C wird nicht begründet, sondern ist die Wiedergabe der – später kritisierten – wahrheitstheoretischen Position namens „deflationistische Wahrheitstheorie“( = bei Wright „deflationistisch(e) Auffassung der Wahrheit“, S. 64 oben) .

Diese Theorie besagt, dass das Äquivalenzschema eine „vollständige Erklärung der Bedeutung von ,wahr‘ darstellt.“ (S.65)
Damit ist gemeint, dass alle erläuternden Aussagen über das Wahrheitsprädikat vertiefende Ausführungen dieses Schemas sind; es gibt keine Tatsache über das Wahrheitsprädikat, die nicht mit diesem Schema und seinen Implikationen wiedergegeben werden kann.

6. Um die Aussagen D1-3 besser nachvollziehen zu können, sind zusätzliche Markierungen von einigen Sätzen bei Wright nützlich:

(1) Es ist wahr, daß P « P (S.68 unten)

(2) Es ist wahr, daß nicht-P « nicht-P. (S.69, 1. Zeile)

(2‘) Nicht-P « Es ist wahr, dass nicht-P

b c

(3) Es ist nicht wahr, daß P « nicht-P. (S.69, 3. Zeile)

a b

(4) Es ist nicht wahr, daß P, dann und nur dann, wenn es wahr ist, daß nicht-P.“ (S. 69, 6.-.7. Z.)

a c

(4) besagt u.a., dass es ausgeschlossen ist, dass nicht-P wahr ist und zugleich dass es wahr ist, dass p.
(Es ist ausgeschlossen, dass es wahr ist, dass Aristoteles nicht verreist ist, und es zugleich wahr ist, dass Aristoteles verreist ist.)

7. Die erste Aussage D1 über das Äquivalenzschema ist:

D1: (3) wird „aus der Negation beider Seiten“ von (1) erhalten (S. 69/2.Zeile).

8. Die zweite Aussage hat damit zu tun, dass die Beziehung der Bikonditionalität RBK (a « b) transitiv ist:

D2: Wenn gilt a RBK b und b RBK c, dann gilt: a RBK c.

Nun ist a RBK b nur eine relationenlogische Darstellung von (3),
b RBK c ist eine relationenlogische Darstellung von (2‘) und
a RBK c ist ebenfalls nur eine Darstellung der formalen Aussage von (4) unter dem Aspekt der Bikonditionalitätsrelation, die zwischen den Gliedern der komplexen Aussage (4) besteht.

D2 wird von Wright so ausgedrückt:
„Auf Grund der Transitivität des Bikonditionals ergibt sich aus den letzten beiden Prinzipien Es ist nicht, wahr, daß P, dann und nur dann, wenn es wahr ist, daß nicht-P.“

(= (4) (S. 69, Z. 5-7).

Mit den „letzten beiden Prinzipien“ („latter two principles“[4]) sind die Aussagen von (2) und (3) gemeint. (2‘) ist nur eine Umformulierung von (2).

9. Die dritte Aussage D3 über das Äquivalenzschema besagt, dass bei (4) die Präfixe „wahr“ und „nicht“ ihre Positionen beim Übergang von der linken Seite zur rechten Seite des Bikonditionals tauschen:
Auf der linken Seite steht „nicht“ vor „wahr“, während auf der rechten Seite „wahr“ vor „nicht“ steht.
Dieser Positionstausch ergibt sich aus zutreffenden Aussagen über das Äquivalenzschema, sind also eine Konsequenz dieses Schemas.

*

10. Der entscheidende Schritt ist nun, die Aussagen A und B in Verbindung zu setzen mit D3.

Wenn mit „ist wahr“ die Erfüllung einer Norm des gerechtfertigten Behauptens ausgedrückt wird und mit „ist falsch“ die Nicht-Erfüllung einer solchen Norm (A und B sagen das zusammengenommen)
und
wenn für „wahr“ und „nicht“ im Bikonditional ein Positionstausch gilt,
dann gilt dieser Positionstausch auch für „gerechtfertigt sein“ (eine Norm des gerechtfertigten Behauptens erfüllen“) und dem Negator „nicht“.
Dieser Positionstausch wird in (5) ausgedrückt:

(5) Wenn gilt: „Es ist nicht der Fall, dass P gerechtfertigt ist“,
dann gilt: „Es ist der Fall, das nicht P gerechtfertigt ist.“

Und genau das ist die oben genannte unsinnige Konklusion, von der zuerst behauptet und jetzt gezeigt wurde, dass sie aus der kritisierten Wahrheitstheorie folgt:

Man darf von „Es gibt keine Belege für p“ übergehen zu: „Es gibt Belege für nicht-p“.

Kurz: Keine Evidenz für p ist Evidenz für nicht-p.

[1] Crispin Wright, Wahrheit: Besichtigung einer traditionellen Debatte, in: Matthias Vogel/ Lutz Wingert (Hg.), Wissen zwischen Entdeckung und Konstruktion, Frankfurt/M. 2003. Seitenangaben im Text beziehen sich nur auf diesen Aufsatz. – Wrights Kritik findet sich auch in einer früheren Form in: Crispin Wright, Truth and Objectivity, Cambridge, Ma. 1992, ch.1: Inflating Deflationism, pp. 1- 32. Dt.: Wahrheit und Objektivität, Frankfurt/M. 2001, Kap.1: Vom Deflationismus zum Minimalismus, S.12 – 50. Für eine neuere Zusammenfassung vgl. C. Wright, Replies Part III: Truth, Objectivity, Realism, and Relativism, in: Annalisa Coliva (ed.), Mind, Meaning, & Knowledge. Themes From the Philosophopy of Crispin Wright, Oxford 2012, pp. 421-426 o

[2] In der englischen Fassung des Aufsatzes, abgedruckt in: C. Wright, Saving the Differences. Essays on Themes from „Truth and Objectivity“, Cambridge, Ma. 2003, p. 251 und in Simon Blackburn/ Keith Simmons (eds.), Truth, Oxford 1999, p. 211.

[3] Peter F. Strawson, Truth, in: Analysis 9 (1949), pp. 83-97. – Strawson vergleicht den Gebrauch von ‚Ditto’ und ‚is true’. In saying ‚Ditto’ „I am not talking about what you said (the noise you made, or the sentence you spoke, or the proposition you expressed). I am agreeing with, endorsing, underwriting what you said. (..) Now, the expression ‚That’s true’ sometimes functions in just the way in which I have suggested the expression ‚Ditto’ might function. (90). – „(…) the phrase ‚is true’ can sometimes replaced (..) without any important change of meaning, by some such phrases as „I confirm it“. (95). – Strawson betont aber, dass die Bedeutung des Wahrheitsprädikats nicht einfach identisch ist mit diesem „purely confirmatory use“ (96). Dt. Übers.: „Wahrheit“, in: Rüdiger Bubner (Hg.), Sprache und Analysis, Göttingen 1968, 96-117 (106; 115).

[4] C. Wright, Saving the Differences, a.a.O., S. 253 sowie in Blackburn/Simmons (eds.), Truth, a.a.O., S. 213.